Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln
dokumentierte Konformität Ihres Pharmakovigilanz-Systems
anerkannter Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
geringere Kosten durch den gemeinschaftlichen Ansatz von BAH und DQS
Reduzierung von Mehrfachaudits durch Partner

Wofür steht das Pharmakovigilanz Zertifikat?
Die Durchführung von regelmäßigen Audits der eigenen wie auch der Pharmakovigilanz-Systeme von Partnern überfordert viele Unternehmen. Oft verfügen diese nicht über ausreichend qualifizierte und von der Pharmakovigilanz-Abteilung unabhängige Auditoren. Die Durchführung von Audits wird daher in vielen Fällen durch Dienstleister erfolgen müssen.
Als Partner des BAH führen wir als neutraler Dritter diese Pharmakovigilanz Audits in Ihrem Haus durch. Damit erleichtern wir Ihnen die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Auditierung Ihres Pharmakovigilanz-Systems.

Besteht die Verpflichtung, Systemaudits des Pharmakovigilanz-Systems durchzuführen?

Muss der vollständige Begutachtungsablauf durchlaufen werden?

Wer ist der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH)?

Wie läuft eine Pharmakovigilanz Zertifizierung mit der DQS ab?
Im ersten Schritt wird Ihre Pharmakovigilanz-Stammdokumentation (PSMF) umfassend geprüft und beurteilt, um einschätzen zu können, ob das eigentliche Systemaudit durchgeführt werden kann. Dieses Audit erfolgt vor Ort auf Basis von Stichproben und wird von zwei Auditoren (ein Pharmakovigilanz-Experte und ein Systemauditor) geleitet. Es dauert in der Regel einen Tag. Bei Erfüllung der Anforderungen des BAH-Katalogs erhalten Sie ein drei Jahre gültiges Zertifikat zum Nachweis der Konformität.
Im ersten und zweiten Folgejahr nach dem Audit erfolgt die Prüfung eines vom Unternehmen erstellten jährlichen Zwischenberichts (Annual Reports) durch die DQS. In dem Annual Report wird von dem Unternehmen aufgeführt, welche Neuerungen es im Pharmakovigilanz-System gab und wie eventuelle Findings aus dem Audit behoben worden sind.
Zusätzliche Audits können in den Folgejahren des Audits notwendig werden, wenn es größere Unternehmensveränderungen gibt (z.B. eine große Akquisition oder ein Verkauf des Unternehmens, einen Wechsel der QPPV bzw. des Stufenplanbeauftragten oder der Pharmakovigilanz-Datenbank). Wenn es keine größeren Unternehmensveränderungen bzw. Änderungen des Pharmakovigilanz-Systems gibt, erfolgt zur Erneuerung des Zertifikates erst wieder nach dem dritten Jahr ein erneutes vollumfängliches Systemaudit.

Was kostet eine Pharmakovigilanz Zertifizierung?
