Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der DQS 

Stand: 17.03.2022


1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Buchungen von Veranstaltungen der DQS GmbH, DQS CFS GmbH und der DQS Medizinprodukte GmbH (nachfolgend „DQS“) zwischen der DQS und dem Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Aus Gründen der sprachlichen Verkürzung wird nachfolgend von DQS gesprochen. Unter den Begriff der ‚Veranstaltungen‘ fallen digitale und Präsenz Formate wie Foren, Kundentage, Kongresse, Konferenzen, Workshops, Lehrgänge, Seminare und Webinare.

Die Kontaktdaten des konkreten Anbieters innerhalb der DQS Gruppe, können Sie der jeweiligen Veranstaltungsankündigung entnehmen.

2. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss

2.1 Die Anpreisung der Veranstaltung und sonstigen verbundenen Leistungen auf den Homepages der DQS stellt insofern kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Eine Anmeldung zu unseren Veranstaltungen kann Online- über das Anmeldeformular oder per E-Mail erfolgen.  Über das in die Online-Präsenzen der DQS integrierten Anmeldeformular kann der Kunde ein Angebot abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Veranstaltungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per per E-Mail unter Angabe der jeweils für die Veranstaltung angegebenen Pflichtinformationen abgeben. Vor verbindlicher Erklärung der Teilnahme über das Anmeldeformular kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.  

2.2 DQS ist berechtigt, das vom Kunden abgegebene Vertragsangebot ganz oder teilweise anzunehmen. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht für DQS in keinem Fall.  Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin von DQS eine Anmeldebestätigung in Textform, z. B. per E-Mail, erhalten hat.

2.3 Sollte die Anzahl der Anmeldungen die maximale Teilnehmerzahl überschreiten, wird eine Warteliste eingerichtet und die betroffenen Personen informiert sofern wieder Plätze frei werden.  

3. Leistungen, Termine, Änderungsvorbehalt

3.1 Vertragliche Leistung ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung. Inhalte, Referenten oder Dozenten sowie der Ablauf einer Veranstaltung richten sich nach dem vorab veröffentlichten Veranstaltungsprogramm.

3.2 Die Veranstaltung stellt kein Fixgeschäft dar.

Das Veranstaltungsdatum kann bis zu 7 Tagen vor dem ursprünglich mitgeteilten Termin von DQS bei Vorliegen eines sachlichen Grundes verlegt werden. Die Kunden sind über die Verlegung zu informieren.  DQS ist berechtigt, einzelne Programmpunkte eines Veranstaltungsprogramms kurzfristig, ohne vorherige Ankündigung und ohne Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin zu ändern, sofern dies die inhaltliche Zielsetzung der Veranstaltung nicht berührt.

Die DQS ist berechtigt den angekündigten Referenten kurzfristig bei Vorliegen eines sachlichen Grundes durch einen anderen Referenten zu ersetzen. Solche Programmänderungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder Stornierung des geschlossenen Vertrages, soweit sich dadurch nicht das Wesen der Veranstaltung insgesamt verändert, so dass auch das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich gestört wird.  

3.3 Nach Wahl der DQS kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes eine Präsenzveranstaltung bis zu 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum in  

  • eine Hybrid-Konferenz, d.h. sowohl vor Ort als auch online stattfindende Veranstaltung, oder 
  • eine reine Online-Veranstaltung 

umgewandelt werden.

3.4 Ein sachlicher Grund liegt vor im Falle vorübergehender, nicht von der DQS zu vertretender Leistungshindernisse, im Falle höherer Gewalt, bei Maßnahmen zum Schutze der Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter und Referenten der DQS, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie bei Erkrankung eines Referenten. Das Recht der DQS, die Veranstaltung gemäß Ziff. 5.4 abzusagen, bleibt unberührt.  „Höhere Gewalt“ liegt insbesondere in Fällen von (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Pandemie, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden, vor.

4. Widerruf

Kunden, deren Anmeldung nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben das Recht, ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung in Textform (z.B. Brief oder Fax) zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Das Widerrufsrecht kann nicht mehr ausgeübt werden, wenn die Veranstaltung stattgefunden hat.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann unter Angabe des Veranstaltungstitels, des Veranstaltungsortes sowie des Veranstaltungsdatums an die am Ende der Allgemeinen Teilnahmebedingungen genannte Kontaktadresse erfolgen.

5. Stornierung und Kosten

5.1 Bei Stornierung durch den Kunden bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin fallen 50 % der Buchungskosten, danach 100 % als Stornokosten an, wenn die Veranstaltung stattfindet. Bei Nichterscheinen fallen 100 % der Buchungskosten als Stornokosten an. Die Stornierung hat in Textform (Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen, maßgeblich ist der Eingang der Erklärung.

5.2 Bei kostenlosen Veranstaltungen, die in Präsenz einschließlich eines Caterings angeboten werden, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei von dieser zurücktreten. Danach hat der Kunde bei Fernbleiben der Veranstaltung ohne fristgerechte Information, ungeachtet der Gründe, eine Gebühr in Höhe der angefallenen Cateringkosten (mind. 50 EUR) zu tragen.

5.3 Vertretung / Ersatzteilnehmer
Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist berechtigt, im Falle der Verhinderung an der Teilnahme einen Vertreter/eine Vertreterin (Ersatzteilnehmer/in) zu entsenden. Dies bedarf der vorherigen Abstimmung mit DQS.

5.4 Die DQS behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl oder bei kurzfristigem Ausfall von Referenten/Dozenten die Veranstaltung abzusagen. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen erfolgt volle Rückerstattung eventuell bereits geleisteter Teilnahmegebühren nur, wenn die Veranstaltung nicht nach Ziff. 3.2 verlegt oder nach Ziff. 3.3. in eine Hybrid- oder Online-Veranstaltung umgewandelt wurde oder nach Ziff. 3.3 aus sachlichem Grund i.S.v. Ziff. 3.4 abgesagt wurde. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin sind ausgeschlossen.

5.5 Erstattungsansprüche des Kunden aufgrund temporärer Störungen einer Veranstaltung (insbesondere bei digitalen Veranstaltungen) sind ausgeschlossen. Auch kann aufgrund der Natur der Sache zur Änderung einzelner Programmpunkte oder des Programmablaufs kommen. Solche Programmänderungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder Stornierung des geschlossenen Vertrages, soweit sich dadurch nicht das Wesen der Veranstaltung insgesamt verändert, so dass auch das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich gestört wird.  

5.6 Etwaige Ansprüche wegen grob fahrlässigem Verhalten der DQS oder einer von ihr beauftragten Person, bleiben unberührt.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Für kostenpflichtige Veranstaltungen gelten die mit der Ankündigung der Veranstaltung genannten und mit der Anmeldebestätigung bestätigten Teilnahmegebühren zzgl. geltender Mehrwertsteuer.

6.2 Die Teilnahmegebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert dem Konto der DQS gutgeschrieben wurde. Sofern Rechnungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung berechnet. 

7. Rechte an Veranstaltungsunterlagen

Alle Arbeitsunterlagen, die entweder in Papierform, auf Datenträgern oder elektronisch über Links übergeben oder zugänglich gemacht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden ausschließlich den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen zur Ergänzung oder Vertiefung der Veranstaltungs-inhalte zur Verfügung gestellt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der DQS bzw. von ihr eingesetzten Referenten und Dozenten vervielfältigt oder veröffentlicht bzw. öffentlich zugänglich gemacht werden.

8. Bild- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltungen können Bild- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden, die auf dqsglobal.com, DQS Social Media Kanälen sowie DQS Werbematerialien für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Kunde mit der Verwendung dieses Materials, auf dem er abgebildet sein könnte, einverstanden.

9. Haftung

9.1 Auf Schadensersatz haftet DQS – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DQS nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.  

9.2. Die sich aus Ziff. 9.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit DQS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Die Regelung des Satz 1 gilt entsprechend für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, sollte dieses zur Anwendung kommen.

9.3 Diese Ziffer 9 gilt jeweils auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von DQS.  

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der DQS. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der DQS ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die DQS ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.  

Sonstiges

Mündliche Absprachen bedürfen zur Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.