Angebotsanfrage
Ihre Ansprechpartnerin Carolin Nguyen
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die BRCGS Gluten-Free Zertifizierung.
Das BRCGS Gluten-Free Zertifizierungsprogramm (GFCP) verfolgt einen Managementsystemansatz zur Kontrolle von Gluten in den zertifizierten Betrieben. Im Gegensatz zu anderen Zertifizierungen verlässt sich der BRCGS Gluten-Free Standard nicht auf Glutentests am Endprodukt, sondern verhindert präventiv den Einsatz von glutenhaltigen Inhaltsstoffen.
Konformitätsbewertungen zur BRCGS Gluten-Free Zertifizierung beruhen auf der fachlichen Expertise der DQS und ihrer hochqualifizierten Auditspezialisten und die geltenden Vereinbarungen mit dem jeweiligen Standardgebern. Eine formale Akkreditierung für die Durchführung von Zertifizierungen besteht nicht.
Vertrauen bei Verbrauchern gewinnen
Systematisch Gluten in Produkten ausschließen
Marktvorteile sichern
Lokale glutenfreie Warenzeichen nutzen
Eine der wichtigsten Anforderungen des BRCGS Gluten-Free Zertifizierungsprogramms, welche sich von anderen Zertifizierungsprogrammen unterscheidet, besteht darin, dass die absichtliche Zugabe von Gluten bei allen Produkten, die eines der Markenzeichen tragen, nicht erlaubt ist. Das bedeutet, dass kein glutenhaltiges Getreide absichtlich in irgendeiner Menge als Zutat hinzugefügt werden darf, unabhängig vom Gesamtglutengehalt des Endprodukts.
Neben der Unterstützung durch nordamerikanische Verbände hat die BRCGS Gluten-Free Zertifizierung auch mit der Association for European Coeliac Associations und ACELMEX in Latein- und Südamerika Vereinbarungen über die Verwendung ihrer Marken im Programm getroffen. BRCGS verfügt auch über ein eigenes Warenzeichen "Informed Gluten-Free" für Produkte, die in Regionen verkauft werden, die noch nicht durch ein spezielles Warenzeichen eines Zöliakieverbandes abgedeckt sind.
Darüber hinaus sind die Vorschriften für die Bezeichnung glutenfrei weltweit sehr unterschiedlich. So darf beispielsweise nach britischem Recht die Angabe "glutenfrei" nur auf Lebensmitteln angebracht werden, die höchstens 20 Teile pro Million (ppm) Gluten enthalten. Die Forschung zeigt, dass diese winzige Menge Gluten von Menschen mit Zöliakie vertragen werden kann. Problematisch ist auch der Satz "kann Spuren von Weizen enthalten“. Dieser lässt sich auf einer Vielzahl von Produkten finden und soll den Verbraucher darauf hinweisen, dass die Möglichkeit einer Kreuzkontamination mit Gluten besteht, da der Hersteller keine spezielle glutenfreie Anlage verwendet. Für Konsumenten sind diese Angaben jedoch verwirrend, da schwer zu erkennen ist, wie hoch das Risiko einer Glutenkontamination tatsächlich ist. Im besonderen Fall von "kann Spuren von Weizen enthalten" ist es für Verbraucher sicherer, keine Produkte mit dieser Angabe zu kaufen.
Produkte, die beim Kauf mit dem BRCGS Gluten-Free-Warenzeichen gekennzeichnet sind, helfen Verbrauchern immens. Schließlich müssen sie sich bei diesem Produkt nicht mehr mit einer komplizierten Liste von Zutaten herumschlagen, die der Hersteller möglicherweise ohne Vorwarnung geändert hat, so dass einem zuvor vertrauten glutenfreien Produkt möglicherweise Gluten hinzugefügt wurde. Produkte, die das Gluten-Free-Warenzeichen tragen, erwecken daher bei der Zielgruppe Vertrauen, was wahrscheinlich zu einem höheren Absatz der Produkte führt.
Im ersten Schritt tauschen wir uns in einem persönlichen Gespräch oder per Mail über Ihr Unternehmen, Ihr Managementsystem und Betätigungsfeld aus. Da die Dauer des Audits von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens abhängt, brauchen wir von Ihnen einige Angaben, wie zum Beispiel die Anzahl der Mitarbeitenden. Auf dieser Basis erhalten Sie zeitnah ein detailliertes und transparentes Angebot, zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
Sobald Ihr Unternehmen bereit ist, wird gemeinsam mit Ihnen ein Auditdatum festgelegt und es werden zugelassene Auditoren und Auditorinnen mit der erforderlichen Kompetenz und Erfahrung in Ihrer Branche ausgewählt. Im Zertifizierungsaudit begutachten unsere Auditoren und Auditorinnen unter anderem, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen des BRCGS Gluten-Free Standards erfüllt und zeigen Verbesserungspotenzial auf. In einem Abschlussgespräch erhalten Sie von Ihrem Auditor oder Ihrer Auditorin eine detaillierte Ergebnisdarstellung einschließlich einer Darstellung des möglichen Verbesserungspotenzials für Ihr Unternehmen. Bei Bedarf werden Maßnahmenpläne vereinbart.
Das Audit und seine Ergebnisse werden durch die unabhängige Zertifizierungsstelle der DQS bewertet, die über die Ausstellung des Zertifikats entscheidet. Sie erhalten einen Auditbericht, der die Auditergebnisse dokumentiert. Sollten Abweichungen vorliegen, haben Sie zu diesem Zeitpunkt die Gelegenheit, diese zu beheben und angemessene Maßnahmen zu treffen. Sind alle anwendbaren Anforderungen erfüllt, erhalten Sie das Zertifikat mit einer Laufzeit von einem Jahr. Ihr Zertifikat wird in der BRCGS Datenbank veröffentlicht.
Nach einem Jahr läuft Ihr Zertifikat aus. Um eine lückenlose Gültigkeit Ihres Zertifikats sicherzustellen, planen wir frühzeitig Ihr nächstes Audit.