Unser Beitrag zur wirk­sa­men Due Di­li­gence

Mit unserem globalen Au­di­toren­netz­werk helfen wir unseren Kunden dabei, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und Um­welt­aus­wir­kun­gen in der gesamten Lie­fer­ket­te zu er­ken­nen, zu ver­mei­den und zu be­sei­ti­gen, und tragen so zu einer robusten Due Di­li­gence in der Lie­fer­ket­te und zur Ri­si­ko­min­de­rung bei.

Ausrichtung Ihrer Lieferantenbewertung an nationalen und internationalen Sorgfaltspflicht Vorschriften

Risikominderung durch den Einsatz von robusten Begutachtungsverfahren

Lieferantenentwicklung und Verbesserung der ESG-Leistung entlang der Lieferkette

Beitrag zur Compliance mit Gesetzesinitiativen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten rund um den Globus

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Ge­setz­li­che An­for­de­run­gen: Lie­fe­ran­ten­au­dits im Kontext der Sorg­falts­pflich­ten

Rund um den Globus zwingen Gesetzesänderungen und zu­neh­men­de Re­gu­lie­rung Un­ter­neh­men dazu, Ver­ant­wor­tung für Men­schen­rech­te und Um­welt­aus­wir­kun­gen entlang ihrer Lie­fer­ket­ten zu übernehmen. Es begann klein und langsam mit dem Ca­li­for­nia Trans­pa­ren­cy Act im Jahr 2010, nahm mit dem Modern Slavery Act (Großbritannien, 2015; Aus­tra­li­en, 2018) und dem Loi de Vi­gi­lan­ce (Frank­reich, 2017) an Ge­schwin­dig­keit auf und ist seit Anfang der 2020er Jahre mit (zusätzlichen) Vor­schrif­ten in Deutsch­land, Nor­we­gen, Neu­see­land, der Schweiz, Mexiko, Kanada, den USA und mit der EU Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Di­li­gence Di­rec­ti­ve nicht mehr aus der Un­ter­neh­mens­pra­xis weg zu denken.

Auch wenn sich die ver­schie­de­nen na­tio­na­len und re­gio­na­len Richt­li­ni­en deutlich un­ter­schei­den, erhöhen sie alle den Druck auf Un­ter­neh­men, ein pro­ak­ti­ves System ein­rich­ten, um die Ein­hal­tung von Men­schen­rechts- und Um­welt­stan­dards in der gesamten Lie­fer­ket­te zu fördern. Nur mit einem wirk­sa­men Due Di­li­gence-Pro­zess können be­trof­fe­ne Un­ter­neh­men das Risiko von Strafen, Reputationsschäden und ge­zwun­ge­ner Rücknahme von Pro­duk­ten ver­mei­den.

Vie­le Ge­set­zes­in­itia­ti­ven und Re­gu­lie­run­gen erkennen explizit oder implizit den Wert von Stan­dards und Audits bei der Erfüllung der Sorg­falts­pflich­ten an. Dies führt zu einer stei­gen­den Nach­fra­ge nach be­last­ba­ren Lie­fe­ran­ten­be­wer­tun­gen.

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Lie­fe­ran­ten­au­dits wirksam in die Due Di­li­gence in­te­grie­ren

Gemäß den OECD Due Diligence-Leitsätzen sollten Un­ter­neh­men regelmäßige Be­wer­tun­gen der Geschäftsbeziehungen durchführen, um zu überprüfen, ob Maßnahmen zur Ri­si­ko­min­de­rung er­grif­fen wurden, oder um zu bestätigen, dass nach­tei­li­ge Aus­wir­kun­gen tatsächlich ver­hin­dert oder ab­ge­mil­dert wurden. Audits bei Lie­fe­ran­ten und Geschäftspartnern sind ein In­stru­ment zur Überwachung und Messung der Com­pli­ance mit den gel­ten­den Ver­hal­tens­ko­di­zes und/oder Stan­dards.

Neben Com­pli­ance können Lie­fe­ran­ten­au­dits auch zur Prävention bei­tra­gen. Dies ist ins­be­son­de­re dann der Fall, wenn der Au­dit­stan­dard Präventivmaßnahmen vor­schreibt, die Lie­fe­ran­ten er­grei­fen sollten.

Zu guter Letzt tragen Lie­fe­ran­ten­au­dits und Zer­ti­fi­zie­rungs­au­dits auch zur Be­sei­ti­gung von nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen bei. Stellen Au­di­tor*in­nen fest, dass ein Standort be­stimm­te An­for­de­run­gen eines Stan­dards nicht erfüllt, wird dies als Ab­wei­chung (auch „Non-Conformity“ und „Non-Compliance genannt) be­wer­tet. Dies löst einen CA­PA-Work­flow aus (Cor­rec­ti­ve Action & Pre­ven­ti­ve Action). Für jede Ab­wei­chung müssen Stand­or­te die Ursache des Problems ana­ly­sie­ren und Maßnahmen zur Behebung des un­mit­tel­ba­ren Problems (Korrekturmaßnahmen) sowie zur Ver­mei­dung eines erneuten Auf­tre­tens des Problems (Präventivmaßnahmen) fest­le­gen.

So­bald der Standort die Kor­rek­tur- und Präventivmaßnahmen in­ner­halb eines de­fi­nier­ten Zeit­rah­mens fest­ge­legt hat, überprüft der Au­di­tor/die Au­di­to­rin die Nach­wei­se, um zu bestätigen, dass die Maßnahmen an­ge­mes­sen sind, und schließt den CA­PA-Pro­zess ab.

Ei­ne solide Au­di­tie­rung geht also über eine Mo­ment­auf­nah­me hinaus und er­mit­telt auch, ob ein Standort ge­eig­ne­te Maßnahmen er­grif­fen hat, um die Wahr­schein­lich­keit ne­ga­ti­ver Aus­wir­kun­gen auf die Men­schen­rech­te und die Umwelt zu ver­rin­gern. Falls der Standort die einschlägigen An­for­de­run­gen nicht erfüllt, beginnt der Prozess der Um­set­zung und Überprüfung von Kor­rek­tur- und Präventionsmaßnahmen.

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Pra­xis­er­prob­ter Ansatz der DQS

Man muss das Rad nicht neu er­fin­den: Die DQS verfügt über eine pra­xis­er­prob­te Check­lis­te für Due Di­li­gence Audits bei Lie­fe­ran­ten.

Zu Beginn eines jeden Projekts überprüfen wir diese Prüfkriterien ge­mein­sam mit dem Auf­trag­ge­ber, um eine vollständige Übereinstimmung mit der ESG-Stra­te­gie, dem Bran­chen­pro­fil, dem Ver­hal­tens­ko­dex, dem Ansatz zur Ri­si­ko­be­wer­tung und den recht­li­chen An­for­de­run­gen si­cher­zu­stel­len. Das Ergebnis ist ein Au­dit­an­satz, der zu 100 % mit den Due-Di­li­gence-Zie­len des Kunden übereinstimmt.

  • Orientiert sich an in­ter­na­tio­na­len Stan­dards wie SA 8000 und dem ETI Base Code
  • Deckt alle Themen und geschützte Rechts­po­si­tio­nen ab, auf die in na­tio­na­len und in­ter­na­tio­na­len Richt­li­ni­en ver­wie­sen wird, einschließlich aber nicht beschränkt auf das deutsche Lie­fer­ket­ten­ge­setz (LkSG), die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Di­li­gence Di­rec­ti­ve (CS3D) der EU, das Trans­pa­ren­cy in Supply Chains Act, und viele mehr.
  • Drei-Säulen-Ansatz: Prävention - Com­pli­ance - Wei­ter­ent­wick­lung
  • Um­fasst Un­ter­neh­mens­ethik und -führung, Ar­beits­si­cher­heit und Ar­beits­schutz, Um­welt­ma­nage­ment, Men­schen­rech­te und Ar­beits­be­din­gun­gen
  • Punk­te­sys­tem für Bench­mar­king-Zwe­cke
  • Schwer­punkt auf Ver­bes­se­rung statt "pass or fail"-An­satz
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Re­gel­mä­ßi­ge Audits und an­lass­be­zo­ge­ne Audits

Grundsätzlich bietet die DQS im Kontext der Sorg­falts­pflicht zwei Arten von Lie­fe­ran­ten­au­dits an:

- Regelmäßige Audits: Diese Audits decken alle re­le­van­ten Bereiche ab, wie z.B. Geschäftsethik und Unternehmensführung, Men­schen­rech­te und Ar­beits­be­din­gun­gen, Um­welt­aspek­te und Lie­fer­ket­ten­ma­nage­ment. Sie werden in der Regel mehr als einen Monat im Voraus geplant und sind ein reguläres In­stru­ment zur Messung der Com­pli­ance mit dem gel­ten­den Ver­hal­tens­ko­dex und/oder Stan­dard.

- An­lass­be­zo­ge­ne Audits: Hierbei handelt es sich um ein Lie­fe­ran­ten­au­dit, das durch einen be­stimm­ten Vorfall, Bericht oder eine Be­schwer­de ausgelöst wird. Das Audit kann sich auf alle Bereiche er­stre­cken oder eine ein­ge­hen­de Be­trach­tung des spe­zi­fi­schen Problems und der zu­grun­de­lie­gen­den Ursachen be­inhal­ten. An­lass­be­zo­ge­ne Audits können kurz­fris­tig als drin­gen­de Maßnahme geplant werden.

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Ablauf Lie­fe­ran­ten­au­dits im Kontext der Sorg­falts­pflicht

In einem ersten Schritt möchten wir mehr über Ihr Unternehmen, Ihre ESG-Strategie, Ihre Beschaffungspolitik, Ihren Verhaltenskodex für Lieferanten und die geltenden Sorgfaltspflichten erfahren. Sobald die Ziele, Zuständigkeiten und Inhalte des Lieferantenauditprogramms festgelegt sind, erhalten Sie ein umfassendes, auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

Je nach Projekt und Kundenwunsch können Audits angekündigt, halb angekündigt oder unangekündigt durchgeführt werden. Das Audit besteht aus einem Betriebsrundgang, einer Dokumentenprüfung und Gesprächen mit dem Management und den Arbeitnehmern. Da die Vertraulichkeit der Gespräche mit den Arbeitnehmern gewährleistet sein muss, finden Audits in der Regel vor Ort statt. In bestimmten Situationen können auch Remote Audits eine Alternative sein.

Alle Feststellungen werden in einem umfassenden Bericht dokumentiert, der den Lieferanten und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Der Bericht enthält ein Punktesystem für Benchmarking-Zwecke.

Stellen Auditor*innen wesentliche Schwachstellen fest, wird der Lieferant aufgefordert, die Ursache des Problems zu analysieren und Maßnahmen zu definieren, um das unmittelbare Problem zu beheben (Korrekturmaßnahmen) und ein erneutes Auftreten des Problems zu verhindern (Präventivmaßnahmen). Die Auditor*innen vergewissern sich durch eine Dokumentenprüfung oder ein Folgeaudit, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen angemessen sind.

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Welche Kosten sind mit einem Lie­fe­ran­ten­au­dit im Kontext der Sorg­falts­pflicht ver­bun­den?

Die Kosten eines Audits hängen von ver­schie­de­nen Faktoren ab, von denen der wich­tigs­te die Au­dit­dau­er ist. Die Dauer des Audits richtet sich in der Regel nach der Größe und Komplexität des au­di­tier­ten Stand­orts. Gerne un­ter­brei­ten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, damit Sie genau wissen, was auf Sie zu­kommt.

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DQS – Ihr Au­dit-Part­ner für eine wirksame Um­set­zung der Sorg­falts­pflich­ten

DQS ist eine zu­ge­las­se­ne Au­dit­ge­sell­schaft für eine Vielzahl von Bran­chen­in­itia­ti­ven und Nach­hal­tig­keits­stan­dards. Darüber hinaus unterstützen unsere Experten Kunden bei der Ent­wick­lung maßgeschneiderter Pro­gram­me zur Lie­fe­ran­ten­be­wer­tung, die vollständig auf die gel­ten­den Sorg­falts­pflicht Vor­schrif­ten und die ESG-Zie­le des Kunden ab­ge­stimmt sind. Fol­gen­des können Sie von uns er­war­ten:

  • Ein­satz von lokalen Au­di­tor*in­nen, die mit Sprache, Kultur und Bran­chen­ri­si­ken vertraut sind
  • Ei­nen zen­tra­len An­sprech­part­ner
  • Part­ner­schaft­li­cher Ansatz mit Au­gen­merk auf Ver­bes­se­rung und Mehrwert für Auf­trag­ge­ber und Lieferanten
  • Ausgeprägte Fach­kom­pe­tenz der Au­di­tor*in­nen in den Be­rei­chen Men­schen­rech­te, OHS, Um­welt­schutz und Com­pli­ance  
Carolin Nguyen
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An­ge­bots­an­fra­ge

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Gerne er­stel­len wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für eine OCS-Zer­ti­fi­zie­rung.

Sorg­falts­pf­lich­ten in der Lie­fer­ket­te

Lesen Sie das kos­ten­freie White­pa­per von Dr. Thijs Wil­laert, Global Director Sus­taina­bi­li­ty Ser­vices bei DQS. 

Zum DQS-White­pa­per