Au­di­tie­rung der Ge­neh­mi­gungs­re­le­van­ten An­for­de­run­gen

Als Her­stel­ler von Kraft­fahr­zeu­gen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Sys­te­men, Bau­tei­len und selbstständigen tech­ni­schen Ein­hei­ten für die Fahr­zeu­ge müssen Sie gemäß Straßenverkehrsrecht über die dazugehörigen Typ­ge­neh­mi­gun­gen des Kraft­fahrt-Bun­des­am­tes (KBA) verfügen. Die Vor­aus­set­zung dafür ist die Durchführung einer An­fangs­be­wer­tung mit regelmäßig wie­der­keh­ren­den Konformitätsüberprüfungen. Als be­nann­ter „Technischer Dienst“ halten wir für Sie die dafür not­wen­di­ge Au­to­mo­ti­ve-Ex­per­ti­se in Zu­sam­men­ar­beit mit dem KBA be­reit.

Nachweis Ihrer qualitätssichernden Maßnahmen

Nachweis einer genehmigungskonformen Produktion

Imageoptimierung Ihres Unternehmens

Fortlaufende Verbesserung Ihrer Prozesse und der Ergebnisqualität

Beschreibung Standard/Regelwerk
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Was sind die Vor­aus­set­zun­gen für eine KBA Zer­ti­fi­zie­rung?

Wenn Sie für den Nachweis Ihrer qualitätssichernden Maßnahmen die DQS als vom KBA be­nann­ten Tech­ni­schen Dienst mit der Aus­stel­lung einer Zertifikatsergänzung (CoP-Aus­kunft) be­auf­tra­gen, müssen Sie über ein ge­eig­ne­tes, zer­ti­fi­zier­tes Qualitätsmanagementsystem, zum Beispiel nach ISO 9001, VDA 6.1 oder IATF 16949 verfügen oder ein solches von uns zer­ti­fi­zie­ren las­sen.

Dar­aus ergeben sich für Sie folgende Vor­tei­le:

  • si­che­rer Nachweis der Übereinstimmung Ihrer Pro­duk­ti­on unter Berücksichtigung der ent­spre­chen­den Richt­li­nie durch die Zertifikatsergänzung mit KBA-Be­zug
  • in­ter­na­tio­nal an­er­kann­ter Nachweis Ihrer qualitätssichernden Maßnahmen durch ein Zer­ti­fi­kat nach ISO 9001 oder einer ver­gleich­ba­ren Norm
  • fort­lau­fen­de Ver­bes­se­rung Ihrer Prozesse und der Ergebnisqualität
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Zielgruppe
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Für wen eignet sich die KBA Zer­ti­fi­zie­rung?

Für alle Un­ter­neh­men, die mit Ge­neh­mi­gungs­ob­jek­ten zu tun haben: Her­stel­ler von Fahr­zeu­gen, zum Beispiel PKW, Leicht-LKW oder LKW in jeder Ausführung benötigen ebenso eine KBA-Typ­ge­neh­mi­gung, wie solche von Ar­beits­ma­schi­nen, Anhängern oder Auf­bau­ten. Ebenso be­trof­fen sind Her­stel­ler von Teilen, Systemen oder tech­ni­schen Ein­hei­ten, zum Beispiel Motoren, Ab­gas­an­la­gen, Brems­an­la­gen, Len­kun­gen, Fe­de­rungs­sys­te­me, Reifen, Rückhaltesysteme.

Des Weiteren Her­stel­ler zahl­rei­cher anderer Teile und Systeme, wie Messgeräte, Alarm­an­la­gen, Hei­zun­gen, Tanks, Glas­tei­le, Be­leuch­tungs­ein­rich­tun­gen oder Fahr­zeug­an­bau­ten etc.

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Wie funktioniert
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Wie erhalte ich eine KBA-Typ­ge­neh­mi­gung?

Zur Er­lan­gung einer KBA-Typ­ge­neh­mi­gung müssen Sie eine An­fangs­be­wer­tung durchführen lassen. Dies sind Maßnahmen, mit denen geprüft wird, ob ein ge­fer­tig­tes Produkt der be­an­trag­ten Typ­ge­neh­mi­gung ent­spricht bzw. ob die im Un­ter­neh­men in­stal­lier­ten Vor­keh­run­gen erwarten lassen, dass die ge­fer­tig­ten Produkte den ge­neh­mig­ten Pro­duk­ten ent­spre­chen. Weitere An­for­de­run­gen dazu stehen im MAB (Merk­blatt zur An­fangs­be­wer­tung) auf der Homepage des KBA.

Auch nach Er­tei­lung der Typ­ge­neh­mi­gung und Aufnahme der Se­ri­en­fer­ti­gung sind weitere Maßnahmen zur Si­che­rung der Konformität in Übereinstimmung mit der Pro­duk­ti­on er­for­der­lich.

Ty­pen­ge­neh­mi­gun­gen für Systeme (KBA-Zu­las­sun­gen) können nach Vor­schrif­ten für den Bereich der EU (EG-Richt­li­ni­en und -Ver­ord­nun­gen, EU-Ver­ord­nun­gen) und nach UN-ECE-Vor­schrif­ten (ECE-Re­ge­lun­gen) erteilt wer­den.

Bau­teil­ge­neh­mi­gun­gen zusätzlich nach Na­tio­na­len Vor­schrif­ten der Straßenverkehrsordnung (§§ 22 oder 22a StV­ZO).

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Anforderungen
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Was sind die Vor­aus­set­zun­gen für eine An­fangs­be­wer­tung?

Ein Ge­neh­mi­gungs­ob­jekt, dass ent­spre­chen­de Richt­li­ni­en, zum Beispiel ECE R10 „Einheitliche Be­din­gun­gen für die Ge­neh­mi­gung der Fahr­zeu­ge hin­sicht­lich der elek­tro­ma­gne­ti­schen Verträglichkeit“ erfüllt. Das Kraft­fahrt-Bun­des­am­tes (KBA) macht nur dann eine An­fangs­be­wer­tung, wenn es auch ein Ge­neh­mi­gungs­ob­jekt gibt.

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Wie läuft eine KBA Zer­ti­fi­zie­rung ab?

Die DQS ist zur Durchführung von KBA Zertifizierungen vom KBA als Technischer Dienst benannt.

Für den Erhalt einer KBA Typgenehmigung muss vorab eine Anfangsbewertung durchgeführt werden. Dazu muss Ihr Unternehmen nachweisen, wie es genehmigungskonform produzieren und seinen Pflichten als zukünftiger Genehmigungsinhaber nachkommen möchte. Vorgaben dazu stehen im MAB (Merkblatt zur Anfangsbewertung).

Nach Erteilung der Typgenehmigung verifizieren wir regelmäßig, ob Ihr Qualitätsmanagementsystem wirksam und weiterhin geeignet ist, die Konformität der Produktion mit dem genehmigten Typ sicherzustellen.

Bei positivem Ergebnis unserer Überprüfung erhalten Sie eine entsprechende Konformitätsbestätigung in Form eines DQS-Zertifikats. Dieses Zertifikat weist die Erfüllung der Anforderungen von ISO 9001, VDA 6.1 oder IATF 16949 sowie der genehmigungsrelevanten Anforderungen aus. Das Zertifikat ist drei Jahre gültig. Es finden jährliche Überwachungsaudits statt.

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Was kostet die KBA Zer­ti­fi­zie­rung?

Wenn Sie die DQS als Tech­ni­schen Dienst mit dem Ver­fah­ren zur Er­lan­gung einer KBA-An­fangs­be­wer­tung be­auf­tra­gen, erhebt das KBA keine Gebühren. Alle weiteren Kosten, die Ihnen im Zu­sam­men­hang mit dem Ver­fah­ren ent­ste­hen, hängen von den spe­zi­fi­schen Ge­ge­ben­hei­ten in Ihrem Un­ter­neh­men ab.

So spielt es zum Beispiel eine Rolle, ob Sie bereits über ein ge­eig­ne­tes, zer­ti­fi­zier­tes Qualitätsmanagementsystem verfügen, oder ob eine not­wen­di­ge Zer­ti­fi­zie­rung zum Beispiel nach ISO 9001 noch erfolgen muss. Setzen Sie sich mit uns in Ver­bin­dung, wir un­ter­brei­ten Ihnen gern ein optimal auf Ihr Un­ter­neh­men zu­ge­schnit­te­nes An­ge­bot.

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Das können Sie von uns erwarten

  • Die DQS ist zur Durchführung von KBA Zer­ti­fi­zie­run­gen vom KBA als Tech­ni­scher Dienst be­nannt
  • Mehr als 35 Jahre Er­fah­rung in der Zer­ti­fi­zie­rung von Ma­nage­ment­sys­te­men und Pro­zes­sen
  • Bran­chen­er­fah­re­ne Au­di­to­ren mit großer Fach­ex­per­ti­se
  • Persönliche, rei­bungs­lo­se Be­treu­ung durch unsere Spe­zia­lis­ten – re­gio­nal, national und in­ter­na­tio­nal
  • In­di­vi­du­el­le Angebote mit fle­xi­blen Ver­trags­lauf­zei­ten ohne ver­steck­te Kos­ten
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An­ge­bots­an­fra­ge

Ihr An­sprech­part­ner Philipp Tesar

„Gerne er­stel­len wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für die KBA Zertifizierung.“