Die oberste Leitung be­zeich­net die Führungsebene, die für die Wirk­sam­keit, Auf­recht­erhal­tung und Wei­ter­ent­wick­lung des Ma­nage­ment­sys­tems einer Or­ga­ni­sa­ti­on ver­ant­wort­lich ist. Mit der Einführung der Grund­struk­tur (High-Le­vel Struc­tu­re) als stan­dar­di­sier­te Basis aller modernen ISO-Ma­nage­ment­sys­tem­nor­men, betont Ka­pi­tel 5.1 „Führung und Verpflichtung“ die klare Zu­wei­sung dieser Ver­ant­wor­tung an die oberste Leitung. Sie ist mit Blick auf das Ma­nage­ment­sys­tem nicht nur re­chen­schafts­pflich­tig, sondern muss auch die nötigen Res­sour­cen für das Ma­nage­ment­sys­tem be­reit­stel­len, Zuständigkeiten und Be­fug­nis­se de­fi­nie­ren und eine aktive Rolle ein­neh­men, um die Um­set­zung der Nor­m­an­for­de­run­gen im Un­ter­neh­mens­all­tag zu gewährleisten.

Was fordert die Norm?

Die oberste Leitung (engl. top management) ist laut Kapitel 3.1.1 der internationalen Norm ISO 9000 eine ...

„Person oder Per­so­nen­grup­pe, die eine Or­ga­ni­sa­ti­on auf der obersten Ebene führt und steuert“.

DIN EN ISO 9000: 2015-11 – Qualitätsmanagementsysteme – Grund­la­gen und Be­grif­fe

Gemäß dieser Normdefinition handelt es sich also um eine Person oder eine Personengruppe auf der höchsten Ebene der Entscheidungsbefugnis. Auf dieser Ebene wird über Ressourcen entschieden und es darf Verantwortung delegiert werden. In den meisten Unternehmen gehen diese Merkmale mit einer Geschäftsleitungsfunktion und der entsprechenden Handlungsvollmacht einher.

Gleichzeitig ist es aber auch ein typischer Normbegriff, wie er im Unternehmensalltag praktisch nie verwendet wird. In der Praxis spricht man eher von einem Geschäftsführer, dem Top-Management oder der Unternehmensleitung.

Allerdings trifft diese Benennung aus Sicht der Norm nicht in jedem Fall zu: Denn „die Organisation“ ist, was ihr Managementsystem betrifft, nicht immer identisch mit „dem Unternehmen“. Es kommt dabei immer auf den Anwendungsbereich des Managementsystems an! Damit kann „die Organisation“ aus Sicht der Norm durchaus auch nur einen Teil eines komplexen Unternehmens umfassen. In diesem Fall kann die oberste Leitung der Organisation durchaus der Geschäftsleitung des gesamten Unternehmens unterstellt sein.

 

 

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ISO 9001 in der Praxis

Au­dit­fra­gen und mögliche Nach­wei­se

Die An­for­de­run­gen an die oberste Leitung finden sich in allen modernen Ma­nage­ment­sys­tem­nor­men der ISO in Ka­pi­tel 5 „Führung“. Gemäß der Norm übernimmt sie die Re­chen­schafts­pflicht für die Wirk­sam­keit des Ma­nage­ment­sys­tems. Das bedeutet auch, dass die Qualität der Au­di­tie­rung und der Umgang mit den Au­dit­er­geb­nis­sen in ihrem Ver­ant­wor­tungs­be­reich liegt. Unser kos­ten­frei­er Au­dit­leit­fa­den ori­en­tiert sich an den Kapiteln von ISO 9001:2015 und ist damit eine gute Check­lis­te für die Vorbereitung auf Ihre nächsten externen oder internen Audits. 

In der Vergangenheit war diese Verantwortung oft dem „Beauftragten der obersten Leitung“ zugeschrieben. Diese spezifische Rolle ist in der aktuellen Normversion nicht mehr ausdrücklich gefordert, da die damit verbundenen Aufgaben nun direkt der obersten Leitung zugeordnet sind.

 

Welche Aufgaben hat die oberste Leitung im Managementsystem?

Die Verantwortung der obersten Leitung für das Managementsystem hat sich mit der Einführung der gemeinsamen Grundstruktur der Managementsystemnormen (High Level Structure, HLS) mit gemeinsamen Kapiteln, Textbausteinen und Begriffen deutlich verstärkt. Die Anforderungen an die oberste Leitung finden sich in Kapitel 5 „Führung“.

Vergleicht man beispielsweise die Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001:2015 mit ihrer Vorgängerversion von 2008 fällt zunächst der geänderte Titel auf: Aus ehemals „Verantwortung der Leitung“ wurde schlicht „Führung“. Und das hat es in sich: Der Umfang des Kapitels ist um etwa 50 % gewachsen. Auffällig ist der hohe Detaillierungsgrad der Anforderungen: So werden allein im ersten Unterkapitel – 5.1 Führung und Verpflichtung – zehn einzelne Handlungsthemen beschrieben:

  • Sicherstellen, dass das Managementsystem seine beabsichtigten Ergebnisse erzielt
  • Übernahme der Rechenschaftspflicht für die Wirksamkeit des Managementsystems
  • Festlegen von Politik und Zielen
  • Festlegen von Rollen, Befugnissen und Verantwortlichkeiten
  • Integration aller Normanforderungen in die Geschäftsprozesse
  • Anwenden des prozessorientierten und risikobasierten Ansatzes
  • Bereitstellen der erforderlichen Ressourcen
  • Vermitteln der Bedeutung eines wirksamen Managementsystems
  • Einsatz und Unterstützung von Personen, die zur Wirksamkeit des Managementsystems beitragen
  • Fördern der fortlaufenden Verbesserung
  • Unterstützen anderer relevanter Führungskräfte, um deren Führungsrolle in deren jeweiligem Verantwortungsbereich deutlich zu machen

UN­SER LE­SE­TIPP:

Führung und Ver­pflich­tung in ISO 45001

Mit Blick auf Si­cher­heit und Ge­sund­heit bei der Arbeit (SGA) geht der De­tail­lie­rungs­grad mit 13 An­for­de­run­gen an die oberste Leitung sogar noch über ISO 9001 hinaus. Im kos­ten­frei­en White­pa­per richten wir das Au­gen­merk unter anderem auf klas­si­sche SGA-Mängel im Zu­sam­men­hang mit der Ver­ant­wor­tung der obersten Lei­tung.

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Die oberste Leitung im Zertifizierungsaudit

Was erwartet die DQS als Zertifizierungsunternehmen von der Unternehmensleitung, wenn sie ein Audit durchführt? Führung erfordert laut ISO 9001 ein persönliches, aktives Mitwirken der obersten Leitung im Managementsystem. Auch die gelebte Unternehmenskultur und Politik soll von "ganz oben" ins Unternehmen getragen werden. In dieser Führungsrolle liegt zudem die Verantwortung, kontinuierliche Verbesserungsprozesse aktiv zu fördern und die Realisierung der angestrebten Ziele zu gewährleisten.

Nachweise finden sich in Form von aussagekräftigen, faktenbasierten Managementbewertungen, in Protokollen, persönlichen Botschaften, Entscheidungen und, nicht zuletzt, in einer beständig hohen Qualität der Produkte und Dienstleistungen.

Wer seine Verpflichtung solchermaßen spürbar wahrnimmt, ist für die Zertifizierung bestens gerüstet.

Rückblick: der Beauftragte der obersten Leitung

Ein Rückblick auf die Vorgängerversion ISO 9001:2008 zeigt, inwieweit das Kapitel 5.1 eine wesentliche Veränderung gebracht hat. Damals oblag Rechenschaftspflicht, auch wenn diese Pflicht von der Norm nicht so genannt wurde, dem sogenannten „Beauftragten der obersten Leitung“ (BdoL). Der allerdings musste seinerseits Mitglied der obersten Leitung sein, und den restlichen Mitgliedern lediglich berichten. Mit den seit 2015 geltenden Normanforderungen hat sich das entscheidend geändert.

Die oberste Leitung eines Un­ter­neh­mens muss unmissverständlich Führung und Ver­pflich­tung zeigen, und zwar durch Steue­rung und persönlichen Ein­satz.

Fazit: die oberste Leitung in ISO 9001

Die oberste Leitung ist ein Begriff, der sich auf das Managementsystem eines Unternehmens oder einer Organisation bezieht. Sie muss nicht zwangsläufig die oberste Leitung des gesamten Unternehmens sein. Zum Beispiel dann, wenn der Anwendungsbereich des Managementsystems nur einen Teil einer Organisation umfasst, bezieht sich die „oberste Leitung” auf diejenigen, die diesen Teil führen und steuern.

Mit der gemeinsamen Grundstruktur (HLS), über die heute alle modernen ISO-Managementsystemnormen verfügen, wurde in Kapitel 5.1 die Rechenschaftspflicht für das Managementsystem auf die gesamte oberste Leitung übertragen, die zuvor in ähnlicher Form ein sogenannter „Beauftragter der obersten Leitung“ innehatte.

Die Aufgaben der obersten Leitung sind in der aktuellen Normversion von ISO 9001: 2015 konkretisiert und erweitert. Sie muss vielmehr für das Managementsystem „den Kopf hinhalten“, es mit den benötigten Ressourcen ausstatten, Rollen und Verantwortlichkeiten zuweisen und nicht zuletzt auch ein Vorbild für jene sein, die im Unternehmensalltag die Normanforderungen in die Praxis umzusetzen haben.

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Hinweis: Wir verwenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum. Die Direktive schließt jedoch grundsätzlich Personen jeglicher Geschlechteridentitäten mit ein, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Autor

Ute Dröge

In ihrer Rolle als langjährige Au­di­to­rin und Norm­ex­per­tin ist Ute Dröge eine zentrale An­sprech­part­ne­rin für den Großkundenbereich der DQS. Ihre um­fas­sen­de Ex­per­ti­se er­streckt sich über diverse Branchen und kon­zen­triert sich auf die Schwer­punk­te Qualität, Umwelt, Ar­beits­si­cher­heit und En­er­gie­ma­nage­ment. Im Rahmen der DQS Academy wird ins­be­son­de­re das um­fang­rei­che Fach­wis­sen der er­fah­re­nen Mo­de­ra­to­rin und Trai­ne­rin geschätzt.

 

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