Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch fossiler Brennstoffe von unter 10 GWh/a können den Nachweis wie folgt erbringen:
- über ein nicht zertifiziertes Energiemanagementsystem auf Basis von DIN EN ISO 50005, das mindestens Umsetzungsstufe 3 entspricht, oder
- durch die Mitgliedschaft in einem angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk.
Betroffene Unternehmen müssen zudem Investitionen in Maßnahmen zur Energieeffizienz oder Dekarbonisierung nachweisen. Die Energieeffizienzmaßnahmen müssen im Rahmen des Energiemanagementsystems identifiziert und es muss bewertet werden, ob deren Wirtschaftlichkeit gemäß einer Betrachtung nach der VALERI-Norm DIN EN 17463 gegeben ist. Die Nachweise der jeweiligen Gegenleistungen müssen durch eine prüfungsbefugte Stelle wie die DQS bestätigt werden.
Welche Unternehmen sind in der Pflicht?
Bei allen genannten Organisationen kommt es nicht darauf an, ob es sich um sogenannte energieintensive Unternehmen beziehungsweise Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe handelt. Vielmehr sind auch sämtliche Dienstleister beim Energiemanagement in der Pflicht, entsprechende Nachweise zu erbringen.
Für Unternehmen stehen bei der Einführung eines Energiemanagementsystems vor allem folgende Aspekte im Vordergrund:
- die fortlaufende Verbesserung der Energieeffizienz und der gesamten energiebezogenen Leistung
- die Möglichkeit nicht nur Energie, sondern auch Kosten und CO2 einzusparen
Die Gesetzgebung bietet Ihnen – entsprechend umgesetzt – weitere nennenswerte und nachhaltige Vorteile.
Im Fokus: Das Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G)
2023 stand für viele Unternehmen die Wiederholung des Energieaudits an – ein guter Zeitpunkt, über eine mögliche Neuorientierung in Richtung der internationalen Norm DIN EN ISO 50001 nachzudenken.
Die Gründe für ein Energiemanagementsystem liegen auf der Hand: Die Höhe der Energieverbräuche hat sich geändert oder die Komplexität der Energiestrukturen hat zugenommen. Und: Unternehmen gelangen zunehmend zu der Erkenntnis, dass ein systematisches Energiemanagement geeignet ist, um langfristig einer internen Energiepolitik gerecht zu werden – und damit natürlich auch dem Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G).
Ein kurzer Rückblick
Das EDL-G wurde in Deutschland im April 2015 verabschiedet und markierte die nationale Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU, Artikel 8 der EED). Die Absicht dahinter: Energieverbräuche reduzieren, um die EUKlimaziele zu erreichen. Betroffen sind Nicht-KMU, also alle Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören.
2015 hatten sich viele Unternehmen anstelle eines Managementsystems nach ISO 50001 oder EMAS für ein Energieaudit nach EN 16247-1 entschieden, um den Anforderungen des EDL-G und ihrer Pflicht im Energiemanagement nachzukommen und möglichen stichprobenartigen Überprüfungen durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) standzuhalten.
Heute stellt sich oftmals die Frage, ob ein Wiederholungsaudit nach dem „Leitfaden für die Durchführung einer energetischen Bewertung“ noch Sinn ergibt – oder eher die Einführung und Zertifizierung eines vollumfänglichen Energiemanagementsystems nach ISO 50001.