Rund um die Themen Klima- und Energiemanagement gibt es eine ganze Reihe von gesetzlichen Anforderungen, deren Erfüllung diverse Pflichten für Unternehmen mit sich bringen kann. Damit verbunden sind in der Regel auch feste Fristen und Termine, die eingehalten werden müssen. In unserem Blogbeitrag beleuchten wir gesetzliche Vorgaben wie die Besondere Ausgleichsregelung gem. §§ 28 ff Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), die Energieeffizienzrichtlinie §§ 8-8d EDL-G und die BECV – BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung.

Lesen Sie im folgenden Beitrag mehr über die gesetzlichen Anforderungen und erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen in puncto Energiemanagement in der Pflicht ist.

Gesetzliche Vorgaben im Energiemanagement – Pflicht für Unternehmen

EnFG – Energiefinanzierungsgesetz

Von der Besonderen Ausgleichsregelung gemäß §§ 28ff EnFG kann vor allem das produzierende Gewerbe profitieren. Insbesondere stromkostenintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sind von dieser Ausgleichsregelung angesprochen. Betroffene Unternehmen müssen dafür einen Antrag auf Begrenzung der KWKG-Umlage und Offshore-Netzzulage stellen. 

Damit sollen die Stromkosten dieser Unternehmen gesenkt und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleiben. Die bisher bekannte EEG-Umlage entfiel zum 01.01.2023 mit der Novelle des EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz).

Bei jährlichen Stromverbräuchen ≥ 5 GWh besteht folgende Pflicht eines Nachweises:

  • Zertifizierung des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001 oder
  • Validierung des Umweltmanagementsystems nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme)

Außerdem ist die Energieeffizienz des Unternehmens nachzuweisen. Dies geschieht, indem die im Energiemanagementsystem identifizierten Maßnahmen wirtschaftlich – unter Anwendung von DIN EN 17463 – bewertet werden. Sofern die Wirtschaftlichkeit unter bestimmten Kriterien gegeben ist, sind die Unternehmen zur Umsetzung der Maßnahmen verpflichtet. Des Weiteren wird eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch eine prüfungsbefugte Stelle, wie der DQS, verlangt. 

Bei Stromverbräuchen ≤ 5 GWh/a verpflichtet das Gesetz zur Einführung eines Energiemanagementsystems auf Basis der Norm DIN EN ISO 50005 (Umsetzungsstufe 3) oder zur Mitgliedschaft in einem bei der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk angemeldetem Netzwerk. 

Die Begrenzung der Umlagen erfolgt stets auf Basis bestimmter Vergangenheitsdaten (Ist-Daten) Ihres Unternehmens. Sie wird mit Wirkung für das nächste Kalenderjahr (Begrenzungsjahr) gewährt. Der Antrag zur Ausgleichsregelung muss bis 30. Juni eines jeden Jahres beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden.

 

EDL-G – Energiedienstleistungs-Gesetz

Das 2019 novellierte Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) dient der Umsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, die alle EU-Staaten zu konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verpflichtet.

Das EDL-G machte erstmals im Dezember 2015 (Energieeffizienzrichtlinie §§ 8-8d EDL-G) für alle Nicht-KMUs zur Pflicht, ein Energieaudit durchzuführen. Damit sind alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro verpflichtet, folgendes gegenüber dem BAFA nachzuweisen. Entweder die

  • ISO 50001-Zertifizierung ihres Energiemanagementsystems
  • EMAS-Validierung ihres Umweltmanagementsystems oder
  • Durchführung von Energieaudits nach EN 16247-1  

Ausgenommen sind nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Definition gemäß EU2003/361/EG. Das BAFA führt jährlich stichprobenartig Überprüfungen durch.

Da es sich um eine europaweit gültige Gesetzesgrundlage handelt, sollten Unternehmen mit Standorten im EU-Ausland darauf achten, dass dort gegebenenfalls abweichende Anforderungen zu erfüllen sind.

BECV – BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung

Zum Schutz international im Wettbewerb stehender Unternehmen, die durch den nationalen Emissionshandel zusätzlich belastet werden, sind ebenfalls Anträge auf finanzielle Entlastung möglich. Die Beantragung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) erfolgt jeweils zum 30. Juni des Jahres, das auf das Abrechnungsjahr folgt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den beihilfeberechtigten Sektoren der BECV genannt sind und die erforderlichen Gegenleistungen erbringen. Hierzu gehört der Nachweis über eine ISO 50001 Zertifizierung bzw. über eine EMAS Validierung.

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Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch fossiler Brennstoffe von unter 10 GWh/a können den Nachweis wie folgt erbringen:

  • über ein nicht zertifiziertes Energiemanagementsystem auf Basis von DIN EN ISO 50005, das mindestens Umsetzungsstufe 3 entspricht, oder
  • durch die Mitgliedschaft in einem angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk.

Betroffene Unternehmen müssen zudem Investitionen in Maßnahmen zur  Energieeffizienz oder Dekarbonisierung nachweisen. Die Energieeffizienzmaßnahmen müssen im Rahmen des Energiemanagementsystems identifiziert und es muss bewertet werden, ob deren Wirtschaftlichkeit gemäß einer Betrachtung nach der VALERI-Norm DIN EN 17463 gegeben ist. Die Nachweise der jeweiligen Gegenleistungen müssen durch eine prüfungsbefugte Stelle wie die DQS bestätigt werden.

 

Welche Unternehmen sind in der Pflicht? 

Bei allen genannten Organisationen kommt es nicht darauf an, ob es sich um sogenannte energieintensive Unternehmen beziehungsweise Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe handelt. Vielmehr sind auch sämtliche Dienstleister beim Energiemanagement in der Pflicht, entsprechende Nachweise zu erbringen.

Für Unternehmen stehen bei der Einführung eines Energiemanagementsystems vor allem folgende Aspekte im Vordergrund:

  • die fortlaufende Verbesserung der Energieeffizienz und der gesamten energiebezogenen Leistung
  • die Möglichkeit nicht nur Energie, sondern auch Kosten und CO2 einzusparen

Die Gesetzgebung bietet Ihnen – entsprechend umgesetzt – weitere nennenswerte und nachhaltige Vorteile.

 

Im Fokus: Das Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G)

2023 stand für viele Unternehmen die Wiederholung des Energieaudits an – ein guter Zeitpunkt, über eine mögliche Neuorientierung in Richtung der internationalen Norm DIN EN ISO 50001 nachzudenken.

Die Gründe für ein Energiemanagementsystem liegen auf der Hand: Die Höhe der Energieverbräuche hat sich geändert oder die Komplexität der Energiestrukturen hat zugenommen. Und: Unternehmen gelangen zunehmend zu der Erkenntnis, dass ein systematisches Energiemanagement geeignet ist, um langfristig einer internen Energiepolitik gerecht zu werden – und damit natürlich auch dem Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G).

Ein kurzer Rückblick

Das EDL-G wurde in Deutschland im April 2015 verabschiedet und markierte die nationale Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU, Artikel 8 der EED). Die Absicht dahinter: Energieverbräuche reduzieren, um die EUKlimaziele zu erreichen. Betroffen sind Nicht-KMU, also alle Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören.

2015 hatten sich viele Unternehmen anstelle eines Managementsystems nach ISO 50001 oder EMAS für ein Energieaudit nach EN 16247-1 entschieden, um den Anforderungen des EDL-G und ihrer Pflicht im Energiemanagement nachzukommen und möglichen stichprobenartigen Überprüfungen durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) standzuhalten. 

Heute stellt sich oftmals die Frage, ob ein Wiederholungsaudit nach dem „Leitfaden für die Durchführung einer energetischen Bewertung“ noch Sinn ergibt – oder eher die Einführung und Zertifizierung eines vollumfänglichen Energiemanagementsystems nach ISO 50001.

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ISO 50001 – Energiemanagement mit System

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Nächste Schritte, um der Pflicht im Energiemanagement nachzukommen

Unternehmen, die nach den Anforderungen des EDL-G mindestens ein Energieaudit durchführen müssen, sollten aus Praktikabilitätsgründen überlegen, ob sie nicht ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ein- und fortführen. Denn durch eine ISO 50001-Zertifizierung können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, auch von weiteren Anreizsystemen etwa der besonderen Ausgleichsregelung profitieren.

Moderne Managementsystemnormen, zum Beispiel ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) oder ISO 45001 (Arbeitsschutz) haben eine einheitliche Grundstruktur – die sogenannte High Level Structure (HLS). Da dies auch für ISO 50001 gilt, ist es mit Blick auf die Einführung eines integrierten Managementsystems empfehlenswert, gleich den Schritt zu einer ISO-Norm zu gehen.

Vorteil: Integriertes Managementsystem

Unternehmen, die bereits eines oder mehrere der vorgenannten Managementsysteme einsetzen, können deren Struktur nutzen, um das vorhandene System um die Energiemanagementaspekte zu erweitern. Dies verringert den Aufwand und die Kosten erheblich. Zudem kann über das BAFA eine Förderung für die Implementierung einer Energiemanagement-Software und Hardware gestellt werden. Die maximale Förderung beträgt 15 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.  

 

Energiemanagement – Pflicht für Unternehmen? Fazit 

Über die letzten Jahre gab es eine Vielzahl an Änderungen und gesetzlichen Neuerungen mit Blick auf Klima- und Energiemanagement. Mit einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 stehen die kontinuierliche Verbesserung der gesamten energiebezogenen Leistung sowie die Möglichkeit, nicht nur Energie, sondern auch Kosten und CO2 einzusparen, im Vordergrund. Die Gesetzgebung bietet Ihnen – entsprechend umgesetzt – eine ganze Reihe nennenswerter und nachhaltiger Vorteile.

 

DQS – Das können wir für Sie tun

Gegründet 1985 als erster Zertifizierer für Managementsys­teme in Deutschland, zählt die DQS heute weltweit zu den Führenden der Branche. 65.000 zertifizierte Managementsysteme von Organisationen aller Größen und Branchen sind Ausdruck unserer über 35-jährigen Erfolgsgeschichte.

Kunden in über 100 Ländern, Weltkonzerne, mittelständische Unternehmen und Kleinbetriebe schätzen sowohl unser Know-how und die anerkannte Qualität unserer Audits, als auch das umfangreiche Servicespektrum rund um unsere Begutachtungsleistungen.

In dynamischen Märkten setzen wir immer neue Maßstäbe und verbinden unser Expertenwissen im Audit mit dem ernsthaften Engagement für die Weiterentwicklung von Managementsystemen. Unsere Kunden sehen darin eine Chance. Für sie ist das Feedback eines unabhängigen Auditors zum Verbesserungspotenzial und Risiken ebenso wertvoll wie ein DQS-Zertifikat als Nachweis ihrer Qualitätsfähigkeit. Damit dies so bleibt, achten wir strikt auf Integrität und Objektivität – lesen Sie mehr über unsere Auditphilosophie.

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Hinweis: Wir verwenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum. Die Direktive schließt jedoch grundsätzlich Personen jeglicher Geschlechteridentitäten mit ein, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Autor
Julian König

Leiter Produktmanagement & Akkreditierung bei der DQS und zudem Experte für ISO 50001. Julian König verantwortet die akkreditierungskonforme Produktbetreuung und -entwicklung für die Fokusregelwerke der DQS GmbH. Durch die Bündelung des Know-hows in seinem Team entsteht ein starker Bezug zu den Bedürfnissen auf dem Markt. Mit seiner Norm-Expertise ist er zudem als gefragter Autor und Moderator tätig.

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