Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G)
Ihr Unternehmen ist kein KMU? Dann sollten Sie die Anforderung des EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz), die fortlaufende Verbesserung Ihrer Energieeffizienz mit einem Zertifikat nachzuweisen, bereits erfüllt haben. Jetzt steht für Sie die Aufrechterhaltung Ihres Zertifikats im Vordergrund. Ob Ihr Nachweis auf einem Energieaudit nach EN 16247-1 basiert, einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS: Die Gültigkeit der Zertifikate muss auf jeden Fall in regelmäßigen Audits bestätigt werden.
Was regelt das Energiedienstleistungs-Gesetz?
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) dient der Umsetzung der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED), die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu konkreten Maßnahmen in Bezug auf eine Steigerung der Energieeffizienz verpflichtet.
Nach dem EDL-G sind alle Unternehmen jeder Branche – mit Ausnahme der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – verpflichtet, ihre Energieeffizienz nachzuweisen. Der Nachweis kann entweder mit einer Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems nach ISO 50001, einer EMAS-Validierung Ihres Umweltmanagements oder der Durchführung von Energieaudits nach EN 16247-1 erbracht werden. Sie sind damit auch für eine mögliche Überprüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sicher aufgestellt.
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Zum Autor: Tyrone Adu Baffour ist DQS-Experte für Klima- und Energiemanagement
Wie können Sie den Nachweis nach EDL-G erbringen?
Damit Sie Ihrer Verpflichtung aus dem EDL-G nachkommen können, bietet Ihnen die DQS eine ISO 50001-Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems oder eine EMAS-Validierung an. Zur Aufrechterhaltung der ISO 50001-Zertifizierung erfolgen regelmäßige Überwachungsaudits (Rezertifizierung alle drei Jahre), und auch für die Validierung Ihrer Umwelterklärung gemäß EMAS sind Überprüfungsintervalle festgelegt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert jährlich stichprobenartig, ob die Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen sind.
Wie laufen die Zertifizierung oder Validierung ab?
Zertifizierung nach ISO 50001
Je nach dem für welche Variante der Nachweiserbringung Sie sich entscheiden, gibt es unterschiedliche Anforderungen an Ihr Unternehmen. Ausführliche Informationen zur Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 50001 finden Sie auf der Produktseite zu ISO 50001.
Validierung nach EMAS
Ausführliche Informationen und Voraussetzungen zur EMAS-Validierung finden Sie auf der Produktseite zu EMAS.
Vertrauen und Expertise
Unsere Texte und Broschüren werden ausschließlich von unseren Normexperten oder langjährigen Auditoren verfasst. Sollten Sie Fragen zu den Textinhalten oder unseren Dienstleistungen an unseren Autor haben, senden Sie uns gerne eine E-Mail: [email protected]
Hinweis: Wir verwenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum. Die Direktive schließt jedoch grundsätzlich Personen jeglicher Geschlechteridentitäten mit ein, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
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Tyrone Adu-Baffour
Der Dipl.-Ingenieur Umwelttechnik blickt auf mehr als 10 Jahre Erfahrung als Projektingenieur für Energieeffizienz und Energiemanagement sowie im Bereich Sustainability zurück. Er ist DQS-Normexperte und Produktmanager für Energie- und Klimamanagement sowie Auditor für die Regelwerke ISO 9001, ISO 14001 und ISO 50001. Zusätzlich ist er in zwei DIN-Gremien vertreten, welche beide zum DIN-Normenausschuss "Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS)" gehören. Zum einen handelt es sich um den Arbeitsausschuss NA 172-00-19 AA "Klimawandel" und zum anderen ist er in dem Arbeitskreis NA 172-00-19-04 AK "Treibhausgasemissionen von Transportoperationen (Güter und Personen)" tätig.