Allgemeine Geschäftsbedingungen der DQS GmbH, im Folgenden DQS genannt, für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Begutachtungs- und Audittätigkeiten für ihre Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.
1. Allgemeines
DQS erbringt Zertifizierungs-, Audit- und Begutachtungsdienstleistungen für ihren Auftraggeber.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall erkennt der Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise der DQS sowie die „DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln“ an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von DQS schriftlich anerkannt wurden.
2. Auftragsdurchführung
DQS zertifiziert, auditiert und begutachtet das Managementsystem des Auftraggebers oder Teile davon mit dem Ziel, die Konformität zu festgelegten oder vereinbarten Forderungen, einschließlich der Wirksamkeit desSystems oder Teilen davon zu bewerten. Hierüber erhält der Auftraggeber ein Gutachten und/ oder ein DQS-Zertifikat bzw. eine Urkunde oder Konformitätserklärung. Begutachtungen werden grundsätzlich am Ort der Leistungserbringung des Auftraggebers durchgeführt. DQS ist bei ihren Audits unabhängig, neutral und objektiv. Der Auftragsdurchführung liegen die jeweils gültigen „DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln“ zugrunde, die für beide Parteien verbindlich sind. Art und Umfang der Leistungen der DQS werden bei der Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt; die Durchführung des Auftrages kann in Projektabschnitten laut Angebot erfolgen, Teilleistungen sind möglich. Termine der einzelnen Projektabschnitte vereinbaren die Parteien gesondert. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages oder der einzelnen Projektabschnitte Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vereinbarten im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden kann, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch für die bis zum Wirksamwerden des Rücktritts vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Fehlt es an einer Vergütungsvereinbarung für die erbrachten Leistungen, so hat der Auftraggeber eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
3. Auftraggeberpflichten
Der Auftraggeber hat der DQS alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit DQS nicht ein Mitverschulden trifft.
4. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
DQS beachtet die Einhaltung der vertraglichen Schweigepflicht. Sie trifft Vorsorge dafür, dass weder Gutachten noch sonstige Tatsachen oder Unterlagen, die bei der Erbringung der Dienstleistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden. DQS kann von schriftlichen Unterlagen, die ihr zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien zu ihren Akten nehmen. Soweit im Zuge des Auftrags Gutachten, Bewertungsergebnisse u. Ä. erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, räumt DQS dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, . Weitere Rechte werden nicht übertragen, insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Gutachten, Bewertungsergebnisse u. Ä. zu verändern. an Dritte ist nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zulässig.
DQS verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) sowie in Deutschland dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). DQS wird die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen zur Verschwiegenheit (Datengeheimnis) verpflichten, sofern diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. DQS wird dabei personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragserfüllung zu eigenen Zwecken verarbeiten. Sofern DQS im Rahmen der Dienstleistungen personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber verarbeitet werden die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Einzelheiten ergeben sich aus unseren ausführlichen Datenschutzhinweisen .
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung der DQS umfasst nur die ausdrücklich in Auftrag gegebenen Dienstleistungen. Bei Zertifizierungsdienstleistungen ist DQS verpflichtet, das Zertifikat zu erteilen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt wurden. Soweit DQS allgemeine Dienstleistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass DQS keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende Entscheidungen zu treffen.
6. Haftung
DQS haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn DQS, der gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit haftet DQS, deren gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen soweit eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt ist oder wenn DQS ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Vertragsleistung übernommen hat. DQS haftet im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf.
Für Schäden aus Vorsatz, der Verletzung einer Garantie, oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die DQS unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für mittelbare Folgeschäden einschließlich vertragstypischer Folgeschäden ist im Fall von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der DQS begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Durchschnittsschaden.
7. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
Für die Berechnung der Leistungen gelten die jeweils gültigen Preise der DQS, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Aufträge werden nach ausgeführten Projektabschnitten abgerechnet. Rechnungen sind sorgfältig zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten oder formale Mängel, die die Anforderungen des § 14 UStG betreffen, sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert, es sei denn, die Mängel hätten auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkannt werden können. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist DQS berechtigt, die jeweils banküblichen Zinsen zu berechnen.
8. Fristen und Termine
DQS und der Auftraggeber vereinbaren Audittermine möglichst langfristig. Termine werden schriftlich bestätigt. Kann auf Veranlassung des Auftraggebers ein bestätigter Termin nicht wahrgenommen werden, so kann DQS die durch die Vorbereitung des Termins tatsächlich entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.
Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als acht Wochen vor dem Beginn der Leistungserbringung erfolgen, berechnet DQS 80 Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren.
Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als sieben Kalendertage vor Beginn der Leistungserbringung erfolgen, berechnet DQS 100 Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren.
9. Dauer und Beendigung
Der Vertrag wird mit Auftragserteilung auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der erteilte Auftrag kann vom Auftraggeber ohne Angabe besonderer Gründe mit einer Frist von jeweils sechs Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber behält sich DQS vor, die bereits erbrachten und noch nicht abgerechneten Leistungen zu berechnen.
Bei Kündigungen durch den Auftraggeber, die weniger als acht Wochen vor dem Beginn der Leistungserbringung erfolgen, berechnet DQS 80 Prozent der Auftragssumme zuzüglich tatsächlich in Zusammenhang mit der Auftragserteilung entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren für bereits gebuchte Reisen.
Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als sieben Kalendertage vor Beginn der Leistungserbringung erfolgen, berechnet DQS 100 Prozent der Auftragssumme zuzüglich tatsächlich in Zusammenhang mit der Auftragserteilung entstandener Reisekosten bzw. den durch die Kündigung bedingt anfallenden Stornogebühren für bereits gebuchte Reisen. DQS kann nur aus wichtigem Grund .
10. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Zusätzlich zu vorstehenden Bedingungen gelten bei einzelnen Zertifizierungsdienstleistungen die jeweils spezifischen Forderungen in der jeweils gültigen Version inklusive ihrer ergänzenden Interpretationen.
Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.