Viele Unternehmen in der EU müssen sich ab der Berichtsperiode 2023 auf strengere Anforderungen an ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung einstellen. Das geht aus einem Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU-Kommission hervor. Neu wäre vor allem die in Zukunft verpflichtende externe Prüfung (Auditpflicht). Die wesentlichen Änderungen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Warum war eine Überarbeitung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) notwendig?
Die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung führte wichtige Regeln für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ein, um über ihre Nachhaltigkeitspolitik und -praktiken zu berichten. Die Kommission ist allerdings der Ansicht, dass die derzeitigen Richtlinien nicht ausreichen: Die Berichterstattung ist häufig unvollständig, es fehlt die Vergleichbarkeit und die Auskunft über Risiken ist oft lückenhaft. So fehlt beispielsweise Investoren ein verlässlicher Überblick über nachhaltigkeitsbezogene Risiken, denen Unternehmen ausgesetzt sind. Eine qualitativ hochwertige und verlässliche öffentliche Berichterstattung von Unternehmen wird dazu beitragen, eine Kultur der größeren öffentlichen Rechenschaftspflicht zu schaffen.
In Zukunft werden auch Unternehmen mit
weniger als 500 Mitarbeitenden zu einer
Berichterstattung verpflichtet
Mit der neuen Verordnung werden weitere Unternehmen in die Pflicht genommen. Mit dem neuen Vorschlag wird der Anwendungsbereich auf alle Großunternehmen ausgeweitet – unabhängig von der Börsennotierung und ohne die bisherige Schwelle von 500 Beschäftigten. Diese Änderung bedeutet, dass künftig sämtliche Großunternehmen gegenüber der Öffentlichkeit über ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck Rechenschaft ablegen müssen. Die Kommission schlägt außerdem vor, den Geltungsbereich der Berichtspflichten auf börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen auszuweiten, mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen, jedoch mit vereinfachten Standards. Dazu schlägt die Kommission vor, eine Reihe von einheitlichen Standards für kleine und mittelständische Unternehmen zu entwickeln, um ihre Transparenz zu verbessern und die Kosten zu senken.
EU-Berichtsstandards im Internationalen Kontext
Die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen mit den Zielen und Regelungen des europäischen Green Deals und dem bestehenden Rechtsrahmen übereinstimmen. Außerdem sollten sie nicht nur die Risiken von Unternehmen abdecken, sondern auch die Auswirkungen ihres Handelns auf Gesellschaft und Umwelt. Dabei unterstützt die Kommission die Bemühungen der G20, des Financial Stability Board und anderer internationaler Organisationen, einen Grundstock an nachhaltigen Berichtsstandards zu entwickeln und auf der Arbeit der Task Force on Climate Disclosures aufzubauen.
Externe Audits werden zur Pflicht
Der Vorschlag sieht vor, dass alle betroffene Unternehmen ein externes Audit in Auftrag geben müssen, um die Verlässlichkeit der von ihnen berichteten Nachhaltigkeitsinformationen zu überprüfen. Eine solche externe Prüfung wird jetzt schon von vielen Unternehmen in Anspruch genommen, um die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung sicherzustellen und die Fehleranfälligkeit zu reduzieren. Bislang ist die externe Prüfung jedoch optional – wenn der Entwurf in dieser Form angenommen wird, wäre die externe Prüfung verpflichtend.
Wie geht es weiter?
Der nächste Schritt ist, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten im Rat einen endgültigen Gesetzestext auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags aushandeln. Zeitgleich wird die EFRAG außerdem mit der Arbeit an einem Entwurf für einen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beginnen und bis etwa Mitte 2022 fertigstellen. Der Zeitplan der Kommission hängt davon ab, wie die Verhandlungen mit dem Parlament und dem Rat verlaufen. Wenn sie im Jahr 2022 eine Einigung erzielen, sollte die Kommission in der Lage sein, den ersten der Berichtsstandards bis Ende 2022 zu verabschieden.
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Dr. Thijs Willaert
Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sustainability Services. In dieser Funktion verantwortet er das gesamte Dienstleistungsportfolio der DQS rundum ESG. Zu seinem Interessensgebiet gehören unter anderem nachhaltige Beschaffung, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und ESG-Audits.