Viele Un­ter­neh­men in der EU müssen sich ab der Be­richts­pe­ri­ode 2023 auf stren­ge­re An­for­de­run­gen an ihre Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung ein­stel­len. Das geht aus einem Vor­schlag zur Änderung der CSR-Richt­li­nie (Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Re­port­ing Di­rec­ti­ve) der EU-Kom­mis­si­on hervor. Neu wäre vor allem die in Zukunft ver­pflich­ten­de externe Prüfung (Au­dit­pflicht). Die we­sent­li­chen Änderungen haben wir im Fol­gen­den für Sie zu­sam­men­ge­fasst.

Warum war eine Überarbeitung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) notwendig?

Die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung führte wichtige Regeln für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ein, um über ihre Nachhaltigkeitspolitik und -praktiken zu berichten. Die Kommission ist allerdings der Ansicht, dass die derzeitigen Richtlinien nicht ausreichen: Die Berichterstattung ist häufig unvollständig, es fehlt die Vergleichbarkeit und die Auskunft über Risiken ist oft lückenhaft. So fehlt beispielsweise Investoren ein verlässlicher Überblick über nachhaltigkeitsbezogene Risiken, denen Unternehmen ausgesetzt sind. Eine qualitativ hochwertige und verlässliche öffentliche Berichterstattung von Unternehmen wird dazu beitragen, eine Kultur der größeren öffentlichen Rechenschaftspflicht zu schaffen.

In Zukunft werden auch Unternehmen mit 
weniger als 500 Mitarbeitenden zu einer 
Berichterstattung verpflichtet

Mit der neuen Verordnung werden weitere Unternehmen in die Pflicht genommen. Mit dem neuen Vorschlag wird der Anwendungsbereich auf alle Großunternehmen ausgeweitet – unabhängig von der Börsennotierung und ohne die bisherige Schwelle von 500 Beschäftigten. Diese Änderung bedeutet, dass künftig sämtliche Großunternehmen gegenüber der Öffentlichkeit über ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck Rechenschaft ablegen müssen. Die Kommission schlägt außerdem vor, den Geltungsbereich der Berichtspflichten auf börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen auszuweiten, mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen, jedoch mit vereinfachten Standards. Dazu schlägt die Kommission vor, eine Reihe von einheitlichen Standards für kleine und mittelständische Unternehmen zu entwickeln, um ihre Transparenz zu verbessern und die Kosten zu senken.

EU-Berichtsstandards im Internationalen Kontext

Die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen mit den Zielen und Regelungen des europäischen Green Deals und dem bestehenden Rechtsrahmen übereinstimmen. Außerdem sollten sie nicht nur die Risiken von Unternehmen abdecken, sondern auch die Auswirkungen ihres Handelns auf Gesellschaft und Umwelt. Dabei unterstützt die Kommission die Bemühungen der G20, des Financial Stability Board und anderer internationaler Organisationen, einen Grundstock an nachhaltigen Berichtsstandards zu entwickeln und auf der Arbeit der Task Force on Climate Disclosures aufzubauen.

Externe Audits werden zur Pflicht

Der Vorschlag sieht vor, dass alle betroffene Unternehmen ein externes Audit in Auftrag geben müssen, um die Verlässlichkeit der von ihnen berichteten Nachhaltigkeitsinformationen zu überprüfen. Eine solche externe Prüfung wird jetzt schon von vielen Unternehmen in Anspruch genommen, um die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung sicherzustellen und die Fehleranfälligkeit zu reduzieren. Bislang ist die externe Prüfung jedoch optional – wenn der Entwurf in dieser Form angenommen wird, wäre die externe Prüfung verpflichtend.

Wie geht es weiter?

Der nächste Schritt ist, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten im Rat einen endgültigen Gesetzestext auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags aushandeln. Zeitgleich wird die EFRAG außerdem mit der Arbeit an einem Entwurf für einen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beginnen und bis etwa Mitte 2022 fertigstellen. Der Zeitplan der Kommission hängt davon ab, wie die Verhandlungen mit dem Parlament und dem Rat verlaufen. Wenn sie im Jahr 2022 eine Einigung erzielen, sollte die Kommission in der Lage sein, den ersten der Berichtsstandards bis Ende 2022 zu verabschieden.

So hilft Ihnen die DQS

Die DQS ist Ihr erfahrener Partner bei der externen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Wir stehen Ihnen zur Seite – mit einer reibungslosen Auditplanung, erfahrenen Auditoren und tiefgehenden Auditberichten. Hier finden Sie dazu weiterführende Informationen.

Autor
Dr. Thijs Willaert

Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sus­taina­bi­li­ty Ser­vices. In dieser Funktion ver­ant­wor­tet er das gesamte Dienst­leis­tungs­port­fo­lio der DQS rundum ESG. Zu seinem In­ter­es­sens­ge­biet gehören unter anderem nach­hal­ti­ge Be­schaf­fung, men­schen­recht­li­che Sorg­falts­pflich­ten und ESG-Audits. 

Loading...

Re­le­van­te Artikel und Ver­an­stal­tun­gen

Das könnte Sie auch in­ter­es­sie­ren.
Blog
dqs-businessman shakes the hand of a man in protective clothing surrounded by other employees in wor
Loading...

EU-Ver­bot von in Zwangs­ar­beit her­ge­stell­ten Pro­duk­ten - So binden Sie Audits wirksam in die Due Di­li­gence ein

Blog
CSRD für Unternehmen Schwellenwerte und Zeitplan
Loading...

CSRD – Welche Un­ter­neh­men sind be­trof­fen und ab wann? Schwel­len­wer­te und Zeitplan

Blog
Nachhaltigkeitsberichtpflicht CSRD
Loading...

Nach­hal­tig­keits­be­richts­pflicht – Was bedeutet die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Re­port­ing Di­rec­ti­ve (CSRD) für mein Un­ter­neh­men?