Energiebezogene Investitionen sind in ISO 50001 kein Thema
Sollen Investitionen in energieeffizientere Ausrüstungen oder Maschinen getätigt werden, hat das in der Regel einen triftigen Grund: Bestehendes ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.
Vor allem interne und externe Audits gemäß der internationalen Norm ISO 50001 sind häufig die Grundlage solcher Investitionen. Denn eine der Hauptanforderungen der Energienorm, die Verbesserung der energetischen Leistung, lässt sich oft nur über die Anschaffung moderner, entsprechend sparsamer und effizienter Maschinen und Technik umsetzen.
Die Frage, ob dieses Vorgehen am Ende auch wirtschaftlich ist, muss indes jedes Unternehmen für sich selbst beantworten. ISO 50001 stellt dazu keine Anforderungen – abgesehen von einer eher vagen Aussage im Kapitel A.10 "Verbesserung". Dort heißt es, „Häufigkeit, Umfang und Zeitrahmen der Maßnahmen zur Unterstützung der fortlaufenden Verbesserung [wird] von der Organisation in Anbetracht ihres Kontexts, wirtschaftlicher Faktoren und anderer Umstände bestimmt“.
Entsprechend vielfältig sind die Herangehensweisen betroffener Unternehmen, die Wirtschaftlichkeit ihrer Investitionen im Energiebereich zu ermitteln. Unter bestimmten Umständen sind Organisationen jedoch zu einem konkreten Vorgehen gezwungen.
Dies trifft vor allem bei Inanspruchnahme von staatlichen Beihilfen oder Vergünstigungen zu oder wenn Unternehmen mit ihrem Energieverbrauch bestimmte Grenzwerte überschreiten. Dann müssen sie ihre Energiewirtschaftlichkeitsberechnungen anhand eines darauf spezialisierten Standards nachweisen: durch die Anwendung der Norm DIN EN 17463 (VALERI).
Das Apronym VALERI, manchmal auch ValERI, steht für „Valuation of Energy Related Investments“, auf Deutsch: Bewertung energiebezogener Investitionen.