Spit­zen­aus­gleich-Ef­fi­zi­enz­sys­tem­ver­ord­nung ent­fällt

Am 15. Dezember 2023 wurde das Haus­halts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz 2024 im Bun­des­tag ver­ab­schie­det und vom Bun­des­rat ge­bil­ligt. Darin ent­hal­ten ist auch das so­ge­nann­te Strom­preis­pa­ket mit dem die Bun­des­re­gie­rung den fi­nan­zi­el­len Lasten durch hohe En­er­gie­prei­se begegnen möchte. Wesentlicher Be­stand­teil des Paketes ist die Senkung der Strom­steu­er auf den EU-recht­li­chen Min­dest­satz für das Pro­du­zie­ren­de Gewerbe. Sie beträgt dann noch 0,05 Cent pro Ki­lo­watt­stun­de – vorher waren es über 1,5 Cent pro Ki­lo­watt­stun­de.

Im Gegenzug entfällt der Spitzenausgleich!  

Systematische Reduzierung der Energiekosten

Reduzierung der CO2-Emissionen

Beschreibung Standard/Regelwerk
Loading...

SpaEfV – weitere In­for­ma­tio­nen

Die SpaEfV (veröffentlicht im August 2013) bot pro­du­zie­ren­den Un­ter­neh­men Steu­er­erleich­te­run­gen bei der Strom- und Energiesteuer. Um den Spit­zen­aus­gleich be­an­tra­gen zu können, mussten die Un­ter­neh­men abhängig von der Unternehmensgröße entweder ein zer­ti­fi­zier­tes En­er­gie­ma­nage­ment­sys­tem nach ISO 50001 oder ein al­ter­na­ti­ves System nach Anlage 2 der SpaEfV (KMU) nachweisen. In beiden Fällen hat die DQS neben den Zer­ti­fi­ka­ten für die Un­ter­neh­men das Zoll­for­mu­lar 1449 aus­ge­stellt. Dies ist ab dem An­trags­jahr 2024 nicht mehr möglich!

Grundsätze
Loading...

En­er­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz in Kraft getreten

Am 18.11.2023 ist das En­er­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz (EnEfG) in Kraft getreten und er­wei­tert damit die An­for­de­run­gen des En­er­gie­dienst­leis­tungs­ge­set­zes (EDL-G) für Unternehmen. Gemäß § 8 EnEfG sind alle Un­ter­neh­men mit einem jährlichen durch­schnitt­li­chen Ge­sam­tend­ener­gie­ver­brauch von mehr als 7,5 GWh (in­ner­halb der letzten drei ab­ge­schlos­se­nen Ka­len­der­jah­re) zur Ein­rich­tung eines En­er­gie­ma­nage­ment­sys­tems oder Umweltmanagementsystems nach EMAS ver­pflich­tet – und zwar unabhängig ob KMU oder Nicht-KMU.

Mehrwert
Loading...

Na­tio­na­le Um­set­zung der EU-En­er­gie­ef­fi­zi­enz­richt­li­nie

Die §§ 8-10 EnEfG dienen der Um­set­zung des Artikel 11 der EU-En­er­gie­ef­fi­zi­enz­richt­li­nie (EU) 2023/1791 in der Fassung vom 13. Sep­tem­ber 2023 und er­wei­tern damit die geltende En­er­gie­au­dit­pflicht gemäß § 8 EDL-G. Die Richt­li­nie ist seit 10. Oktober 2023 in Kraft. Sie ver­pflich­tet die Mit­glieds­staa­ten, zahl­rei­che Vor­ga­ben, z.B. zur Wärmeplanung- und -ver­sor­gung, zu En­er­gie­au­dits und -ma­nage­ment, zu Re­chen­zen­tren oder zur Ver­brauchs­da­ten­er­fas­sung um­zu­set­zen.

Business28.png
Loading...

Wie läuft eine ISO 50001 Zer­ti­fi­zie­rung ab?

Im ersten Schritt tauschen Sie sich mit uns über Ihr Unternehmen und die Ziele einer ISO 50001 Zertifizierung aus. Auf der Basis dieser Gespräche erhalten Sie ein individuelles, auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation zugeschnittenes Angebot.

Gerade bei größeren Zertifizierungsprojekten ist ein Planungsmeeting eine wertvolle Gelegenheit, um Ihren Auditor kennenzulernen sowie ein individuelles Auditprogramm für alle involvierten Bereiche und Standorte zu entwickeln. Ein Voraudit bietet zudem die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Verbesserungspotenzial, aber auch Stärken Ihres Energiemanagementsystems zu ermitteln. Beide Dienstleistungen sind optional.

Die Zertifizierung startet mit einer Analyse und Bewertung Ihres Managementsystems. In diesem Stufe 1 Audit ermittelt Ihr Auditor den Erfüllungsgrad für das Zertifizierungsaudit der Stufe 2 (Systemaudit). Im nächsten Schritt begutachtet Ihr Auditor vor Ort die Wirksamkeit der Managementprozesse. In einem Abschlussgespräch erhalten Sie eine detaillierte Ergebnisdarstellung und mögliches Verbesserungspotenzial für Ihr Unternehmen. Bei Bedarf werden Maßnahmenpläne vereinbart

Nach dem EnMS-Audit werden die Ergebnisse durch die unabhängige Zertifizierungsstelle der DQS bewertet. Sind alle Normanforderungen erfüllt, erhalten Sie das Zertifikat nach ISO 50001.

Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle wichtigen Kriterien von DIN ISO 50001 auch nach dem Zertifizierungsaudit erfüllt, führen wir in einem jährlichen Turnus Überwachungsaudits durch. So wird die kontinuierliche Verbesserung Ihres Energiemanagementsystems und Ihrer Geschäftsprozesse kompetent begleitet.

Das ISO 50001 Zertifikat läuft nach spätestens drei Jahren ab. Rechtzeitig vor Ablauf wird eine Rezertifizierung durchgeführt, um die kontinuierliche Erfüllung der Normanforderungen zu gewährleisten. Bei Erfüllung wird ein neues Zertifikat ausgestellt.

Banking13.png
Loading...

Was kostet die ISO 50001 Zer­ti­fi­zie­rung?

Das ISO 50001 Zer­ti­fi­kat ist 3 Jahre gültig. Die Kosten für eine Zer­ti­fi­zie­rung nach ISO 50001 hängen maßgeblich von den vor­ge­ge­be­nen Zielen, Ihrer Unternehmensgröße und Komplexität sowie dem damit ver­bun­de­nen Aufwand ab. Darüber hinaus haben all­ge­mei­ne Vor­aus­set­zun­gen Ihres Un­ter­neh­mens wie die en­er­ge­ti­sche Si­tua­ti­on und die Anzahl an Stand­or­ten Einfluss auf die Au­dit­dau­er und den Preis. Aus diesen Gründen lassen sich die Kosten für die Zer­ti­fi­zie­rung nach ISO 50001 nicht pauschal be­nen­nen. Wir machen Ihnen gerne ein in­di­vi­du­el­les An­ge­bot.

Business2.png
Loading...

Das können Sie von uns erwarten

  • Mehr als 35 Jahre Er­fah­rung in der Zer­ti­fi­zie­rung von Ma­nage­ment­sys­te­men und Pro­zes­sen
  • Bran­chen­er­fah­re­ne Au­di­to­ren aus der Pra­xis
  • Ak­kre­di­tiert und zu­ge­las­sen für alle re­le­van­ten Re­gel­wer­ke im Bereich Nachhaltigkeit
  • Wertschöpfende Er­kennt­nis­se über Ihr En­er­gie­ein­spar­po­ten­zi­al
  • Persönliche, rei­bungs­lo­se Be­treu­ung durch unsere Spe­zia­lis­ten – re­gio­nal, national und in­ter­na­tio­nal
  • In­di­vi­du­el­le Angebote mit fle­xi­blen Ver­trags­lauf­zei­ten ohne ver­steck­te Kos­ten
mehr anzeigen
weniger anzeigen
philipp tesar-dqs-contact person
Loading...

An­ge­bots­an­fra­ge

Ihr An­sprech­part­ner Philipp Tesar

„Gerne er­stel­len wir Ihnen ein in­di­vi­du­el­les Angebot zu SpaEfV.“