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Ihr Ansprechpartner Sebastian Kasperowicz
„Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.“
Berechtigung zur Durchführung von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen
Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems
Verbesserung der Abläufe durch klare Verantwortlichkeiten
Unterstützung bei der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote
Folgende Fachbereiche können Sie mit Ihrer Trägerzulassung zulassen:
Bei der Beantragung der Trägerzulassung müssen Sie angeben, für welche dieser Fachbereiche Sie tätig sind, und entsprechende Nachweise erbringen. Die Trägerzulassung kann optional in Verbindung mit einer Zertifizierung nach bestimmten ISO-Normen erfolgen, etwa ISO 21001 oder ISO 9001.
Die Maßnahmenzulassung bezieht sich auf klar definierte Bildungsmaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 179 SGB III, sofern dafür entsprechende Bildungsgutscheine bzw. Eingliederungs- und Aktivierungsgutscheine eingelöst werden können. Der Fokus liegt auf inhaltlichen, methodischen und wirtschaftlichen Anforderungen. Maßnahmenzulassungen sind nur innerhalb der genehmigten Fachbereiche möglich.
Den Antrag auf Trägerzulassung stellen Sie bei einer von der Bundesagentur für Arbeit zugelassenen fachkundigen Stelle, zum Beispiel bei der DQS. Die entsprechenden Formulare können Sie in unserem AZAV-Downloadbereich direkt herunterladen. Dort halten wir auch einen Leitfaden zum besseren Verständnis des Zulassungsverfahrens für Sie bereit.
Im ersten Schritt übergeben Sie die vollständigen Antragsunterlagen nebst Nachweisen an die fachkundige Stelle. Diese prüft, ob die formalen Voraussetzungen bei Ihnen als Bildungsträger gegeben sind.
Im Rahmen der Trägerzulassung begutachten unsere Auditoren Ihr Qualitätsmanagementsystem und seine Umsetzung direkt an den Standorten. Dabei werden sowohl die dokumentierten Prozesse als auch deren praktische Anwendung im jeweiligen AZAV-Fachbereich bewertet.
Nach Abschluss aller Audits erhalten Sie einen schriftlichen Bericht über das Auditergebnis. Fällt die Entscheidung positiv aus, erhalten Sie Ihre Trägerzulassung mit einer Laufzeit von fünf Jahren.
Während der Laufzeit wird Ihre Zulassung einmal jährlich im Rahmen eines Vor-Ort-Audits überwacht, um die fortlaufende Erfüllung der AZAV-Anforderungen sicherzustellen. Liegt zusätzlich eine Maßnahmenzulassung bei der DQS vor, umfasst das jährliche Vor-Ort-Audit auch deren Überwachung anhand gezielter Stichproben.
Der Antrag auf Maßnahmenzulassung kann gestellt werden, sobald Ihr Unternehmen über eine gültige Trägerzulassung verfügt. Hierfür reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein, die Sie in unserem AZAV-Downloadbereich herunterladen können. Anschließend prüft die DQS Ihren Antrag und bewertet, ob die Maßnahme zulassungsfähig ist. Daraufhin erhalten Sie eine Checkliste mit weiteren einzureichenden Unterlagen. Nach positiver Prüfung aller Nachweise stellen wir Ihnen die AZAV-Maßnahmenzulassung mit einer Gültigkeit von drei Jahren sowie den Auditbericht aus.