Ihr Nachweis für ge­för­der­te Bil­dungs­an­ge­bo­te

Wer Ar­beits­markt­dienst­leis­tun­gen im Auftrag der Bun­des­agen­tur für Arbeit anbieten möchte, benötigt eine Zu­las­sung nach der Ak­kre­di­tie­rungs- und Zu­las­sungs­ver­ord­nung Arbeitsförderung (AZAV). Sie ist die ge­setz­li­che Grund­la­ge, um als Bildungsträger oder Ar­beits­markt­dienst­leis­ter an­er­kannt zu werden und Leis­tun­gen nach dem SGB III durchzuführen. Die DQS ist von der DAkkS als fach­kun­di­ge Stelle für AZAV an­er­kannt und bietet Ihnen struk­tu­rier­te Be­gut­ach­tungs­ver­fah­ren für die not­wen­di­gen Träger- und Maßnahmenzulassungen.

Berechtigung zur Durchführung von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen

Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems

Verbesserung der Abläufe durch klare Verantwortlichkeiten

Unterstützung bei der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote

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Was ist eine AZAV Zer­ti­fi­zie­rung?

Mit einer Zu­las­sung (Zer­ti­fiz­ier­ung) nach AZAV weisen Sie ein funk­tioni­er­endes Qualitätsmanagementsystem nach, das alle An­for­der­ungen der Ver­or­d­nung erfüllt. Sie ist ver­pflich­tend, wenn Sie:

  • Bildungsträger oder Ar­beits­markt­dienst­leis­ter sind und geförderte Maßnahmen über die Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) anbieten
  • Maßnahmen im Bereich der Ak­ti­vie­rung, Wei­ter­bil­dung oder be­ruf­li­chen Ein­glie­de­rung an­bie­ten
  • Teil­neh­men­de über Bil­dungs­gut­schei­ne oder ver­gleich­ba­re Förderinstrumente schu­len
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Re­gel­mä­ßi­ge Neu­ig­kei­ten in unserem Blog

Blei­ben Sie auf dem Lau­fen­den – in unserem Experten-Blog finden Sie regelmäßig alle wich­ti­gen Neu­ig­kei­ten und Änderungen des Ge­setz­ge­bers rund um das Thema AZAV.

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Die Vorteile einer AZAV Zu­las­sung

  • Rechts­si­cher­heit: Erfüllung aller ge­setz­li­chen Vorgaben für geförderte Bil­dungs­an­ge­bo­te in Deutsch­land
  • Markt­zu­gang: Teil­nah­me an öffentlichen Aus­schrei­bun­gen der Bun­des­agen­tur für Arbeit, Job­cen­ter und weiterer öffentlicher Auf­trag­ge­ber im Bereich Arbeitsförderung
  • Qualitätsnachweis: Stärkung von Image und Ver­trau­en bei Auf­trag­ge­bern, Ko­ope­ra­ti­ons­part­nern und Teilnehmenden
  • Flexibilität: Zu­las­sung für eigene Bil­dungs­an­ge­bo­te in un­ter­schied­li­chen Formaten und The­men­be­rei­chen
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Für wen ist die AZAV Zer­ti­fi­zie­rung re­le­vant?

Die AZAV Zu­las­sung richtet sich an Bildungsträger, die Ar­beits­markt­dienst­leis­tun­gen im Auftrag der Bun­des­agen­tur für Arbeit oder des Job­cen­ters er­brin­gen – etwa Um­schu­lun­gen, Wei­ter­bil­dun­gen oder Aktivierungsmaßnahmen.

Ein gültiges AZAV Zer­ti­fi­kat ist hierbei zwingend er­for­der­lich: Es ist die formale Vor­aus­set­zung, um Fördermittel zu erhalten und öffentlich fi­nan­zier­te Maßnahmen rechts­kon­form anbieten zu können. Nur wer nach­weist, dass sein Angebot die Qualitätsanforderungen der AZAV-Ver­ord­nung erfüllt, kann am geförderten Bil­dungs­markt teil­neh­men und diesen rechts­si­cher be­die­nen.

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Welche Arten der AZAV Zu­las­sung gibt es?

Die recht­liche Grund­la­ge ist seit April 2012 im Sozi­al­ge­set­zbuch (SGB) Teil III, sowie in den Emp­feh­lun­gen des Beirates und Fach­li­chen Wei­sun­gen ver­an­kert. Un­ter­schie­den wird zwischen zwei Arten von Zu­las­sun­gen, die auf­ein­an­der auf­bau­en: Zuerst wird die Trägerzulassung be­an­tragt und durch ein Audit zu­ge­las­sen – erst danach ist es möglich, für jede geförderte Bildungsmaßnahme eine Maßnahmenzulassung zu erhalten. 

Wenn Ihr Un­ter­neh­men an Ausschreibungsmaßnahmen teil­neh­men möchte, erfolgt keine Maßnahmenzulassung durch die DQS – Sie können sich mit Ihrer Trägerzulassung sofort auf Aus­schrei­bun­gen be­wer­ben.

Fol­gen­de Fach­be­rei­che können Sie mit Ihrer Trägerzulassung zu­las­sen:

  • Fach­be­reich 1: Ak­ti­vie­rung und be­ruf­li­che Ein­glie­de­rung – Maßnahmen zur Heranführung an den Aus­bil­dungs- und Ar­beits­markt
  • Fach­be­reich 2: Arbeits­ver­mittlung in ver­sicher­ung­sp­f­lichtige Beschäftigung – Dienst­leis­tun­gen zur direkten In­te­gra­ti­on in den Ar­beits­markt
  • Fach­be­reich 3: Be­rufs­vor­be­rei­tung – Maßnahmen der Beruf­swahl und Beruf­saus­b­ildung, Unterstützung beim Übergang von Schule zu Aus­bil­dung oder Ar­beit
  • Fach­be­reich 4: Be­ruf­li­che Wei­ter­bil­dung – Qua­li­fi­zie­rungs- und Um­schu­lungs­an­ge­bo­te zur Ver­bes­se­rung der Beschäftigungsfähigkeit
  • Fachbereich 5: Trans­fer­ge­sell­schaf­ten – Maßnahmen zum Auf­fan­gen und Um­struk­tu­rie­ren bei Per­so­nal­ab­bau
  • Fach­be­reich 6: Maßnahmen zur Teil­ha­be be­hin­der­ter Menschen am Ar­beits­le­ben – Spe­zia­li­sier­te Angebote zur be­ruf­li­chen Ein­glie­de­rung von Menschen mit Be­hin­de­run­gen

Bei der Be­an­tra­gung der Trägerzulassung müssen Sie angeben, für welche dieser Fach­be­rei­che Sie tätig sind, und ent­spre­chen­de Nach­wei­se er­brin­gen. Die Trägerzulassung kann optional in Ver­bindung mit einer Zer­ti­fiz­ier­ung nach bestim­mten ISO-Nor­men er­fol­gen, etwa ISO 21001 oder ISO 9001.

Die Maßnahmenzulassung bezieht sich auf klar de­fi­nier­te Bildungsmaßnahmen zur Akt­ivier­ung und beru­f­lichen Ein­glie­der­ung nach § 179 SGB III, sofern dafür ents­prechende Bil­dungs­gut­schei­ne bzw. Ein­glie­der­ungs- und Akt­ivier­ungs­gutscheine eingelöst werden können. Der Fokus liegt auf in­halt­li­chen, me­tho­di­schen und wirt­schaft­li­chen An­for­de­run­gen. Maßnahmenzulassungen sind nur in­ner­halb der ge­neh­mig­ten Fach­be­rei­che möglich.

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Was sind we­sent­li­che Än­de­run­gen?

  • An- oder Ab­mel­dung von neuen Stand­or­ten
  • Wech­sel der Geschäftsleitung
  • An- oder Ab­mel­dung von Fachbereichen
  • Änderungen in be­stehen­den Maßnahmezulassungen
  • Umfirmierungen oder Sitz­ver­le­gung der Zentrale des Trägers
  • Abmeldung der Trägerzulassung / Insolvenzen 

We­sent­li­che Änderungen sind der fach­kun­di­gen Stelle binnen 2 Wochen an­zu­zei­gen.

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Wie läuft eine AZAV Zer­ti­fi­zie­rung ab?

Den Antrag auf Trägerzulassung stellen Sie bei einer von der Bundesagentur für Arbeit zugelassenen fachkundigen Stelle, zum Beispiel bei der DQS. Die entsprechenden Formulare können Sie in unserem AZAV-Downloadbereich direkt herunterladen. Dort halten wir auch einen Leitfaden zum besseren Verständnis des Zulassungsverfahrens für Sie bereit. 

Im ersten Schritt übergeben Sie die vollständigen Antragsunterlagen nebst Nachweisen an die fachkundige Stelle. Diese prüft, ob die formalen Voraussetzungen bei Ihnen als Bildungsträger gegeben sind.

Im Rahmen der Trägerzulassung begutachten unsere Auditoren Ihr Qualitätsmanagementsystem und seine Umsetzung direkt an den Standorten. Dabei werden sowohl die dokumentierten Prozesse als auch deren praktische Anwendung im jeweiligen AZAV-Fachbereich bewertet.

Nach Abschluss aller Audits erhalten Sie einen schriftlichen Bericht über das Auditergebnis. Fällt die Entscheidung positiv aus, erhalten Sie Ihre Trägerzulassung mit einer Laufzeit von fünf Jahren.

Während der Laufzeit wird Ihre Zulassung einmal jährlich im Rahmen eines Vor-Ort-Audits überwacht, um die fortlaufende Erfüllung der AZAV-Anforderungen sicherzustellen. Liegt zusätzlich eine Maßnahmenzulassung bei der DQS vor, umfasst das jährliche Vor-Ort-Audit auch deren Überwachung anhand gezielter Stichproben.

Der Antrag auf Maßnahmenzulassung kann gestellt werden, sobald Ihr Unternehmen über eine gültige Trägerzulassung verfügt. Hierfür reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein, die Sie in unserem AZAV-Downloadbereich herunterladen können. Anschließend prüft die DQS Ihren Antrag und bewertet, ob die Maßnahme zulassungsfähig ist. Daraufhin erhalten Sie eine Checkliste mit weiteren einzureichenden Unterlagen. Nach positiver Prüfung aller Nachweise stellen wir Ihnen die AZAV-Maßnahmenzulassung mit einer Gültigkeit von drei Jahren sowie den Auditbericht aus.

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Was kostet eine AZAV Zer­ti­fi­zie­rung?

Die Kosten für eine AZAV Zer­ti­fi­zie­rung richten sich nach mehreren Faktoren – unter anderem nach dem Gel­tungs­be­reich der Zu­las­sung, also der Anzahl der AZAV-Fach­be­rei­che, in denen Sie tätig werden möchten. Bei einer Maßnahmenzulassung be­ein­flusst zudem die Zahl der ge­plan­ten Bildungsmaßnahmen die Kosten. Auch die Anzahl Ihrer Stand­or­te sowie das Vor­han­den­sein eines bereits zer­ti­fi­zier­ten Qualitätsmanagementsystems, bei­spiels­wei­se nach ISO 9001, spielen eine Rolle. Auf Basis Ihres ausgefüllten Antrags auf Trägerzulassung er­stel­len wir Ihnen ein in­di­vi­du­el­les, trans­pa­ren­tes An­ge­bot.

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Das können Sie von uns erwarten

  • Fach­kun­di­ge Stelle (FKS) für AZAV, an­er­kannt durch die DAkkS
  • 40 Jahre Er­fah­rung in der Zer­ti­fi­zie­rung von Managementsystemen und Pro­zes­sen
  • Bran­chen­er­fah­re­ne Au­di­to­ren aus der Pra­xis
  • Ak­kre­di­tier­te Zer­ti­fi­ka­te mit in­ter­na­tio­na­ler Akzeptanz
  • Persönliche, rei­bungs­lo­se Be­treu­ung durch unsere Spe­zia­lis­ten – re­gio­nal, national und in­ter­na­tio­nal
  • In­di­vi­du­el­le Angebote mit fle­xi­blen Ver­trags­lauf­zei­ten ohne ver­steck­te Kos­ten

Sie haben Fragen?

Ihr An­sprech­part­ner Se­bas­ti­an Kas­pe­ro­wicz

„Gerne er­stel­len wir Ihnen ein in­di­vi­du­el­les Angebot.“