AZAV Zer­ti­fi­zie­rung

Sie möchten Ar­beits­markt­dienst­leis­tun­gen im Auftrag der Bun­des­agen­tur für Arbeit an­bie­ten? Hierfür ist die Ak­kre­di­tie­rungs- und Zu­las­sungs­ver­ord­nung Arbeitsförderung (AZAV) die ge­setz­li­che Vor­aus­set­zung. Die DQS ist von der DAkkS als Fach­kun­di­ge Stelle für AZAV an­er­kannt und bietet Ihnen Be­gut­ach­tungs­ver­fah­ren für die not­wen­di­gen Träger- und Maßnahmenzulassungen.

Berechtigung zur Durchführung von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen

Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems

Verbesserung der Abläufe durch klare Verantwortlichkeiten

Unterstützung bei der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote

Beschreibung Standard/Regelwerk
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Was ist eine AZAV Zer­ti­fi­zie­rung?

Ziel ist es, Ar­beits­su­chen­den und von Ar­beits­lo­sig­keit be­droh­ten Personen qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Dienst­leis­tun­gen an­zu­bie­ten, um deren Chancen zur Ein­glie­de­rung in den Ar­beits­markt zu erhöhen.

Mit einer Zu­las­sung (Zer­ti­fi­zie­rung) nach AZAV weisen Sie ein funk­tio­nie­ren­des Qualitätsmanagementsystem nach, das den An­for­de­run­gen dieser Ver­ord­nung ent­spricht. Als Fach­kun­di­ge Stelle bieten wir Ihnen Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren für Trägerzulassungen und Maßnahmenzulassungen an. Dabei prüfen wir unter anderem, ob Sie die Vor­aus­set­zun­gen erfüllen, um in den sechs AZAV-Fach­be­rei­chen tätig werden zu können.

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Welche Arten
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Welche Arten von AZAV Zu­las­sun­gen sind er­for­der­lich?

Die recht­li­che Grund­la­ge für Zu­las­sun­gen nach AZAV ist seit April 2012 im So­zi­al­ge­setz­buch (SGB) Teil III ent­hal­ten. Un­ter­schie­den wird zwischen Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung.

Trägerzulassung: 

Die Basis für geförderte Ar­beits­markt­dienst­leis­tun­gen ist eine Trägerzulassung nach § 178 SGB III. Hierfür wird Ihr Qualitätsmanagementsystem vor Ort be­gut­ach­tet. Die Trägerzulassung kann nach den An­for­de­run­gen der AZAV er­fol­gen, aber auch in Ver­bin­dung mit einer Zer­ti­fi­zie­rung nach be­stimm­ten ISO-Nor­men, etwa ISO 21001 oder ISO 9001.

Maßnahmenzulassung:

Für die geförderte be­ruf­li­che Wei­ter­bil­dung sowie für Maßnahmen zur Ak­ti­vie­rung und be­ruf­li­chen Ein­glie­de­rung ist eine Maßnahmenzulassung nach § 179 SGB III er­for­der­lich, sofern dafür ent­spre­chen­de Bil­dungs- bzw. Ein­glie­de­rungs- und Ak­ti­vie­rungs­gut­schei­ne eingelöst werden können.

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Mehrwert
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Warum ist eine AZAV Zer­ti­fi­zie­rung für mein Un­ter­neh­men sinn­voll?

Wenn Sie Ar­beits­markt­dienst­leis­tun­gen im Kontext der Bun­des­agen­tur für Arbeit anbieten möchten, müssen Sie anhand eines AZAV-Zer­ti­fi­kats nach­wei­sen, dass Ihr Angebot den Qualitätskriterien der AZAV-Ver­ord­nung ent­spricht. Für Träger der Arbeitsförderung und Maßnahmen der Arbeitsförderung ist eine AZAV-Zer­ti­fi­zie­rung un­ver­zicht­bar, sofern Gelder von Agen­tu­ren für Arbeit oder Job­cen­tern in Anspruch genommen wer­den.

Anforderungen
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Welche Vor­aus­set­zun­gen müssen für eine AZAV Zu­las­sung erfüllt sein?

Im Rahmen der Trägerzulassung nach AZAV prüfen wir, ob ein Bildungsträger die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, damit er in den je­wei­li­gen AZAV-Fach­be­rei­chen tätig werden kann. Die Fach­be­rei­che umfassen sechs Ar­beits­markt­in­stru­men­te.

  • Fach­be­reich 1: Maßnahmen zur Ak­ti­vie­rung und be­ruf­li­chen Ein­glie­de­rung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 des SGB III
  • Fach­be­reich 2: Ausschließlich er­folgs­be­zo­gen vergütete Ar­beits­ver­mitt­lung in ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 des SGB III
  • Fach­be­reich 3: Maßnahmen der Be­rufs­wahl und Be­rufs­aus­bil­dung nach dem Dritten Ab­schnitt des Dritten Kapitels des SGB III
  • Fach­be­reich 4: Maßnahmen der be­ruf­li­chen Wei­ter­bil­dung nach dem Vierten Ab­schnitt des Dritten Kapitels des SGB III
  • Fach­be­reich 5: Trans­fer­leis­tun­gen nach den §§ 110 und 111 des SGB III
  • Fach­be­reich 6: Maßnahmen zur Teilhabe be­hin­der­ter Menschen am Ar­beits­le­ben nach dem Siebten Ab­schnitt des Dritten Kapitels des SGB III
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Wie funktioniert
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Welchen Nutzen bietet die AZAV Zu­las­sung?

Die AZAV Zer­ti­fi­zie­rung be­rech­tigt Sie zur Durchführung der in den sechs Fach­be­rei­chen ab­ge­bil­de­ten Ar­beits­markt­in­stru­men­te. Sie gilt als Nachweis eines funk­tio­nie­ren­den Qualitätsmanagementsystems. Zudem bietet eine AZAV Zer­ti­fi­zie­rung weitere Vor­tei­le:

  • Ver­bes­se­rung der Abläufe durch klare Verantwortlichkeiten  
  • Unterstützung bei der Ent­wick­lung be­darfs­ge­rech­ter Angebote  
  • Gewährleistung qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ger Dienstleistungen  
  • Nachhaltige Or­ga­ni­sa­ti­ons­ent­wick­lung
  • Ge­ne­rie­rung von Wettbewerbsvorteilen  
  • Erzielung von Kundenzufriedenheit/Kundenbindung  
  • Unterstützung von Marketingaktivitäten
  • Kostenreduzierung durch Feh­ler­ver­mei­dung
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Wie läuft eine AZAV Zu­las­sung ab?

Sie laden den Antrag auf Trägerzulassung herunter und senden ihn ausgefüllt an uns zurück. Auf der Grundlage Ihres Antrags erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Für die Trägerzulassung wird Ihr Qualitätsmanagementsystem vor Ort begutachtet.

Im ersten Schritt übergibt der Bildungsträger die vollständigen Antragsunterlagen nebst Nachweisen an die Fachkundige Stelle. Diese prüft, ob die formalen Voraussetzungen beim Bildungsträger gegeben sind.

Ein mit den Fachbereichen der AZAV vertrauter Auditor führt eine Prüfung bzgl. der dokumentierten Prozesse an den Standorten des Bildungsträgers durch.

Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Auditbericht über das Ergebnis – und bei positiver Zertifikatsentscheidung Ihre Trägerzulassung mit einer Laufzeit von fünf Jahren.

Die Zulassung wird innerhalb der Laufzeit einmal jährlich im Rahmen eines Vor-Ort-Audits überwacht.

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Was kostet eine AZAV Zer­ti­fi­zie­rung?

Die Kosten für eine AZAV Zer­ti­fi­zie­rung hängen unter anderem vom Gel­tungs­be­reich der Zu­las­sung, dem Umfang der Maßnahmenzulassung und der Anzahl Ihrer Stand­or­te ab.

Der Gel­tungs­be­reich ist die Anzahl der AZAV-Fach­be­rei­che, in denen Sie tätig sein wollen. Bei der Maßnahmenzulassung spielt die Anzahl der ge­plan­ten Maßnahmen eine Rolle für die Kosten. Auch die Frage, ob Sie bereits ein zer­ti­fi­zier­tes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 be­trei­ben, ist von Be­deu­tung. Mit dem von Ihnen ausgefüllten Antrag auf Trägerzulassung können wir Ihnen ein in­di­vi­du­el­les Angebot un­ter­brei­ten.

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Das können Sie von uns erwarten

  • Fach­kun­di­ge Stelle (FKS) für AZAV, an­er­kannt durch die DAkkS
  • Mehr als 35 Jahre Er­fah­rung in der Zer­ti­fi­zie­rung von Ma­nage­ment­sys­te­men und Pro­zes­sen
  • Bran­chen­er­fah­re­ne Au­di­to­ren aus der Pra­xis
  • Ak­kre­di­tier­te Zer­ti­fi­ka­te mit in­ter­na­tio­na­ler Akzeptanz
  • Persönliche, rei­bungs­lo­se Be­treu­ung durch unsere Spe­zia­lis­ten – re­gio­nal, national und in­ter­na­tio­nal
  • In­di­vi­du­el­le Angebote mit fle­xi­blen Ver­trags­lauf­zei­ten ohne ver­steck­te Kos­ten
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Sie haben Fragen?

Ihr An­sprech­part­ner Philipp Tesar

„Gerne er­stel­len wir Ihnen ein in­di­vi­du­el­les Angebot.“