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Ihr Ansprechpartner Philipp Tesar
„Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.“
Berechtigung zur Durchführung von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen
Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems
Verbesserung der Abläufe durch klare Verantwortlichkeiten
Unterstützung bei der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote
Mit einer Zulassung (Zertifizierung) nach AZAV weisen Sie ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nach, das den Anforderungen dieser Verordnung entspricht. Als Fachkundige Stelle bieten wir Ihnen Zertifizierungsverfahren für Trägerzulassungen und Maßnahmenzulassungen an. Dabei prüfen wir unter anderem, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um in den sechs AZAV-Fachbereichen tätig werden zu können.
Trägerzulassung:
Die Basis für geförderte Arbeitsmarktdienstleistungen ist eine Trägerzulassung nach § 178 SGB III. Hierfür wird Ihr Qualitätsmanagementsystem vor Ort begutachtet. Die Trägerzulassung kann nach den Anforderungen der AZAV erfolgen, aber auch in Verbindung mit einer Zertifizierung nach bestimmten ISO-Normen, etwa ISO 21001 oder ISO 9001.
Maßnahmenzulassung:
Für die geförderte berufliche Weiterbildung sowie für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ist eine Maßnahmenzulassung nach § 179 SGB III erforderlich, sofern dafür entsprechende Bildungs- bzw. Eingliederungs- und Aktivierungsgutscheine eingelöst werden können.
Sie laden den Antrag auf Trägerzulassung herunter und senden ihn ausgefüllt an uns zurück. Auf der Grundlage Ihres Antrags erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Für die Trägerzulassung wird Ihr Qualitätsmanagementsystem vor Ort begutachtet.
Im ersten Schritt übergibt der Bildungsträger die vollständigen Antragsunterlagen nebst Nachweisen an die Fachkundige Stelle. Diese prüft, ob die formalen Voraussetzungen beim Bildungsträger gegeben sind.
Ein mit den Fachbereichen der AZAV vertrauter Auditor führt eine Prüfung bzgl. der dokumentierten Prozesse an den Standorten des Bildungsträgers durch.
Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Auditbericht über das Ergebnis – und bei positiver Zertifikatsentscheidung Ihre Trägerzulassung mit einer Laufzeit von fünf Jahren.
Die Zulassung wird innerhalb der Laufzeit einmal jährlich im Rahmen eines Vor-Ort-Audits überwacht.
Der Geltungsbereich ist die Anzahl der AZAV-Fachbereiche, in denen Sie tätig sein wollen. Bei der Maßnahmenzulassung spielt die Anzahl der geplanten Maßnahmen eine Rolle für die Kosten. Auch die Frage, ob Sie bereits ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 betreiben, ist von Bedeutung. Mit dem von Ihnen ausgefüllten Antrag auf Trägerzulassung können wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten.