Dieser „automobile spezifische Anhang“ ist gültig für alle Auditierungs- und Zertifizierungsdienstleistungen, die gegenüber Auftraggebern der internationalen DQS-Gruppe gemäß IATF 16949 angeboten und erbracht werden. Dieser Anhang gilt nur in Verbindung mit den “DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln”. Diese können direkt über die DQS bezogen oder auf der DQS Website abgerufen werden.
Für Auftraggeber, die eine Zertifizierung/Registrierung nach IATF 16949 anstreben, gelten diese zusätzlichen Bedingungen:
a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, DQS über jedwede der folgenden Änderungen innerhalb von 10 Kalendertagen ab Einführung der Veränderung schriftlich zu informieren: rechtliche, kaufmännische (z. B. Joint Ventures, Unterauftragsannahme mit einer anderen Organisation), die Eigentumsverhältnisse betreffende (z. B. Fusionierung), organisatorische (z. B. leitendes Management, Kontaktadressen, Standort, Geschäftstätigkeit, große Veränderungen in den Prozessen) oder einen IATF OEM „Customer Special Status“. Sollte der Auftragsgeber dieser Informationspflicht an DQS nicht nachkommen, so stellt dies einen Vertragsbruch dar, welcher zu einer Hauptabweichung führen und zum Entzug des IATF 16949 Zertifikates führen könnte.
b) Der Auftraggeber kann weder ein IATF Witness- Audit durch DQS, noch die Anwesenheit eines DQS Witness-Auditors bzw. die eines Vertreters der IATF oder deren Delegierte verweigern.
c) Der Auftraggeber kann die Bitte um Weiterleitung einer Kopie des Abschlussberichts an die IATF durch DQS nicht ablehnen. Einen beauftragten Auditor abzulehnen ist nur dann rechtens, wenn berechtigte Interessenskonflikte nachgewiesen werden können.
d) Die einzige dem Auftraggeber in Bezug auf dieses Zertifizierungsprogramm erlaubte Nutzung des IATF-Logo ist die auf dem von DQS ausgestellten Zertifikat. Jegliche andere Verwendung des IATF-Logos, ob alleinstehend oder nicht, ist verboten. (Anmerkung: Der Auftraggeber darf zu Werbe- und Marketingzwecken Kopien des IATF 16949-Zertifikats mit dem IATF-Logo erstellen).
e) Berater des Auftraggebers dürfen während des Audits nicht körperlich am Standort des Auftraggebers anwesend sein oder am Audit in irgendeiner Form teilnehmen.
f) Der Auftraggeber informiert DQS vor dem Wechsel zu einer neuen, von der IATF anerkannten Zertifizierungsstelle.
g) Der Auftraggeber erklärt sich mit den von der IATF veröffentlichten „Regeln für die Anerkennung durch die IATF“ und allen sanktionierenden Auslegungen und Erklärungen dieses Dokuments einverstanden.