DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln

Anhang Automotive

Stand: 22.05.2023

 

1.    Geltungsbereich & Anwendbarkeit

Dieser "Automotive-Anhang zu DQS-Auditierungs- und Zertifizierungsregeln" gilt für alle Audit- und Zertifizierungs­dienstleistungen, die für Klienten der internationalen DQS-Gruppe nach IATF 16949 angeboten und erbracht werden. Diese Regelungen gelten nur in Verbindung mit den allgemeinen DQS-Auditierungs- und Zertifizierungsregeln, die in englischer Sprache unter https://dqsglobal.com/intl/about/accreditation-and-notification/dqs-group-auditing-and-certification-rules oder auf Anfrage bei jeder DQS-Geschäftsstelle erhältlich sind.


2.    Programmanforderungen

Für Klienten, die eine IATF 16949-Zertifizierung/Registrierung beantragen, gelten die zusätzlichen Bestimmungen und Bedingungen:

a) Der Klient muss die DQS innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Umsetzung der Änderung schriftlich über alle Änderungen in Bezug auf seinen rechtlichen, handelsrechtlichen (z. B. Joint Venture, Unterverträge mit anderen Organisationen), eigentumsrechtlichen (z. B. Fusion), organisatorischen Status (z. B. Key Manager, Kontaktadresse oder Standort, Umfang der Tätigkeiten, wesentliche Änderungen der Prozesse) oder IATF-OEM-Kunden-Sonderstatus informieren. Das Versäumnis des Klienten, die DQS über eine Änderung zu informieren, wird als Vertragsbruch angesehen, die DQS wird daraufhin geeignete Maßnahmen ergreifen.

b) Ergänzend zu 5.3.1 der "DQS-Auditierungs- und Zertifizierungsregeln" kann die DQS nach interner Situations­analyse die Zertifikate aus verschiedenen Gründen automatisch aussetzen, z.B.:

  • bei Hauptabweichungen, die im Rahmen eines Überwachungs- oder Re-Zertifizierungsaudits festgestellt wurden, oder
  • die DQS erhält von einem IATF-OEM-Mitglied eine Beschwerde (über die Leistung), oder
  • der Klient weist die DQS auf einen IATF special status hin.

Der Zeitrahmen für die Aussetzung beträgt in der Regel maximal 90 Tage ab Beginn des Dezertifizierungs­verfahrens nach IATF-Regeln und endet mit einem Rücknahme oder Aufhebung der Aussetzung z.B. aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Sonderaudits oder eines geschlossenen Korrekturmaßnahmenplans.

c) Der Klient kann ein Witnessaudit der DQS, die Anwesenheit eines DQS-Auditors und/oder die Anwesenheit von IATF-Vertretern oder deren Delegierten beim Klienten nicht ablehnen. Das Recht, einen beauftragten Auditor abzulehnen, ist auch auf begründete Fälle von Interessenkonflikten beschränkt.

d) Der Klient kann die Aufforderung der DQS, den Abschlussbericht an die IATF zu übermitteln, nicht ablehnen.

e) Das IATF-Logo darf im Zusammenhang mit diesem Zertifizierungsprogramm nur in der Form verwendet werden, wie es auf dem von der DQS ausgestellten Zertifikat dargestellt ist. Jede andere Verwendung des IATF-Logos, ob separat oder nicht, ist untersagt. (Anmerkung: Der Klient kann Kopien des IATF 16949-Zertifikats mit dem IATF-Logo für Marketing- und Werbezwecke anfertigen.)

f) Die Berater des Klienten dürfen während des Audits nicht am Standort des Klienten anwesend sein oder in irgendeiner Weise an dem Audit teilnehmen.

g) Der Klient informiert die DQS vor dem Wechsel zu einer neuen IATF-anerkannten Zertifizierungsstelle.

h) Der Klient verpflichtet sich, das Dokument " Rules for achieving and maintaining IATF recognition" in der aktuellen Fassung sowie alle von der IATF veröffentlichten sanktionierten Auslegungen und Klarstellungen dieses Dokuments einzuhalten.