Über­prü­fung frei­wil­li­ger Um­welt­aus­sa­gen: Eine Frage der Glaub­wür­dig­keit und Com­pli­ance

Die Kauf­kraft von Ver­brau­chern und Un­ter­neh­men kann maßgeblich dazu bei­tra­gen, den Übergang zu einer nach­hal­ti­ge­ren Wirt­schaft vor­an­zu­trei­ben. Demnach muss si­cher­ge­stellt werden, dass Kunden Zugang zu glaubwürdigen In­for­ma­tio­nen über die Um­welt­aus­wir­kun­gen von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen haben. Die unabhängige Prüfung um­welt­be­zo­ge­ner Angaben, auch Green Claims genannt, ist ein wich­ti­ger Schritt zu einer glaubwürdigen und trans­pa­ren­ten Kom­mu­ni­ka­ti­on. Mit einem globalen Team von Um­welt­gut­ach­ter*in­nen unterstützen wir Sie dabei, die Um­welt­leis­tung Ihrer Produkte kom­mu­ni­ka­tiv zu nutzen und gleich­zei­tig die Ein­hal­tung der gel­ten­den Vor­schrif­ten zu gewährleisten.

Erhöhte Transparenz und Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen

Einhaltung von Verbraucherschutzvorschriften und Anti-Greenwashing-Initiativen

Angleichung an internationale Normen

Geprüfte Daten zur Deckung des Informationsbedarfs der Kunden

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Wann ist die un­ab­hän­gi­ge Ve­ri­fi­zie­rung einer frei­wil­li­gen Um­welt­aus­sa­ge sinn­voll?

Für Un­ter­neh­men ist es aus ver­schie­de­nen Gründen sinn­voll, ihre Um­welt­aus­sa­gen von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen:

1. Glaubwürdigkeit und Ver­trau­en:

Ei­ne unabhängige Überprüfung macht Um­welt­aus­sa­gen glaubwürdiger und schafft Ver­trau­en bei Ver­brau­chern, In­ves­to­ren und anderen In­ter­es­sen­grup­pen. Sie si­gna­li­siert ein Be­kennt­nis zu Trans­pa­renz und Re­chen­schafts­pflicht, wodurch Skepsis und Bedenken über Green­wa­shing ver­rin­gert werden. Da geprüfte Angaben in der Regel in­ter­na­tio­na­len Stan­dards ent­spre­chen, ist es wahr­schein­li­cher, dass sie auf globaler Ebene An­er­ken­nung finden.

2. Risikominderung und Ein­hal­tung von Vor­schrif­ten:

Die Überprüfung hilft Un­ter­neh­men, Risiken zu re­du­zie­ren, die mit un­ge­nau­en oder übertriebenen Um­welt­aus­sa­gen ver­bun­den sind. Indem Sie durch die Ve­ri­fi­zie­rung von Um­welt­aus­sa­gen irreführende In­for­ma­tio­nen und un­lau­te­re Geschäftspraktiken ver­mei­den, ver­rin­gern Sie das Po­ten­zi­al für Klagen, behördliche Un­ter­su­chun­gen und Rufschädigung. In be­stimm­ten Fällen ist die Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten vor der Abgabe einer Be­haup­tung ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben. Für pro­dukt­be­zo­ge­ne Angaben können be­son­de­re Vor­schrif­ten gelten, wenn sie in be­stimm­te Länder eingeführt werden.

3. Wettbewerbsvorteil:

Geprüfte Um­welt­anga­ben sind ein Wett­be­werbs­vor­teil. Un­ter­neh­men können sich von der Kon­kur­renz abheben, indem sie ihr En­ga­ge­ment für echte Nach­hal­tig­keit unter Beweis stellen und so um­welt­be­wuss­te Kunden und In­ves­to­ren an­zie­hen. Dies gilt auch für den B2C-Markt: Eine unabhängige Überprüfung gibt den Ver­brau­chern die Ge­wiss­heit, dass die Um­welt­in­itia­ti­ven eines Un­ter­neh­mens legitim sind, und fördert so Ver­trau­en und Loyalität.

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Frei­wil­li­ge Um­welt­aus­sa­gen ve­ri­fi­zie­ren oder va­li­die­ren – Was ist der Un­ter­schied?

Die Ve­ri­fi­zie­rung einer Um­welt­aus­sa­ge ist eine sys­te­ma­ti­sche und unabhängige Be­wer­tung, mit der si­cher­ge­stellt werden soll, dass die von einem Un­ter­neh­men oder einer Or­ga­ni­sa­ti­on ge­mach­ten Um­welt­aus­sa­gen korrekt und wahr­heits­ge­treu sind und den fest­ge­leg­ten Normen und Kri­te­ri­en ent­spre­chen. Die Grund­la­ge für die Be­haup­tung und ihre Be­wer­tung sind his­to­ri­sche Da­ten.

Die Va­li­die­rung von Um­welt­aus­sa­gen be­inhal­tet einen ähnlichen Prozess, bewertet aber die An­ge­mes­sen­heit der An­nah­men, Einschränkungen und Me­tho­den, die Be­haup­tun­gen über das Ergebnis zukünftiger Aktivitäten unterstützen. Typische Bei­spie­le für Aus­sa­gen, die eher eine Va­li­die­rung als eine Ve­ri­fi­zie­rung er­for­dern, sind Pro­gno­sen und Pro­jek­tio­nen.

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Arten von um­welt­be­zo­ge­nen Aussagen (Green Claims)

Um­welt­be­zo­ge­ne Aussagen können sich auf ein be­stimm­tes Produkt, eine Pro­dukt­grup­pe, eine Dienst­leis­tung, ein Projekt oder (Teile einer) Or­ga­ni­sa­ti­on be­zie­hen. Sie können sich an Ver­brau­cher, B2B-Kun­den, In­ves­to­ren und andere In­ter­es­sen­grup­pen richten.

Je nach den Aspekten der Um­welt­aus­wir­kun­gen, die sie be­tref­fen, können wir die fol­gen­den Arten von Aussagen un­ter­schei­den:

  • Klimafußabdruck und Emissionen:- Klimaeutralität: Be­haup­tun­gen, die sich auf den Aus­gleich oder die Kom­pen­sa­ti­on von Treib­haus­gas­emis­sio­nen beziehen- Emissionsreduzierung: Aussagen über Bemühungen zur Re­du­zie­rung be­stimm­ter Emis­sio­nen, wie CO2 oder andere Treibhausgase.- Vermiedene Emis­sio­nen: Angaben über die Ver­mei­dung von Emis­sio­nen durch Ver­gleich der tatsächlichen Emis­sio­nen mit al­ter­na­ti­ven Sze­na­ri­en, z. B. anderen Pro­duk­ti­ons­me­tho­den
  • En­er­gie­ef­fi­zi­enz und er­neu­er­ba­re Energien:- Nutzung er­neu­er­ba­rer En­er­gien: Angaben über den Pro­zent­satz oder die Menge der aus er­neu­er­ba­ren Quellen stam­men­den Energie.- Energie-Effizienz: Aussagen über Bemühungen zur Ver­bes­se­rung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz in den Be­trie­ben oder Pro­duk­ten.
  • Ab­fall­re­du­zie­rung und Recycling:- Null Abfall: Angaben über In­itia­ti­ven zur Mi­ni­mie­rung oder Ver­mei­dung der Ab­fall­erzeu­gung.- Wie­der­ver­wert­bar­keit: Aussagen über die Wie­der­ver­wert­bar­keit von Pro­duk­ten oder Verpackungsmaterialien.
  • Kreislaufwirtschaft:- Geschlossene Kreis­lauf­sys­te­me: Angaben in Bezug auf die Um­set­zung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft.- Verlängerung der Pro­dukt­le­bens­dau­er: Aussagen über Bemühungen, die Le­bens­dau­er von Pro­duk­ten durch Re­pa­ra­tur oder Auf­ar­bei­tung zu verlängern.- Claims in Bezug auf die Menge an Roh­stof­fen, die aus dem Re­cy­cling stam­men
  • Nach­hal­ti­ge Be­schaf­fung und Lieferkette:- Nachhaltige Be­schaf­fung: Angaben über die Ver­wen­dung von Ma­te­ria­li­en oder In­halts­stof­fen aus ver­ant­wor­tungs­vol­ler Beschaffung.- Nachhaltigkeit in der Lie­fer­ket­te: Angaben hin­sicht­lich der Bemühungen, Nach­hal­tig­keit in der gesamten Lie­fer­ket­te zu gewährleisten.
  • Biologische Vielfalt und Erhaltung:- Habitatschutz: Aussagen im Zu­sam­men­hang mit dem Schutz oder der Wie­der­her­stel­lung von natürlichen Lebensräumen.- Erhaltung der bio­lo­gi­schen Viel­falt: Aussagen über Bemühungen zur Er­hal­tung oder Ver­bes­se­rung der bio­lo­gi­schen Viel­falt.
  • Ge­sund­heit und Sicherheit:- Umweltverträgliche Pro­duk­te: In­for­ma­tio­nen über Pro­duk­te, die minimale Aus­wir­kun­gen auf die mensch­li­che Ge­sund­heit und die Umwelt haben.- Reduzierung der Toxizität: Angaben zu den Bemühungen, giftige Stoffe in Pro­duk­ten zu re­du­zie­ren oder zu be­sei­ti­gen.
  • Ver­ant­wor­tung für das Wasser:- Schutz der Wasserqualität: Angaben über Aktivitäten zum Schutz und zur Ver­bes­se­rung der Wasserqualität.- Wassereinsparung: In­for­ma­tio­nen über Bemühungen zur Re­du­zie­rung des Was­ser­ver­brauchs oder zur Einführung was­ser­spa­ren­der Technologien.- Zugang zu sauberem Wasser: Angaben zu In­itia­ti­ven, die Menschen den Zugang zu sauberem und sicherem Wasser ermöglichen.

Die obige Liste ist kei­nes­wegs vollständig und dient nur als An­halts­punkt.

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Vor­aus­set­zun­gen für die Ve­ri­fi­zie­rung und/oder Va­li­die­rung von Green Claims

Für die ver­schie­de­nen Arten von Um­welt­aus­sa­gen gelten zwar spe­zi­fi­sche An­for­de­run­gen, doch eine Reihe all­ge­mei­ner Grundsätze gilt in fast allen Fällen:

Um Ge­nau­ig­keit, Trans­pa­renz und Glaubwürdigkeit zu gewährleisten, sollten solide Um­welt­aus­sa­gen be­stimm­te An­for­de­run­gen und bewährte Ver­fah­ren ein­hal­ten. Diese An­for­de­run­gen werden häufig von ver­schie­de­nen Normen, Richt­li­ni­en und Aufsichtsbehörden fest­ge­legt. Nach­fol­gend finden Sie die wich­tigs­ten Überlegungen zur Er­stel­lung solider Umweltaussagen:

 

1. Wahr­haf­tig­keit und Genauigkeit:- Angaben sollten die Um­welt­leis­tung eines Pro­dukts, einer Dienst­leis­tung oder einer Or­ga­ni­sa­ti­on genau darstellen.- Vermeiden Sie Übertreibungen oder irreführende Informationen.

 

2. Nachweise:- Legen Sie Beweise oder Un­ter­la­gen zur Un­ter­maue­rung von Um­welt­aus­sa­gen vor.- Die Daten und Me­tho­den, die zur For­mu­lie­rung von Angaben ver­wen­det werden, sollten trans­pa­rent und überprüfbar sein.

 

3. Relevanz:- Stellen Sie sicher, dass die um­welt­be­zo­ge­nen Angaben für das Produkt oder die Dienst­leis­tung relevant sind und eine we­sent­li­che Aus­wir­kung auf die Umwelt haben.- Berücksichtigung so­ge­nann­ter Trade-offs: negative Aus­wir­kun­gen, die durch positive Aus­wir­kun­gen an anderer Stelle ausgelöst werden.

 

4. Spezifizität:- Geben Sie klar an, welche Um­welt­vor­tei­le oder -ei­gen­schaf­ten geltend gemacht werden.- Vermeiden Sie es, all­ge­mei­ne Begriffe zu ver­wen­den, ohne konkrete Angaben zu machen.

 

5. Ver­glei­chen­de Aussagen:- Wenn Sie ver­glei­chen­de Angaben zu anderen Pro­duk­ten oder Dienst­leis­tun­gen machen, sorgen Sie für eine faire und genaue Vergleichsbasis.- Vermeiden Sie se­lek­ti­ve oder irreführende Vergleiche.

 

6. Denken in Lebenszyklen:- Berücksichtigen Sie den gesamten Le­bens­zy­klus des Produkts oder der Dienst­leis­tung, einschließlich der Roh­stoff­ge­win­nung, der Pro­duk­ti­on, der Nutzung und des End-of-Life.- Umweltbezogene Angaben sollten sich nicht nur auf eine Phase des Le­bens­zy­klus kon­zen­trie­ren. Wenn eine Le­bens­zy­klus-Per­spek­ti­ve nicht möglich ist, muss klar an­ge­ge­ben werden, welche Teile des Le­bens­zy­klus in der Angabe berücksichtigt werden.

 

7. Transparenz:- Offenlegung re­le­van­ter In­for­ma­tio­nen über Me­tho­den, Annahmen und Einschränkungen, die bei der Auf­stel­lung von Um­welt­aus­sa­gen ver­wen­det werden.- Eine klare Kom­mu­ni­ka­ti­on über die an­ge­spro­che­nen Umweltauswirkungen.

 

8. Ein­hal­tung von Standards:- Einhaltung der an­er­kann­ten Um­welt­stan­dards und -vor­schrif­ten, die für die Branche gelten.- Sicherstellen, dass die Claims mit den fest­ge­leg­ten Bench­marks und Richt­li­ni­en übereinstimmen.

 

9. Ein­hal­tung von Vorschriften:- Sicherstellen, dass Um­welt­aus­sa­gen den einschlägigen Gesetzen und Vor­schrif­ten entsprechen.- Beachtung von re­gio­na­len und globalen Vor­schrif­ten, die sich auf die Gültigkeit von Aussagen aus­wir­ken können.

Durch die Ein­hal­tung dieser Punkte können Un­ter­neh­men solide Um­welt­aus­sa­gen machen, die dazu bei­tra­gen, das Ver­trau­en von Ver­brau­chern, In­ves­to­ren und anderen In­ter­es­sen­grup­pen zu stärken und gleich­zei­tig eine echte Um­welt­ver­ant­wor­tung zu fördern.

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Ver­fah­ren zur Ve­ri­fi­zie­rung und/oder Va­li­die­rung von Green Claims

Im ersten Schritt möchten wir mehr über Ihr Unternehmen, Ihre Organisation, Ihre Bedürfnisse und Erwartungen erfahren. Sobald die Ziele der Prüfung oder Verifizierung, einschließlich der anwendbaren Normen und Spezifikationen, definiert sind, erhalten Sie ein Angebot für die Vorbegutachtung.

Das Verifizierungsteam prüft den Antrag auf Grundlage des zuvor erstellten Plans und unter Anwendung der geltenden Normen und Spezifikationen. Dazu gehören die Sammlung und Überprüfung von Nachweisen, gegebenenfalls Besuche vor Ort sowie die Rekonstruktion und Analyse von Schätzungen, Annahmen und Berechnungen.

Stellen die Prüfer*innen Mängel fest, müssen diese nachweislich behoben werden, bevor eine Prüfbescheinigung und ein Gutachten erstellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfung mit allen Feststellungen wird Ihnen in der Abschlussbesprechung vorgestellt. Falls erforderlich, werden Maßnahmenpläne vereinbart.

Nach der Prüfung werden die Ergebnisse von der unabhängigen Zertifizierungsstelle der DQS bewertet. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Prüfbescheinigung für die entsprechenden Produkte, Dienstleistungen oder Organisationen. Die Prüfbescheinigung bestätigt die Plausibilität des Claims zum Zeitpunkt der Ausstellung - im Gegensatz zu Zertifikaten haben sie keine definierte Gültigkeitsdauer und kein Verfallsdatum.

Zur Überprüfung eines aktualisierten Berichts oder einer aktualisierten Erklärung, z. B. im Falle von Änderungen der Betriebsabläufe, der Herstellungsmethoden oder der Materialzusammensetzung von Bauteilen, kann eine erneute Überprüfung durchgeführt werden.

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Wie hoch sind die Kosten für die Ve­ri­fi­zie­rung einer frei­wil­li­gen Um­welt­aus­sa­ge?

Die Kosten für die Prüfung einer frei­wil­li­gen Um­welt­aus­sa­ge werden von ver­schie­de­nen Faktoren be­stimmt. Da es eine breite Palette möglicher For­de­run­gen mit un­ter­schied­li­chem Komplexitätsgrad und un­ter­schied­li­chem Umfang gibt, ist es un­ab­ding­bar, ein maßgeschneidertes Angebot an­zu­for­dern.

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Warum die DQS der perfekte Partner für die Ve­ri­fi­zie­rung von Um­welt­aus­sa­gen ist

Als er­fah­re­ne Ve­ri­fi­zie­rungs- und Va­li­die­rungs­stel­le ist die DQS mit ihrem um­fas­sen­den tech­ni­schen, re­gu­la­to­ri­schen und bran­chen­spe­zi­fi­schen Fach­wis­sen ein­zig­ar­tig auf­ge­stellt. Unsere Audits und Be­gut­ach­tun­gen sind eine gründliche und tief­grei­fen­de Aus­ein­an­der­set­zung mit Ihrem Un­ter­neh­men und Ihren Pro­duk­ten.

Was Sie von uns erwarten können:

  • Individuell kal­ku­lier­te Angebote
  • Flexibilität bei der Vertragslaufzeit
  • Prüfer*innen mit ausgeprägter Dialogfähigkeit und fun­dier­ten Kennt­nis­sen über Normen und Branchen
  • Prüfbescheinigungen mit in­ter­na­tio­na­ler An­er­ken­nung
Carolin Nguyen
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Anfrage für ein Angebot

Ihre An­sprech­part­ne­rin Carolin Nguyen

Gerne er­stel­len wir Ihnen ein in­di­vi­du­el­les Angebot für die Ve­ri­fi­zie­rung von Green Claims.