Angebotsanfrage
Ihr Ansprechpartner Philipp Tesar
„Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für die KRITIS-Prüfung.“
BSI-konformer Nachweis zur IT-Sicherheit
Erfüllung der Anforderungen aus dem IT-Sicherheitsgesetz
Verbesserte Versorgungssicherheit Ihrer kritischen Dienstleistung
Erhöhte IT-Sicherheit durch Absicherung nach dem Stand der Technik
Die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen sind laut IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) seit Juni 2017 verpflichtet, einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einzuhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zu melden. Entsprechende Umsetzungsnachweise müssen alle zwei Jahre erbracht werden.
Aktuell sind neun Sektoren definiert, in denen Kritische Infrastrukturen zu finden sind: Gesundheit, Energie, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien und Kultur, Transport und Verkehr, Staat und Verwaltung sowie Wasser.
Bei Krankenhäusern sind dies alle Einrichtungen, die mindestens 30.000 vollstationäre Fälle pro Jahr dokumentieren. Das sind in Deutschland rund 100 Krankenhäuser. Bei Herstellern bzw. Abgabestellen für Medizinprodukte liegt der Schwellenwert bei einem Jahresumsatz von mindestens 90,6 Mio. Euro. Apotheken sind ab 4,65 Mio. abgegebenen Packungen und Labore ab 1,5 Mio. Aufträgen betroffen.
So kann zum Beispiel auch ein Informationssicherheits-Managementsystem gemäß ISO 27001 ein geeigneter Lösungsansatz sein, um die gesetzlichen IT-Sicherheitsanforderungen in zuverlässige und sichere Prozesse zu integrieren. Die international anerkannte Norm bildet ein gutes Fundament, um eventuelle Bedrohungen aufzudecken und den Einsatz aktueller Sicherheitssysteme gezielt steuern zu können.
Dabei steht für die KRITIS-Betreiber keine punktuelle Umsetzung im Mittelpunkt, sondern vielmehr die Aufgabe zur zielgerichteten und nachhaltigen Einbindung der IT-Sicherheit in das bestehende Managementsystem – an Art und Umfang zur Größe der Organisation ausgerichtet sowie unter Einbeziehung von Umsatz- und Ergebnisgrößen und der Anzahl an Mitarbeitern.
Bei einer Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen sind Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro für das verantwortliche Management möglich.
Der Ablauf der KRITIS-Prüfung basiert auf der BSI-Orientierungshilfe. Unser Angebot wird entsprechend diesen Vorgaben aufgebaut und mit Auditaufwänden versehen. Aufgrund unserer Erfahrungen bieten wir Ihnen eine KRITIS-Prüfung im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens. Bei Interesse verknüpfen wir die KRITIS-Prüfung mit einer Zertifizierung gemäß ISO 27001. In diesem Fall erhalten Sie zusätzlich ein weltweit anerkanntes DQS-Zertifikat.
In Stufe 1 erfolgen insbesondere die Prüfung der Eignung des Geltungsbereiches sowie die Abstimmung und Erstellung des Prüfplans.
Alle weiteren Prüfschritte wie Dokumentenprüfung, Vor-Ort-Prüfung und Nachbereitung erfolgen in der Stufe 2. Nach der Prüfung erhalten Sie die entsprechenden Nachweise für das BSI.