DQS-Begutachtungs- und Zertifizierungsordnung

Anlage IRIS

Stand: 13.02.2024

 

1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Diese "IRIS-Anlage zur DQS-Begutachtungs- und Zertifizierungsordnung" gilt für alle Audits und Zertifizierungsdienstleistungen, die für Kunden der internationalen DQS-Gruppe nach dem IRIS Zertifizierungsverfahren angeboten und erbracht werden. Diese Regelungen gelten nur in Verbindung mit der allgemeinen DQS-Audit- und Zertifizierungsordnung, die in englischer Sprache unter www.dqsglobal.com oder auf Anfrage bei der DQS erhältlich ist.

 

2. Programmanforderungen

Für Auftraggeber, die sich für das IRIS Zertifizierungsprogramm bewerben, gelten die folgenden Bedingungen:

a) Die Zertifizierungsstelle muss von UNIFE für die Durchführung von IRIS-Audits und -Zertifizierungen zugelassen sein; diese Zulassung erlischt, wenn dieser Vertrag endet. Im Falle einer Kündigung, bevor der IRIS-Zertifizierungsprozess durchgeführt und das IRIS-Zertifikat ausgestellt wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, das IRIS-Zertifikat zu beanspruchen.

b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die IRIS-Zertifizierung endet und für keine Zwecke verwendet werden kann, wenn ein Überwachungsaudit versäumt wird oder nicht bestanden wird.

c) Die Zertifizierungsstelle ist verpflichtet und wird vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, den Antrag auf Zertifizierung und die Daten an das IRIS Management Centre zu übermitteln, unabhängig vom Ergebnis des Audits; die Daten werden in der Datenbank gespeichert, vom IRIS Management Centre verwaltet und mit eingeschränkten Zugriffsrechten versehen.

d) Das IRIS Management Centre ist unwiderruflich befugt, nicht detaillierte Daten über bestandene Audits über die Datenbank www.iris-rail.org in Übereinstimmung mit seinen Zugriffsrechten zur Verfügung zu stellen.

e) Der Kunde entscheidet selbst, wem (z. B. Kunden) die detaillierten Daten (d. h. Ergebnisse von bestandenen oder nicht bestandenen Audits) durch das IRIS Management Centre, das die Zugriffsrechte erteilt, über die Datenbank zugänglich gemacht werden dürfen.

f) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Zertifizierungsstelle und ihre IRIS-Auditoren zu bewerten. Der Kunde loggt sich in das Portal ein und nutzt die entsprechende Funktion, um eine Bewertung für jeden IRIS-Auditor, der Teil des Auditteams war, zu erstellen.

g) Der Kunde stimmt der Sprache, die während des Audits verwendet wird, und der Sprache des Auditberichts zu.

h) Der Kunde akzeptiert, dass Delegierte des IRIS Management Centre bei Audits, die von der Zertifizierungsstelle durchgeführt werden, nach vorheriger schriftlicher, angemessener Ankündigung durch die Zertifizierungsstelle als Zeugen auftreten.

i) Der Kunde ist sich vollkommen darüber im Klaren, dass alle geschützten und/oder vertraulichen Informationen, das Know-how oder sonstiges geistiges Eigentum von UNIFE/IRIS Management Centre, ob registriert oder nicht registriert, das ausschließliche Eigentum von UNIFE bleiben, dass alle geistigen Eigentumsrechte am System bei UNIFE verbleiben und dass keine Bestimmungen der Vereinbarung zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Kunden zu einer Abtretung, Übertragung oder Lizenzierung der geistigen Eigentumsrechte von UNIFE führen oder als solche angesehen werden können.

j) Der Kunde verpflichtet sich und veranlasst ("se porte fort pour") seine Angestellten, Direktoren, Agenten und anderen Vertreter sowie seine Anteilseigner und andere Unternehmen oder Mitglieder seiner Gruppe, nur den Original-IRIS-Standard und die Software zu verwenden und es zu unterlassen, Dokumente oder Kopien von Software zu verwenden, die die geistigen Eigentumsrechte der UNIFE verletzen könnten.

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