DQS-Begutachtungs- und Zertifizierungsordnung

Anlage IRIS

Stand: 01.06.2024

 

1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Dieser „IRIS spezifische Anhang“ ist gültig für alle Auditierungs- und Zertifizierungsdienstleistungen, die gegenüber Auftraggebern der internationalen DQS-Gruppe gemäß ISO TS 22163:2017 angeboten und erbracht werden. Dieser Anhang gilt nur in Verbindung mit den „DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln“. Diese können über jede DQS Geschäftsstelle bezogen oder auf der DQS Website abgerufen werden (www.dqsglobal.com).
 

2. Programmanforderungen

Für Auftraggeber, die eine Zertifizierung/ein Zertifizierungsprogramm nach IRIS anstreben, gelten folgende Geschäftsbedingungen:

a) Die Zertifizierungsstelle muss von der UNIFE zur Durchführung von IRIS-Audits und – Zertifizierungen zugelassen sein. Diese Zulassung erlischt bei Kündigung der Vereinbarung zwischen Zertifizierer und UNIFE. Bei einer Kündigung vor Durchführung des IRIS-Zertifizierungsprozesses und der Ausstellung des IRIS-Zertifikates kann der Kunde keinen Anspruch auf das IRIS-Zertifikat geltend machen.

b) Wird ein Überwachungsaudit versäumt oder nicht bestanden, ist der Kunde damit einverstanden, dass die IRIS-Zertifizierung beendet ist und nicht für irgendwelche Zwecke verwendet werden kann.

c) Die Zertifizierungsstelle ist dazu verpflichtet, und vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, das Zertifizierungs­ersuchen und die Daten unabhängig vom Auditergebnis an das IRIS Management Centre zu übermitteln; die Daten werden in der Datenbank gespeichert, durch das IRIS Management Centre verwaltet und für einge­schränkte Zugangsrechte zur Verfügung. Gestellt.

d) Das IRIS Management Centre ist unwiderruflich ermächtigt, allgemeine Daten zu bestandenen Audits über die Datenbank www.iris-rail.org in Übereinstimmung mit den Zugangsrechten zur Verfügung zu stellen.

e) Der. Kunde selbst entscheidet, wem (z.B. Kunden) die ausführlichen Daten (d.h. Ergebnisse bestandener oder gescheiterter Audits) über die Datenbank des IRIS Management Centre durch die entsprechenden Zugangs­rechte zur Verfügung gestellt werden.

f) Der Kunde stimmt zu, die Zertifizierungsstelle und ihre IRIS-Auditoren zu beurteilen. Der Kunde meldet sich beim Portal an und verwendet die richtige Funktion, um eine Beurteilung über jeden IRIS-Auditor des Auditteams abzugeben.

g) Der Kunde stimmt der für das Audit und dem Auditbericht zu verwendenden Sprache zu.

h) Der Kunde akzeptiert, dass Vertreter des IRIS Management Centers Audits, die durch die Zertifizierungsstelle durchgeführt werden, beobachten. Der Kunde erhält vorher eine angemessene Benachrichtigung durch die Zertifizierungsstelle.

i) Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass jede geheime und/oder vertrauliche Information, jedes Know-How oder anderes geistiges Eigentum des UNIFE/IRIS Management Centres, eingetragen oder nicht eingetragen, ausschließlich im Eigentum der UNIFE bleibt, dass alle Rechte des geistigen Eigentums bei der UNIFE verbleiben, und dass keine Bestimmung der Vereinbarung zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Kunden eine Zuweisung, Übertragung oder Lizensierung der Rechte des geistigen Eigentums bewirkt oder als solche angesehen werden kann.

j) Der Kunde veranlasst und sorgt dafür (“se porte fort pour”), dass seine Mitarbeiter, Vorstände, Vertreter und andere Beauftragte, sowie seine Anteilseigner und andere Unternehmen oder Mitglieder seiner Gruppe nur die Originalversion des IRIS-Regelwerks und der Software verwenden und darauf verzichten, Dokumente oder Kopien der Software zu verwenden, die die Rechte des geistigen Eigentums der UNIFE verletzen.

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