EEG §§ 63 FF.

Ihr Unternehmen ist stromkostenintensiv oder betreibt eine Schienenbahn? Dann sollten Sie wissen: Das überarbeitete, am 1. Januar 2017 in Kraft getretene EEG sah für solche Betriebe eine nahezu unveränderte Ausgleichsregelung vor. Damit konnte die Begrenzung der EEG-Umlage beantragt werden. Ablauf der Einreichungsfrist: 30. Juni des Antragsjahres (gesetzliche Ausschlussfrist). Voraussetzung war unter anderem – je nach Stromverbrauch – ein bestimmter Nachweis der Verbesserung der Energieeffizienz.  

Begrenzung der EEG-Umlage

nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung

fortlaufende Verbesserung der Energieeffizienz

systematische Reduzierung der Energiekosten

Beschreibung Standard/Regelwerk
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Was regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) diente dazu, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zu ermöglichen. Zum 01.01.2017 trat das damalige EEG in Kraft, jedoch blieb die Besondere Ausgleichsregelung nach den §§ 63 ff. nahezu unberührt. Seit 1. Januar 2023 ist ein neues, novelliertes EEG in Kraft. Mit ihm wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Mit dieser Maßnahme entfällt auch die EEG-Förderung über den Strompreis und die Möglichkeit des Spitzenausgleichs nach EEG §§ 63 ff.

Zielgruppe
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Was müssen Sie als betroffenes Unternehmen tun?

Produzierende Unternehmen mit einem Stromverbrauch größer/gleich 5 GWh/a mussten für den Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage ein akkreditiertes Zertifikat nach ISO 50001 (Energie) oder EMAS (Umwelt) vorweisen. Das gleichzeitig mit der Novellierung des EEG in Kraft getretene Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) bündelt jedoch die bisherigen Regelungen aus dem EEG unter anderem auch zur sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung. In den §§ 28 ff EnFG sind die wesentlichen neuen Vorschriften zum Beispiel für (allerdings nur bestimmte) stromkostenintensive Unternehmen enthalten.

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Wie läuft die Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems ab?

Sind alle Anforderungen an Ihr Energiemanagementsystem umgesetzt, können Sie es zertifizieren lassen. Dabei durchlaufen Sie bei der DQS einen mehrstufigen Zertifizierungsprozess. Ist bereits ein zertifiziertes Managementsystem im Unternehmen vorhanden, kann der Prozess verkürzt werden.

Im ersten Schritt tauschen Sie sich mit uns über Ihr Unternehmen, Ihr Managementsystem und die Ziele einer Zertifizierung aus. Auf dieser Basis erhalten Sie zeitnah ein detailliertes und transparentes Angebot, zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

Gerade bei größeren Zertifizierungsprojekten ist ein Planungsmeeting eine wertvolle Gelegenheit, um Ihren Auditor kennenzulernen sowie ein individuelles Auditprogramm für alle involvierten Bereiche und Standorte zu entwickeln.

Ein Voraudit bietet zudem die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Verbesserungspotenzial, aber auch Stärken Ihres Managementsystems zu ermitteln. Beide Dienstleistungen sind optional.

Das Zertifizierungsaudit startet mit einer Systemanalyse (Audit Stufe 1) und der Bewertung Ihrer Dokumentation, der Ziele, der Ergebnisse Ihrer Managementbewertung und der internen Audits. Dabei stellen wir fest, ob Ihr Managementsystem ausreichend entwickelt und zertifizierungsreif ist.

Im darauffolgenden Systemaudit (Audit Stufe 2) begutachtet Ihr Auditor vor Ort die Wirksamkeit aller Managementprozesse. In einem Abschlussgespräch erhalten Sie von Ihrem Auditor eine detaillierte Ergebnisdarstellung und mögliches Verbesserungspotenzial für Ihr Unternehmen. Bei Bedarf werden Maßnahmenpläne vereinbart.

Nach dem Zertifizierungsaudit werden die Ergebnisse durch die unabhängige Zertifizierungsstelle der DQS bewertet. Sie erhalten einen Auditbericht, der die Auditergebnisse dokumentiert. Sind alle Normanforderungen erfüllt, erhalten Sie ein international anerkanntes Zertifikat.

Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle wichtigen Anforderungen auch nach dem Zertifizierungsaudit erfüllt, führen wir in einem jährlichen Turnus Überwachungsaudits durch. So wird die kontinuierliche Verbesserung Ihres Managementsystems und Ihrer Geschäftsprozesse kompetent begleitet.

Das Zertifikat ist maximal drei Jahre gültig. Rechtzeitig vor Ablauf wird eine Rezertifizierung durchgeführt, um die fortlaufende Erfüllung der anwendbaren Normanforderungen zu gewährleisten. Bei Erfüllung wird ein neues Zertifikat ausgestellt.

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Was kostet die Begutachtung durch die DQS?

Je nach Komplexität und Umfang der Begutachtung, kalkulieren wir die Kosten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir erarbeiten gerne ein verlässliches Angebot für Sie.

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Das können Sie von uns erwarten

  • Mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Zertifizierung von Managementsystemen und Prozessen
  • Branchenerfahrene Auditoren und Experten mit ausgeprägter Fachkenntnis
  • Wertschöpfende Erkenntnisse über Ihr Unternehmen
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Angebosanfrage

Ihr Ansprechpartner Philipp Tesar

„Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Energiemanagementsystem.“