EEG §§ 63 FF.

Ihr Unternehmen ist stromkostenintensiv oder betreibt eine Schienenbahn? Dann sollten Sie wissen: Das überarbeitete, am 01. Januar 2017 in Kraft getretene EEG sieht für solche Betriebe eine nahezu unveränderte Ausgleichsregelung vor. Sie können also weiterhin die Begrenzung der EEG-Umlage beantragen. Ablauf der Einreichungsfrist: 30. Juni des Antragsjahres (gesetzliche Ausschlussfrist). Voraussetzung ist u.a. - je nach Stromverbrauch - ein bestimmter Nachweis der Verbesserung Ihrer Energieeffizienz.  

Begrenzung der EEG-Umlage

nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung

fortlaufende Verbesserung der Energieeffizienz

systematische Reduzierung der Energiekosten

Beschreibung Standard/Regelwerk
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Was regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient dazu, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zu ermöglichen. Zum 01.01.2017 trat das reformierte EEG in Kraft, jedoch blieb die Besondere Ausgleichsregelung nach den §§ 63 ff. nahezu unberührt. Was können Sie also tun?

Nach wie vor können Sie als produzierendes stromkostenintensives Unternehmen bzw. als Schienenbahnunternehmen einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen, sofern Sie die Verbesserung Ihrer Energieeffizienz nachweisen. Dieser Nachweis kann – je nach Stromverbrauch Ihres Unternehmens – durch ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (ISO 50001 oder EMAS) sowie durch ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz gemäß SpaEfV erbracht werden.

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Zielgruppe
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Was müssen Sie als betroffenes Unternehmen tun?

Produzierende Unternehmen mit einem Stromverbrauch größer/gleich 5 GWh/a müssen für den Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage ein akkreditiertes Zertifikat nach ISO 50001 (Energie) oder EMAS (Umwelt) vorweisen. Das entsprechende Vor-Ort-Audit planen wir in enger Abstimmung mit Ihnen hinsichtlich besonderer Gegebenheiten und Ihrer Unternehmensziele.

Liegt der Stromverbrauch zwischen 1 GWh/a und unter 5 GWh/a, reicht eine Testierung nach einem alternativen System gemäß § 3 Nr. 1 und Nr. 2 der SpaEfV. Auch dafür erhalten Sie die erforderliche Begutachtung durch die DQS. Wichtig dabei ist, dass alle Abnahmestellen mit einem Mindestverbrauch von 1 GWh/a auch Bestandteil der Zertifizierung bzw. Testierung sein müssen. Den Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen Sie anschließend elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 30. Juni eines jeden Antragsjahres.

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Wie läuft die Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems ab?

Sind alle Anforderungen an Ihr Energiemanagementsystem umgesetzt, können Sie es zertifizieren lassen. Dabei durchlaufen Sie bei der DQS einen mehrstufigen Zertifizierungsprozess. Ist bereits ein zertifiziertes Managementsystem im Unternehmen vorhanden, kann der Prozess verkürzt werden.

Im ersten Schritt tauschen Sie sich mit uns über Ihr Unternehmen, Ihr Managementsystem und die Ziele einer Zertifizierung aus. Auf dieser Basis erhalten Sie zeitnah ein detailliertes und transparentes Angebot, zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

Gerade bei größeren Zertifizierungsprojekten ist ein Planungsmeeting eine wertvolle Gelegenheit, um Ihren Auditor kennenzulernen sowie ein individuelles Auditprogramm für alle involvierten Bereiche und Standorte zu entwickeln.

Ein Voraudit bietet zudem die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Verbesserungspotenzial, aber auch Stärken Ihres Managementsystems zu ermitteln. Beide Dienstleistungen sind optional.

Das Zertifizierungsaudit startet mit einer Systemanalyse (Audit Stufe 1) und der Bewertung Ihrer Dokumentation, der Ziele, der Ergebnisse Ihrer Managementbewertung und der internen Audits. Dabei stellen wir fest, ob Ihr Managementsystem ausreichend entwickelt und zertifizierungsreif ist.

Im darauffolgenden Systemaudit (Audit Stufe 2) begutachtet Ihr Auditor vor Ort die Wirksamkeit aller Managementprozesse. In einem Abschlussgespräch erhalten Sie von Ihrem Auditor eine detaillierte Ergebnisdarstellung und mögliches Verbesserungspotenzial für Ihr Unternehmen. Bei Bedarf werden Maßnahmenpläne vereinbart.

Nach dem Zertifizierungsaudit werden die Ergebnisse durch die unabhängige Zertifizierungsstelle der DQS bewertet. Sie erhalten einen Auditbericht, der die Auditergebnisse dokumentiert. Sind alle Normanforderungen erfüllt, erhalten Sie ein international anerkanntes Zertifikat.

Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle wichtigen Anforderungen auch nach dem Zertifizierungsaudit erfüllt, führen wir in einem jährlichen Turnus Überwachungsaudits durch. So wird die kontinuierliche Verbesserung Ihres Managementsystems und Ihrer Geschäftsprozesse kompetent begleitet.

Das Zertifikat ist maximal drei Jahre gültig. Rechtzeitig vor Ablauf wird eine Rezertifizierung durchgeführt, um die fortlaufende Erfüllung der anwendbaren Normanforderungen zu gewährleisten. Bei Erfüllung wird ein neues Zertifikat ausgestellt.

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Was kostet die Begutachtung durch die DQS?

Je nach Komplexität und Umfang der Begutachtung, kalkulieren wir die Kosten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir erarbeiten gerne ein verlässliches Angebot für Sie.

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Das können Sie von uns erwarten

  • Mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Zertifizierung von Managementsystemen und Prozessen
  • Branchenerfahrene Auditoren und Experten mit ausgeprägter Fachkenntnis
  • Wertschöpfende Erkenntnisse über Ihr Unternehmen
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Angebosanfrage

Ihre Ansprechpartnerin Regine Bullon Haro

Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Energiemanagementsystem.