EEG §§ 63 FF.
Begrenzung der EEG-Umlage
nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung
fortlaufende Verbesserung der Energieeffizienz
systematische Reduzierung der Energiekosten

Was regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
Nach wie vor können Sie als produzierendes stromkostenintensives Unternehmen bzw. als Schienenbahnunternehmen einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen, sofern Sie die Verbesserung Ihrer Energieeffizienz nachweisen. Dieser Nachweis kann – je nach Stromverbrauch Ihres Unternehmens – durch ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (ISO 50001 oder EMAS) sowie durch ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz gemäß SpaEfV erbracht werden.

Was müssen Sie als betroffenes Unternehmen tun?
Liegt der Stromverbrauch zwischen 1 GWh/a und unter 5 GWh/a, reicht eine Testierung nach einem alternativen System gemäß § 3 Nr. 1 und Nr. 2 der SpaEfV. Auch dafür erhalten Sie die erforderliche Begutachtung durch die DQS. Wichtig dabei ist, dass alle Abnahmestellen mit einem Mindestverbrauch von 1 GWh/a auch Bestandteil der Zertifizierung bzw. Testierung sein müssen. Den Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen Sie anschließend elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 30. Juni eines jeden Antragsjahres.

Wie läuft die Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems ab?
Sind alle Anforderungen an Ihr Energiemanagementsystem umgesetzt, können Sie es zertifizieren lassen. Dabei durchlaufen Sie bei der DQS einen mehrstufigen Zertifizierungsprozess. Ist bereits ein zertifiziertes Managementsystem im Unternehmen vorhanden, kann der Prozess verkürzt werden.
Im ersten Schritt tauschen Sie sich mit uns über Ihr Unternehmen, Ihr Managementsystem und die Ziele einer Zertifizierung aus. Auf dieser Basis erhalten Sie zeitnah ein detailliertes und transparentes Angebot, zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
Gerade bei größeren Zertifizierungsprojekten ist ein Planungsmeeting eine wertvolle Gelegenheit, um Ihren Auditor kennenzulernen sowie ein individuelles Auditprogramm für alle involvierten Bereiche und Standorte zu entwickeln.
Ein Voraudit bietet zudem die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Verbesserungspotenzial, aber auch Stärken Ihres Managementsystems zu ermitteln. Beide Dienstleistungen sind optional.
Das Zertifizierungsaudit startet mit einer Systemanalyse (Audit Stufe 1) und der Bewertung Ihrer Dokumentation, der Ziele, der Ergebnisse Ihrer Managementbewertung und der internen Audits. Dabei stellen wir fest, ob Ihr Managementsystem ausreichend entwickelt und zertifizierungsreif ist.
Im darauffolgenden Systemaudit (Audit Stufe 2) begutachtet Ihr Auditor vor Ort die Wirksamkeit aller Managementprozesse. In einem Abschlussgespräch erhalten Sie von Ihrem Auditor eine detaillierte Ergebnisdarstellung und mögliches Verbesserungspotenzial für Ihr Unternehmen. Bei Bedarf werden Maßnahmenpläne vereinbart.
Nach dem Zertifizierungsaudit werden die Ergebnisse durch die unabhängige Zertifizierungsstelle der DQS bewertet. Sie erhalten einen Auditbericht, der die Auditergebnisse dokumentiert. Sind alle Normanforderungen erfüllt, erhalten Sie ein international anerkanntes Zertifikat.
Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle wichtigen Anforderungen auch nach dem Zertifizierungsaudit erfüllt, führen wir in einem jährlichen Turnus Überwachungsaudits durch. So wird die kontinuierliche Verbesserung Ihres Managementsystems und Ihrer Geschäftsprozesse kompetent begleitet.
Das Zertifikat ist maximal drei Jahre gültig. Rechtzeitig vor Ablauf wird eine Rezertifizierung durchgeführt, um die fortlaufende Erfüllung der anwendbaren Normanforderungen zu gewährleisten. Bei Erfüllung wird ein neues Zertifikat ausgestellt.

Was kostet die Begutachtung durch die DQS?
