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Lesen Sie in unserem Whitepaper

 

  • Gesetzliche Anforderungen
  • Welche Unternehmen sind betroffen?
  • Was fordert das BAFA?
  • Mögliche Auditmethoden

Management Summary

Das 2015 novellierte Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) dient der Umsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, die alle Mitgliedsstaaten der EU zu konkreten Maßnahmen in Bezug auf eine Steigerung der Energieeffizienz verpflichtet. Ziel ist es, die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 % zu steigern. Nach dem EDL-G sind alle Unternehmen ab einer bestimmten Größe und jeder Branche verpflichtet, entweder eine Zertifizierung ihres Energiemanagementsystems nach ISO 50001, eine EMAS-Validierung ihres Umweltmanagementsystems oder die Durchführung von Energieaudits nach EN 16247-1 dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gegenüber nachzuweisen.

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Autor

Frank Machalz

Geschäftsführer der envigration GmbH Compliance und Risikomanagement mit Sitz in Berlin. Zugleich ist er DQS-Auditor unter anderem für die Bereiche Energie-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie für Qualitäts- und Compliancemanagement.

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