Das Gesetz zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen bringt Handlungsbedarf mit sich: Unternehmen müssen entsprechende Geheimhaltungsmaßnahmen nachweisen. Was genau zu tun ist, erfahren Sie in unserem kostenfreien Whitepaper.
Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) verlangt, dass vom Unternehmen „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen werden, damit vertrauliche Geschäftsinformationen auch tatsächlich gesetzlichen Schutz genießen. Geheimnisschutz und Know-how-Fluss müssen also organisiert werden. Dafür ist es nicht notwendig, neue Schutzkonzepte zu erfinden. Eine gute Grundlage bietet die Organisation des Datenschutzes, mit deren Umsetzung alle Unternehmen in jüngerer Zeit Erfahrung gesammelt haben. Aber auch ISO-Managementsystemnormen liefern hilfreiche Ansätze.
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Fachreferent für Datenschutz und Auditor für Informationssicherheit. Seit 2015 tätig für die envigration GmbH – Compliance & Risk Management mit Verantwortung in der internen Projektsteuerung, Kundenberatung und Schulung zu Datenschutz und integrierten Managementsystemen.