DQS Auditierungs und Zertifizierungsregeln
- Anhang Luft- und Raumfahrtsektor -
1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit
Dieser „Luft- und Raumfahrtsektor spezifische Anhang“ ist gültig für alle Auditierungs- und Zertifizierungsdienst-leistungen, die gegenüber Auftraggebern der internationalen DQS-Gruppe gemäß Aerospace Quality Management System (AQMS) angeboten und erbracht werden. Dieser Anhang gilt nur in Verbindung mit den „DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln“. Diese können über jede DQS Geschäftsstelle bezogen oder auf der DQS Website abgerufen werden.
2.2 Programmanforderungen
Für Auftraggeber, die eine Zertifizierung/ein Zertifizierungsprogramm für ein sogenanntes Aerospace Quality Management System (AQMS) anstreben, gelten folgende Geschäftsbedingungen:
a) Aerospace Quality Management System (AQMS)- Regelwerke sind solche, die durch die International Aerospace Quality Group (IAQG) und/oder die Americas Aerospace Quality Group (AAQG) und/oder die Asia-Pacific Aerospace Quality Group (APAQG) und/oder die European Aerospace Quality Group (EAQG) im Rahmen einer Akkreditierung unter dem Modell „Industry Controlled Other Party“ (ICOP) anerkannt werden, z. B. AS/ EN 9100, AS/EN 9110, AS/EN 9120, jeweils mit AS/EN 9101.
b) DQS stellt nur akkreditierte Zertifikate für AQMS-Regelwerke aus, entsprechend der IAQG Aerospace Standards (AS) AS 9104/1 bzw. EN 9104-001, Requirements for Aerospace Quality Management System, Certifications/ Registrations Programs.
c) Der Auftraggeber stimmt zu, dass DQS seinen Pflichten gemäß AS/EN 9104-1 und anderen Vorgabedokumenten, die im Einklang mit den AQMS-Akkreditierungsvorschriften stehen, den Akkreditierungsstellen, den Vertretern von AAQG, APAQG, EAQG und IAQG sowie Aufsichts- und Landesbehörden in vollem Umfang Zugang zu Dokumenten und Informationen gewähren darf, die nötig sind, um Konformität mit allen Akkreditierungs-grundlagen nachzuweisen. Dies beinhaltet Informationen aus allen Audittypen.
d) Der Auftraggeber ist einverstanden, dass Akkreditierungsstellen und Vertreter von AAQG, APAQG, EAQG und IAQG, Auditoren anderer Parteien, Vertreter des Auftraggebers sowie Aufsichts- und Regierungsbehörden das Recht haben, zum Zwecke der Überwachung und Überprüfung an allen Standorten des Auftraggebers unter AQMS-Zertifizierung an einem DQS-Audit teilzunehmen.
e) Der Auftraggeber ist einverstanden, dass Daten aus Audits und Überwachungsbesuchen gemäß den Forderungen von AS/EN 9104-1 und den dazugehörigen AAQG, APAQG, EAQG und IAQG- Dokumenten nach der Zertifizierung und anschließenden Audits von DQS im IAQG-On-Line- Aerospace Supplier Information System (OASIS) eingegeben werden.
f) Der Auftraggeber ist nicht befugt, Symbole der Akkreditierungsstellen, AAQG, APAGQ, EAQG und „IAQG AQMS Oversight Teams“ und/oder den relevanten Certification Body Management Committees (CBMC) mit Bezug auf AQMS-Zertifizierungen ohne die ausdrückliche Genehmigung der genannten Stellen zu entwerfen oder zu nutzen.
g) Obwohl die Teilnahme an den Programmen von AAQG, APAQG, EAQG, IAQG und den AQMS- Programmen freiwillig ist, erklärt sich der teilnehmende Auftraggeber bereit, alle Aspekte und Forderungen des AQMS-Programms und branchenspezifischer Managementpläne verbindlich einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Zahlung von Gebühren und teilnahmespezifischen Kosten, wie z. B. die OASIS-Datenbank- Zertifizierung und die Bestellung von zugrundeliegenden Regelwerken.
h) Der Auftraggeber muss unter einer der fünf Zertifizierungsstrukturen, die in AS 9104/1 oder EN 9104-001 genannt werden, benannt werden, wie vereinbart oder wie bereits vereinbart mit DQS.
i) Der Auftraggeber hat seinen Kunden und Behörden im Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsbereich auf Anfrage Zugriff auf die Daten (Tier 2-Daten) der OASIS-Datenbank zu gewähren, es sei denn, er kann eine Ablehnung des Zugriffs begründen (z. B. Wettbewerb, Vertraulichkeit, Interessenskonflikt).
j) Verliert der Auftraggeber seine AQMS-Zertifizierung, so muss er seine Kunden im Luft-, Raumfahrt-Ver-teidigungsbereich sofort darüber in Kenntnis setzen. Sollte dem Auftraggeber als AQMS-zertifizierte Organisation von einem seiner Kunden eine Hauptabweichung bescheinigt werden, ist DQS darüber zu informieren.
Der Auftraggeber hat Nichtkonformitäten gemäß den Vorgaben der AS/EN 9101 sowie den Anforderungen der AS/EN 9104-01 zu behandeln und zu steuern. DQS wird eine unverzügliche Suspendierung einleiten, wenn der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass die Konformität mit der anwendbaren Norm innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung der Nichtkonformität wiederhergestellt wurde. Darüber hinaus führt das Versäumnis des Auf-traggebers, wirksame und nachhaltige Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung wiederkehrender Nichtkonformi-täten nachzuweisen, zur Suspendierung der Zertifizierung. Eine vorherige Mitteilung der DQS über die beab-sichtigte Suspendierung ist nicht erforderlich.
l) Der Auftraggeber hat einen OASIS-Administrator zu benennen. Dieser ist dafür verantwortlich, dass der Name der Organisation, die Adresse und im Zertifikat enthaltene Standorte (die Namen und E-Mail-Adressen der OASIS-Datenbankadministratoren sowie die Kontaktperson der Organisation, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse und Webseite) gepflegt werden. DQS ist verpflichtet, über alle signifikanten Veränderungen innerhalb der Organisation benachrichtigt zu werden (z. B. Änderungen der Adresse, des Gesellschafters, des leitenden Managements, Anzahl der Mitarbeiter, Umfang der Geschäftstätigkeit, vertragliche Anforderungen von Auftrag-gebern).
m) Der OASIS-Datenbankadministrator des Auftraggebers ist verantwortlich dafür, die Kontaktinformationen der Organisation in der Datenbank, die mit der Organisation verbundenen Nutzer, den externen Zugriff auf Audit-ergebnisse der Organisation in der Datenbank und Rückmeldungen der OASIS-Datenbank zu verwalten. Der Administrator ist vor der Zertifizierung zu benennen und in der OASIS-Datenbank einzutragen. Der OASIS-Datenbankadministrator des Auftraggebers ist während der gesamten Zertifizierung beizubehalten. DQS kann dazu gezwungen sein, das Zertifikat des Auftraggebers während des Zertifizierungszyklus auszusetzen oder die Vergabe der Rezertifizierung zu verschieben, falls der Auftraggeber keinen aktiven OASIS-Datenbankadministra-tor aufweisen kann.
n) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, einen wirksamen Beschwerde-/ Problemlösungsprozess zu etablieren. Erwartet wird ein effektiver Prozess für Korrekturmaßnahmen, Eindämmungsmaßnahmen, Konformität mit dem anwendbaren Regelwerk, Durchführung von Ursachenanalysen, Korrekturmaßnahmen, die alle Ursachen beheben, und ein Abschlussdatum für die Implementierung der Korrekturmaßnahmen definiert. Der Prozess muss sicherstellen, dass Beschwerden innerhalb der für AQMS vorgegebenen Zeiträume zufriedenstellend behandelt werden, um die Effektivität des zertifizierten Managementsystems sicherzustellen. Sollte die Beschwerde nicht zufriedenstellend behandelt werden können, hat DQS das Recht, ein kurzfristiges Audit durchzuführen; dieses Audit muss innerhalb von 90 Tagen ab Erhalt der Beschwerde abgeschlossen sein.
o) Bevor Audits nach dem AQMS-Standard vertraglich vereinbart oder durchgeführt werden können, muss der Auftraggeber das gesamte als vertraulich oder geheim eingestufte Material und/oder alle Exportbeschränkungen offenlegen, die in Bezug zu einem Zugriff des DQS-Auditors zu diesen Prozessen und Materialien stehen. Vor dem Audit muss eine formale Einigung erreicht und in den Auditplanungsaktivitäten berücksichtigt sein. Aufzeichnungen über die Offenlegung und Vereinbarungen in Bezug auf Zugriff durch den Auditor müssen vom Auftraggeber aufbewahrt werden.
p) Der Umfang der Zertifizierung darf keine Prozesse einschließen, die nicht in ausreichender Tiefe auditiert wurden und muss innerhalb der erlaubten Ausnahmen der Norm liegen.
q) Bitten des Auftraggebers um einen Wechsel/ einen Austausch des Auditors ohne stichhaltige Beweise für unangemessenes Verhalten oder Vertragsverletzungen sind unzulässig. Die Einhaltung von Vorschriften hin-sichtlich Exportbeschränkungen, Nationalität des Auditors und Ablehnung wegen Vertraulichkeits- bzw. Interessenskonflikten sind von dieser Vorgabe ausgenommen.
r) Vor jeder Erstzertifizierung und jedem folgenden Audit muss der Auftraggeber Informationen offenlegen betreffend seiner fünf größten Auftraggeber im Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsbereich, einschließlich Firmen-namen, Kontaktinformationen und der Prozente ihrer Geschäftsanteile.
s) Der Auftraggeber stimmt zu, dass DQS in ihrem Besitz befindliche Informationen, die sie als Ergebnis der Erbringung von Dienstleistungen für die Organisation erhalten hat, an Regierungs-, Aufsichts- und Voll-streckungsbehörden auf Anfrage einer solchen Behörde weitergeben darf. DQS muss den Auftraggebern über den Eingang einer solchen Anfrage informieren. Der Auftraggeber erkennt an, dass DQS den Vorschriften für solche Weitergaben, wie sie im Programm festgelegt sind, folgen wird.
Gültige Version vom 01.04.2026 - 002/03.2026