DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln
Anhang Automotive
1. Geltungsbereich & Anwendbarkeit
Dieser "Automotive-Anhang zu DQS-Auditierungs- und Zertifizierungsregeln" gilt für alle Audit- und Zertifizierungs-dienstleistungen, die für Klienten der internationalen DQS-Gruppe nach IATF 16949 angeboten und erbracht werden. Diese Regelungen gelten nur in Verbindung mit den allgemeinen DQS-Auditierungs- und Zertifizierungsregeln, die in englischer Sprache unter https://dqsglobal.com/intl/about/accreditation-and-notification/dqs-group-auditing-and-certification-rules oder auf Anfrage bei jeder DQS-Geschäftsstelle erhältlich sind.
2. Programmanforderungen
2.1 Für Klienten, die eine Zertifizierung nach IATF 16949 beantragen, gelten die zusätzlichen Bedingungen:
a) Ein Standort des Klienten darf erst dann in ein Konzernschema aufgenommen werden, wenn er in den Vertrag zwischen DQS und Klienten aufgenommen wurde.
b) Der Klient stellt der DQS vor Vertragsunterzeichnung Informationen über die bisherige und/oder bestehende Zertifizierung nach IATF 16949 zur Verfügung.
c) Der Auftraggeber informiert die DQS über wesentliche Änderungen seiner Rechtsform, seiner Eigentumsverhält-nisse (z. B. Fusionen, Übernahmen, Allianzen, Joint Ventures usw.), seiner Managementstruktur (z. B. oberste Führungsebene, Mitarbeiter in Schlüsselpositionen usw.), organisatorischer Status (z. B. leitende Angestellte, Kontaktadresse oder -standort, Umfang der Tätigkeiten, wesentliche Prozessänderungen), Verlagerung von Her-stellungsprozessen oder Unterstützungstätigkeiten (siehe Abschnitt 5.15), Schließung oder Verlagerung eines Herstellungsstandorts, einer verlängerten Werkbank oder eines eigenständigen entfernten Unterstützungsstand-ortes (siehe Abschnitt 5.15), Umfang der Tätigkeiten im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems, einschließlich aller neuen Standorte und/oder Unterstützungsbeziehungen, die in den Zertifizierungsumfang einbezogen werden sollen, Auslagerung von Prozessen des Qualitätsmanagementsystems an andere Organisationen oder Szenarien verursacht durch Kundenunzufriedenheit, die eine Benachrichtigung der Zertifizierungsstelle erfordern, wie in den kundenspezifischen Anforderungen der IATF OEM beschrieben (z. B., besondere Statusbedingungen, usw.).
d) Das Versäumnis des Klienten, die DQS über eine Änderung zu informieren, wird als Vertragsverletzung ange-sehen und die DQS ergreift daraufhin geeignete Maßnahmen.
e) Der Klient hat der DQS spätestens 30 Tage vor Beginn des Audits Informationen zur Planung des Audits zu übermitteln.
f) Ergänzend zu 5.3.1 der "DQS-Audit- und Zertifizierungsordnung" kann die DQS das IATF-Zertifikat nach interner Analyse der Situation aus verschiedenen Gründen aussetzen, z.B: - Hauptabweichung, die bei einem Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit festgestellt wurde, - die DQS wird über eine IATF-OEM-Leistungsbeschwerde oder einen IATF-OEM-Sonderstatus informiert (durch den IATF-OEM, durch den VDA oder durch die IATF über CRN, durch den Auftraggeber)
g) Gemäß den IATF-Regeln beträgt der Zeitrahmen für die Suspendierung in der Regel maximal 127 Tage ab Beginn des Dezertifizierungsprozesses und endet mit einer Rücknahme oder Aufhebung der Suspendierung z.B. aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Sonderaudits oder eines abgeschlossenen Korrekturmaßnahmen-plans.
h) Der Klient kann ein IATF-Witnessaudit der DQS, die Anwesenheit eines DQS-Witnessauditors und/oder die Anwesenheit von IATF-Vertretern oder deren Beauftragten im Betrieb des Auftraggebers nicht ablehnen. Das Recht, einen beauftragten Auditor abzulehnen, ist auch auf begründete Fälle von Interessenkonflikten beschränkt.
i) Der Klient darf die Aufforderung der DQS, der IATF die abschließenden Audit- und Nichtkonformitätsberichte zu übermitteln, nicht ablehnen.
j) Das IATF-Logo darf im Zusammenhang mit diesem Zertifizierungsprogramm nur in der Form verwendet werden, wie es auf dem von der DQS ausgestellten Zertifikat erscheint. Jede andere Verwendung des IATF-Logos, ob separat oder nicht, ist untersagt. (Anmerkung: Der Klient kann Kopien des IATF 16949-Zertifikats mit dem IATF-Logo für Marketing- und Werbezwecke anfertigen).
k) Berater des Klienten dürfen während des Audits nicht beim Auftraggeber anwesend sein oder in irgendeiner Weise an dem Audit teilnehmen.
l) Der Klient informiert die DQS vor dem Wechsel zu einer neuen IATF-anerkannten Zertifizierungsstelle.
m) Der Klient muß mit der DQS zusammenarbeiten, um offene Fragen im Zusammenhang mit dem Wechsel zu oder von einer anderen IATF-anerkannten Zertifizierungsstelle zu klären.
n) Der Klient muß alle Verweise auf die IATF-Zertifizierung für alle internen und externen Marketingkanäle – ein-schließlich, aber nicht beschränkt auf Websites und gedruckte und elektronische Medien - entfernen, wenn seine Zertifizierung annulliert wird, zurückgezogen wird oder abläuft.
o) Der Klient verpflichtet sich, das Dokument " Rules for achieving and maintaining IATF recognition" in der aktuellen Fassung sowie alle von der IATF veröffentlichten sanktionierten Interpretationen und Klarstellungen dieses Dokuments einzuhalten.
2.2 Weitere Anforderungen an eine rechtswirksame Vereinbarung:
a) Die DQS verpflichtet sich gemäß den IATF-Regeln, 6. Auflage, Abschnitt 3.1 – m, n und o, Folgendes einzuhalten:
- Die DQS informiert ihre Kunden innerhalb von zehn (10) Kalendertagen über etwaige Änderungen der Eigentums-verhältnisse der Zertifizierungsstelle oder den Verlust der IATF-Anerkennung.
- DQS arbeitet mit dem Kunden zusammen, um alle offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Wechsel des Kunden zu oder von einer anderen IATF-anerkannten Zertifizierungsstelle zu klären.
- DQS, einschließlich aller von ihr gesponserten IATF 16949-Auditoren, hält alle einschlägigen Datenschutzgesetze der jeweiligen Rechtsordnungen der Kunden ein und sorgt für ausreichende Transparenz hinsichtlich der Verwendung relevanter personenbezogener Daten (PII).
- Jeder Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen gilt als wesentliche Vertragsverletzung und führt zu an-gemessenen Maßnahmen seitens der DQS, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beendigung des Audits, die Absage des Audits, die Kündigung des Vertrags oder den Entzug der Zertifizierung.
b) Sonstige rechtliche oder behördliche Anforderungen hinsichtlich des wirksamen Vertragsabschlusses:
- Es kann kein rechtlich durchsetzbares Angebot oder kein Vertrag ausgestellt werden, bevor die Antragprüfung, einschließlich der Eignungsdaten und der Berechnung der Auditdauer, wirksam überprüft und genehmigt wurde.
- DQS überprüft und stellt die Vollständigkeit der Zulassungsdaten sowie die strukturelle Validierung des Kunden sicher, bevor ein Angebot oder ein Vertrag ausgestellt wird.
- Anträge für Unternehmensprogramme müssen nach angemessener Prüfung oder Bestätigung der Konformität genehmigt werden.
Gültige Version 004/08.2026 vom 30. März 2026