DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln

Anhang Automotive

Stand: 30.06.2025

 

1.    Geltungsbereich & Anwendbarkeit

Dieser "Automotive-Anhang zu DQS-Auditierungs- und Zertifizierungsregeln" gilt für alle Audit- und Zertifizierungsdienst-leistungen, die für Klienten der internationalen DQS-Gruppe nach IATF 16949 angeboten und erbracht werden. Diese Regelungen gelten nur in Verbindung mit den allgemeinen DQS-Auditierungs- und Zertifizierungsregeln, die in englischer Sprache unter https://dqsglobal.com/intl/about/accreditation-and-notification/dqs-group-auditing-and-certification-rules oder auf Anfrage bei jeder DQS-Geschäftsstelle erhältlich sind.


2.    Programmanforderungen

Für Klienten, die eine Zertifizierung nach IATF 16949 beantragen, gelten die zusätzlichen Bedingungen:


a) Ein Standort des Klienten darf erst dann in ein Konzernschema aufgenommen werden, wenn er in den Vertrag zwischen DQS und Klienten aufgenommen wurde.


b) Der Klient stellt der DQS vor Vertragsunterzeichnung Informationen über die bisherige und/oder bestehende Zertifizierung nach IATF 16949 zur Verfügung.


c) Der Auftraggeber informiert die DQS über wesentliche Änderungen seiner Rechtsform, seiner Eigentumsverhältnisse (z. B. Fusionen, Übernahmen, Allianzen, Joint Ventures usw.), seiner Managementstruktur (z. B. oberste Führungsebene, Mitarbeiter in Schlüsselpositionen usw.), organisatorischer Status (z. B. leitende Angestellte, Kontaktadresse oder -standort, Umfang der Tätigkeiten, wesentliche Prozessänderungen), Verlagerung von Herstellungsprozessen oder Unterstützungstätigkeiten (siehe Abschnitt 5.15), Schließung oder Verlagerung eines Herstellungsstandorts, einer verlängerten Werkbank oder eines eigen-ständigen entfernten Unterstützungsstandortes (siehe Abschnitt 5.15), Umfang der Tätigkeiten im Rahmen des Qualitäts-managementsystems, einschließlich aller neuen Standorte und/oder Unterstützungsbeziehungen, die in den Zertifizierungs-umfang einbezogen werden sollen, Auslagerung von Prozessen des Qualitätsmanagementsystems an andere Organisationen oder Szenarien verursacht durch Kundenunzufriedenheit, die eine Benachrichtigung der Zertifizierungsstelle erfordern, wie in den kundenspezifischen Anforderungen der IATF OEM beschrieben (z. B., besondere Statusbedingungen, usw.).


d) Das Versäumnis des Klienten, die DQS über eine Änderung zu informieren, wird als Vertragsverletzung angesehen und die DQS ergreift daraufhin geeignete Maßnahmen.


e) Der Klient hat der DQS spätestens 30 Tage vor Beginn des Audits Informationen zur Planung des Audits zu übermitteln.


f) Ergänzend zu 5.3.1 der "DQS-Audit- und Zertifizierungsordnung" kann die DQS das IATF-Zertifikat nach interner Analyse der Situation aus verschiedenen Gründen aussetzen, z.B:
- Hauptabweichung, die bei einem Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit festgestellt wurde,
- die DQS wird über eine IATF-OEM-Leistungsbeschwerde oder einen IATF-OEM-Sonderstatus informiert (durch den IATF-OEM, durch den VDA oder durch die IATF über CRN, durch den Auftraggeber)


g) Gemäß den IATF-Regeln beträgt der Zeitrahmen für die Suspendierung in der Regel maximal 127 Tage ab Beginn des Dezertifizierungsprozesses und endet mit einer Rücknahme oder Aufhebung der Suspendierung z.B. aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Sonderaudits oder eines abgeschlossenen Korrekturmaßnahmenplans.


h) Der Klient kann ein IATF-Witnessaudit der DQS, die Anwesenheit eines DQS-Witnessauditors und/oder die Anwesenheit von IATF-Vertretern oder deren Beauftragten im Betrieb des Auftraggebers nicht ablehnen. Das Recht, einen beauftragten Auditor abzulehnen, ist auch auf begründete Fälle von Interessenkonflikten beschränkt.


i) Der Klient darf die Aufforderung der DQS, der IATF die abschließenden Audit- und Nichtkonformitätsberichte zu übermitteln, nicht ablehnen.


j) Das IATF-Logo darf im Zusammenhang mit diesem Zertifizierungsprogramm nur in der Form verwendet werden, wie es auf dem von der DQS ausgestellten Zertifikat erscheint. Jede andere Verwendung des IATF-Logos, ob separat oder nicht, ist untersagt. (Anmerkung: Der Klient kann Kopien des IATF 16949-Zertifikats mit dem IATF-Logo für Marketing- und Werbe-zwecke anfertigen).


k) Berater des Klienten dürfen während des Audits nicht beim Auftraggeber anwesend sein oder in irgendeiner Weise an dem Audit teilnehmen.


l) Der Klient informiert die DQS vor dem Wechsel zu einer neuen IATF-anerkannten Zertifizierungsstelle.


m) Der Klient muß mit der DQS zusammenarbeiten, um offene Fragen im Zusammenhang mit dem Wechsel zu oder von einer anderen IATF-anerkannten Zertifizierungsstelle zu klären.


n) Der Klient muß alle Verweise auf die IATF-Zertifizierung für alle internen und externen Marketingkanäle – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Websites und gedruckte und elektronische Medien - entfernen, wenn seine Zertifizierung annulliert wird, zurückgezogen wird oder abläuft.


o) Der Klient verpflichtet sich, das Dokument " Rules for achieving and maintaining IATF recognition" in der aktuellen Fassung sowie alle von der IATF veröffentlichten sanktionierten Interpretationen und Klarstellungen dieses Dokuments einzuhalten.