Die An­for­de­run­gen an eine Zer­ti­fi­zie­rung nach dem in­ter­na­tio­na­len Standard IATF 16949 werden in den Zer­ti­fi­zie­rungs­vor­ga­ben der IATF (engl. “IATF Rules”) for­mu­liert. Die 6. Ausgabe der „Regeln zur Er­lan­gung und Auf­recht­erhal­tung der IATF-Anerkennung“ (Rules for achie­ving and main­tai­ning IATF re­co­gni­ti­on) wurde am 31. März 2024 veröffentlicht.

Die neuen Rules 6th Edition treten am 1. Januar 2025 in Kraft und lösen die aktuell gültige 5. Auflage sowie alle Sank­tio­nier­ten In­ter­pre­ta­tio­nen und FAQ der 5. Auflage ab. Welche Aus­wir­kun­gen die neuen Zer­ti­fi­zie­rungs­vor­ga­ben auf zer­ti­fi­zier­te Un­ter­neh­men haben, erfahren Sie im fol­gen­den Blog­bei­trag.

IATF 16949 Update 2024

Die von der International Automotive Task Force (IATF) erstellten Anforderungen der neuen Rules 6th Edition sind für die von der IATF zugelassenen Zertifizierungsstellen verbindlich. Aber es gibt auch bestimmte Anforderungen, die von jeder nach IATF 16949 zertifizierten Organisation verstanden werden sollten. Die Änderungen wurden vorgenommen, um die Zertifizierungsfähigkeit, die Auditverfahren und die Gesamteffizienz zu verbessern. Die Umstellung auf die neuen Rules 6 muss bis zum 1. Januar 2025 erfolgt sein, ab dann greifen sie verpflichtend bei allen Audits.

Die neue Version der Rules 6th Edition ist in Englisch und weiteren Sprachen erhältlich. Da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch keine offizielle deutsche Übersetzung und keine detaillierte Gegenüberstellung der Änderungen zur Vorgängerversion Ausgabe 5 vom 1. November 2016 vorliegt, dient die folgende Übersicht einer ersten Information. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der IATF.

Wichtige Änderungen in den IATF 16949 Rules 6

 

Abschnitt 1.0: Voraussetzungen für eine Zertifizierung

  • "Kraftfahrzeuge" sind "typgenehmigte Fahrzeuge", die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.
  • "Ersatzteile und Materialien" sind Produkte der Automobilindustrie.
  • Ein Produktionsstandort oder ein unabhängiger unterstützender Standort (Remote Location) darf nur von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle auditiert werden.
  • Die Zertifizierungsstelle, die eine unabhängige Remote Location auditiert, muss auch die Zertifizierungsstelle für den Standort sein, der von dieser Remote Location unterstützt wird.

 

Abschnitt 1.1: Struktur der Zertifizierung

Kriterien für eine verlängerte Werkbank (extended manufacturing site/EMS):

  • EMS und Hauptstandort müssen Teil einer juristischen Person sein und über ein gemeinsames Qualitätsmanagementsystem (QMS) verfügen.
  • Die EMS muss innerhalb 16 km (10 Meilen) und 60 Minuten Fahrzeit vom Hauptstandort (main site) entfernt sein.
  • Die EMS erhält nur Unterstützung vom Hauptstandort und/oder unterstützt nur den Hauptstandort.
  • Gemeinsame Leitung für Hauptstandort und EMS muss gegeben sein.

Abschnitt 2.5.2: Interessenskonflikte

  • Der Zertifizierungsstelle ist es untersagt, dem zertifizierten Klienten QMS-bezogene Beratungsdienstleistungen anzubieten. Die Einschränkung beschränkt sich auf QMS-bezogene Dienstleistungen, wie z.B. Lieferantenaudits oder maßgeschneiderte Schulungen für interne Auditoren.

 

Abschnitt 5.1.1: Audit-Zyklus

Für einen Produktionsstandort:

  • Nur noch zwei jährlich stattfindende Überwachungsaudits für einen Standort in einem 3-jährigen Audit-Zyklus.
  • Das Intervall für Überwachungsaudits beträgt -3/+3 Monate ab dem letzten Audittag (Stichtag) des Erst-, Transfer- oder Rezertifizierungsaudits.
  • Die Nichtdurchführung eines Überwachungsaudits im erforderlichen Intervall führt zum Entzug des Zertifikats innerhalb von 7 Tagen.
  • Keine Änderung für das Rezertifizierungsaudit: -3/+0 Monate ab dem Stichtag, aber es ist genügend Zeit einzuplanen, um die Behebung von evtl. Nichtkonformitäten und die Freigabe des Berichts vor Ablauf des Zertifikats sicherzustellen.

 

Abschnitt 5.2: Festsetzung der Audittage

  • Bei Einsatz eines Auditteams muss jeder Auditor mindestens einen Audittag absolvieren.
  • Streichung des „preliminary meeting“(pre-audit information verification) vor Ort.
  • Bei einer Änderung des Zertifizierungsumfangs (einschließlich Standorte, Funktionen, Prozesse und Produkte gemäß Abschnitt 10) ist zusätzliche Auditzeit erforderlich, um die Auswirkungen der Änderung zu überprüfen.
  • Auditzeit (gemäß Tabelle 5.2 q) für die Überprüfung von Maßnahmen bei mangelhafter Leistung gegenüber IATF-OEM-Kunden. Wenn dies nicht möglich ist, muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Audit ein Special Audit durchgeführt werden.
  • Auditdauer = Audittage (gemäß Tabelle 5.2) + "zusätzliche Auditzeit"
  • Die zusätzliche Auditzeit umfasst
    • Audit-Planungszeit
    • Auditzeit für schlechte Leistung bei IATF-OEM-Kunden
    • Auditzeit für die Überprüfung der Minor NCs aus dem letzten Audit (0,5 bis 1 Std. / Minor NC)
    • Auditzeit für die Überprüfung der Major NCs im Special Audit (1 bis 3 Stunden / Major NC)
    • Zusätzliche Übersetzerzeit (+20% für die betreffenden Auditabschnitte), falls erforderlich
    • Auditzeit für Änderungen des Geltungsbereiches (scope) oder andere wesentliche Änderungen, Umzüge usw.
  • 1 Audittag = 8 Stunden, einschließlich Zeit für die Auditierung der Produktionsschichten
  • Auditzeit <= 10 Stunden / Kalendertag
  • Audittage und zusätzliche Auditzeit werden in die IATF-Datenbank eingetragen.

 

Abschnitt 5.4: Reduzierung der Audittage

Für die Festlegung der Mindestanzahl von Audittagen gemäß Tabelle 5.2 gilt:

  • für ein Corporate Audit Scheme (Anwendung Konzernschema) <= 15% Reduktion
  • bei Summierung aller möglichen Reduktionsfaktoren max. 30% Kürzung

 

Abschnitt 5.5.1: Auditprogramm für entfernte Unterstützungs-Standorte (remote location)

Für einen unabhängigen entfernten Unterstützungsstandort (stand alone remote location):

  • Nach Erst- oder Transferaudit erfolgen nur noch Überwachungsaudits, es erfolgt kein Rezertifizierungsaudit
  • Bei Produktentwicklungstätigkeit (Design) jährliches Audit innerhalb von -3/+3 Monaten nach dem Stichtag
  • Für andere Funktionen mindestens ein Audit innerhalb von 24 Monaten (-3/+3 Monate ab dem Stichtag)
  • Findet das Überwachungsaudit nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist statt, wird ein Erstaudit durchgeführt.

 

Abschnitt 5.6.2: IATF-Beobachter

IATF-Beobachter (keine Witness-Auditoren) sind berechtigt, das gesamte Audit zu beobachten, mit Ausnahme von vertraulichen Klientendaten.

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Abschnitt 5.7: Auditplanung

  • Mindestens 0,5 Tage für Auditplanung sind hinzuzufügen und in die IATF-Datenbank einzutragen.
  • Bestätigung des Audittermins für das Überwachungs-, Rezertifizierungs- oder Transferaudit: mindestens 90 Tage vor dem Auditstart, andernfalls wird das Audit verschoben.

 

Abschnitt 5.7.1: Informationen über die Auditplanung

  • Der Klient muss die Informationen zur Auditplanung mindestens 30 Tage vor dem Audit zur Verfügung stellen. Andernfalls erwägt die Zertifizierungsstelle, das Audit so zu verschieben, dass der Klient mindestens 14 Tage vor dem Audit einen Auditplan erhält.
  • Der Klient muss Informationen über die seit dem letzten Audit in Anspruch genommenen QMS-bezogenen Beratungsleistungen bereitstellen.
  • Wenn die Dokumentation der Managementbewertung aus Gründen der Vertraulichkeit nicht zur Verfügung gestellt wird, müssen für die Überprüfung der Informationen vor Ort mindestens zwei Stunden (vor der Eröffnungsbesprechung) als Audit-Planungszeit berücksichtigt und in der IATF-Datenbank eingetragen werden.

 

Abschnitt 5.8.4.2: Systematische Problemlösung

  • Erteilung einer Hauptabweichung (Major NC), wenn nicht rechtzeitig wirksame Maßnahmen zur Behebung der vom Kunden (OEM) gemeldeten Mängel ergriffen werden.

 

Abschnitt 5.11.1: Hauptabweichungen (Major NCs)

Der Klient muss innerhalb von 15 Kalendertagen erste Antworten auf Hauptabweichungen vorlegen, einschließlich Korrekturen, Ursachen (root cause), Aktionsplänen usw., und innerhalb von 60 Kalendertagen weitere Antworten mit Korrekturmaßnahmen und Überprüfung derer Wirksamkeit vorlegen.

 

Abschnitt 5.11.2: Nebenabweichungen (Minor NCs)

(Keine Änderung, hier nur zu Vergleichszwecken aufgeführt)

Der Klient muss innerhalb von 60 Kalendertagen erste Antworten auf Nebenabweichungen vorlegen, einschließlich Sofortmaßnahmen (containment actions), Korrekturen, Korrekturmaßnahmen und Überprüfung derer Wirksamkeit.

 

Abschnitt 5.11.3: Pflichten der Zertifizierungsstelle

Wenn die Antworten auf die NCs nicht innerhalb der oben genannten Fristen eingehen, wird das Zertifikat entzogen.

 

Abschnitt 5.15: Verlagerung

  • Verlagerung eines zertifizierten Standortes an einen nicht zertifizierten Standort: Erstaudit.
  • Verlagerung eines unabhängigen entfernten Unterstützungsstandorts: „Special Audit“  (gesondertes Audit) oder zusätzliche Zeit zu einem regulären Audit.

 

Abschnitt 7.3: Remote Audit

  • Die Remote Audit-Technik kann angewendet werden, um Mitarbeiter, die nicht vor Ort sind, während eines Audits vor Ort zu auditieren.
  • Ein Remote Audit darf nur bei einer Remote Location ohne Produkt- oder Materialhandlingprozess (siehe Anhang 2) und höchstens einmal in zwei aufeinander folgenden Überwachungsaudits durchgeführt werden, d.h. das darauffolgende Audit muss vor Ort stattfinden.
  • Ein Remote Audit darf nicht durchgeführt werden, wenn ein Audit vor Ort gemäß Abschnitt 5.11 oder 8.0 erforderlich ist.

 

Abschnitt 8.3 Entscheidung über die Aussetzung

Wenn die Aussetzung aufgrund einer Leistungsbeschwerde erfolgt, muss der Klient innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Aussetzungsmitteilung im IATF Performance Complaint Management System (CMS) antworten.

 

Anmerkung

Die Übersicht verdeutlicht, dass keine Revision der internationalen Norm IATF 16949:2016 vorliegt, sondern „nur“ eine umfangreiche Überarbeitung der Zertifizierungsregeln zu diesem Standard. Die Aufzählung deckt zudem nicht alle Änderungen der neuen IATF Rules ab und soll nicht die Verwendung der Original IATF-Rules 6th Edition ersetzen, die ab dem 01.01.2025 verbindlich greifen. Damit die Frist sicher eingehalten werden kann, empfiehlt die IATF, die 6. Ausgabe der Rules bereits jetzt zu erwerben und möglichst zügig intensiv durchzuarbeiten.

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Die kontinuierliche Anpassung der IATF Rules und ihre Bedeutung

Die Zertifizierungsvorgaben werden bereits seit den Anfängen der Technischen Spezifikation ISO/TS 16949 im Jahr 1999 als für Auditoren und Normanwender verbindliches Dokument veröffentlicht. Damit führte der Standard weltweit zu einer Harmonisierung der unterschiedlichen Bewertungs- und Zertifizierungssysteme in der Lieferkette der Automobilindustrie. Die Umsetzung der Rules-Anforderungen ist seitdem die Voraussetzung für eine erfolgreiche IATF Zertifizierung.

Die umfassende Revision von ISO 9001 im Jahr 2015 führte notwendigerweise auch zu einer Aktualisierung der auf der Qualitätsmanagementnorm basierenden Technischen Spezifikation, was in der Einführung von IATF 16949 im Oktober 2016 resultierte. Am 1. Januar 2017 trat die 5. Ausgabe der IATF Rules in Kraft, die ab 1. Januar 2025 von der neu veröffentlichten 6. Ausgabe abgelöst wird.

Zwischen den Neuausgaben der Rules werden einzelne Anpassungen der Anforderungen über die sogenannten Sanktionierten Interpretationen (SIs) bekannt gemacht. SIs ändern die Auslegung einer Regel oder Anforderung und werden somit Grundlage für eine Abweichung. Für die Ende 2024 auslaufenden Rules wurden in den vergangenen sieben Jahren insgesamt 32 SIs veröffentlicht, von denen die letzten (29 bis 32) seit 1. Januar 2024 verbindlich anzuwenden sind.

Diese betreffen:

  • den Inhalt der Konformitätsbewertung (Kap. 5.14.2) – SI 29
  • den internen Witness-Auditprozess der Zertifizierungsgesellschaft (Kap. 4.4) – SI 30
  • die Meldungen von Änderungen durch den Klienten (Kap. 3.2) – SI 31
  • die Zertifizierung und Zertifikatserstellung (Kap. 5.13) – SI 32

 

Neue IATF 16949 Rules 6 – Fazit

Die 6. Ausgabe der IATF 16949 Rules, veröffentlicht am 31. März 2024, tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt die 5. Ausgabe sowie alle zugehörigen Sanktionierten Interpretationen (SIs) und Frequently Asked Questions (FAQ). Diese aktualisierten IATF 16949 Zertifizierungsregeln sind verbindlich für akkreditierte Zertifizierungsstellen und Unternehmen, die eine IATF 16949 Zertifizierung anstreben oder bereits zertifiziert sind.

Die Änderungen umfassen unter anderem ein verbessertes Zertifizierungssystem, die Integration von sanktionierten Interpretationen sowie neue Prozesse und Anforderungen für die Auditplanung. Es ist wichtig, dass sich betroffene Unternehmen frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, um die Umsetzungsfrist bis zum 1. Januar 2025 zu gewährleisten. Die IATF empfiehlt, die IATF Rules 6 zeitnah zum besseren Verständnis und zur Vorbereitung auf die bevorstehenden Änderungen zu erwerben.

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DQS. Weil Audit nicht gleich Audit ist.

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DQS – Das können wir für Sie tun

IATF 16949 gilt als internationaler Qualitätsstandard in der Automobilbranche. Als Nachfolger von ISO/TS 16949:2009 ist er seit seiner Veröffentlichung im Oktober 2016 quasi die Eintrittskarte für diese weltweit agierende Industrie. Die Technische Spezifikation ISO/TS 16949 wurde erstmals im März 1999 herausgegeben. Mit unserer Anerkennung durch die IATF und der Zulassung durch VDA-QMC im Februar 2000 gilt die DQS weltweit als eine der ersten zugelassenen Zertifizierungsgesellschaften für diesen automobilen Standard. Kunden in über 130 Ländern, Weltkonzerne, mittelständische Unternehmen und Kleinbetriebe schätzen seither unser Know-how und die anerkannte Qualität unserer Audits. Dabei beginnt unser Anspruch dort, wo Auditchecklisten enden. Nehmen Sie uns beim Wort.

 

Erfahrung und Vertrauen

Unsere Beiträge und Whitepaper werden ausschließlich von unseren Normexperten oder langjährigen Auditoren verfasst. Sollten Sie Fragen zu den Textinhalten, unseren Audits und Zertifizierungen an den Autor haben, senden Sie uns gerne eine E-Mail: [email protected].

Hinweis: Wir verwenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum. Die Direktive schließt jedoch grundsätzlich Personen jeglicher Geschlechteridentitäten mit ein, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Autor

Torsten Schwarz

DQS-Norm­ex­per­te, lei­ten­der Auditor und Pro­dukt­ma­na­ger für die Re­gel­wer­ke der Au­to­mo­bil­in­dus­trie.

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