Maßnahmen von SAP-Anwenderschulungen dürfen nicht den Sys­te­ma­tik­po­si­tio­nen 43*** (Berufen in der In­for­ma­tik) zu­ge­ord­net werden. Maßnahmen, welche die An­wen­dung der SAP-Soft­ware in einschlägigen be­ruf­li­chen Auf­ga­ben­ge­bie­ten zum Inhalt haben, ver­mit­teln den Teil­neh­men­den, wie sie die SAP-Soft­ware im je­wei­li­gen be­ruf­li­chen Auf­ga­ben­ge­biet anwenden können.

Gemäß erfolgter Abstimmung zwischen der Zentrale der BA und der DAkkS sind Maßnahmen, welche SAP-Anwenderwissen vermitteln, in die jeweiligen Systematikpositionen der einschlägigen Berufe einzugruppieren, um eine sachgerechte B-DKS-Ermittlung zu gewährleisten.

SAP-Maßnahmen, welche in die Systematikpositionen 43*** eingruppiert werden, müssen die berufliche Wissensvermittlung in der Informatik entsprechend der Tätigkeitsbeschreibungen der Klassifikation der Berufe 2010 zum Inhalt haben.

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DQS AZAV

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