Es ist auf eine kurze, aber prägnante Be­schrei­bung der Inhalte der Maßnahme bzw. Maßnahmebausteine zu ach­ten.

Die konkreten beruflichen Inhalte sollen aus der Bezeichnung eindeutig hervorgehen. Sofern dies allein aus der Bildungszielbezeichnung der Maßnahme/des Maßnahmebausteins nicht erkennbar ist, sind die beruflichen Inhalte (Schwerpunkte) entsprechend zu beschreiben. In jedem Fall ist sicherzustellen, das Bildungsziel und Systematikposition inhaltlich zusammenpassen

Die Systematikposition folgt dem inhaltlichen Schwerpunkt der Maßnahme. Zusätzliche Maßnahmeteile anderer beruflicher Fachrichtungen haben keinen Einfluss auf die Eingruppierung in die Systematikposition nach KldB 2010.

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DQS AZAV

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