Anforderungen auf Bundesebene
Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) veröffentlichte bereits ein Jahr vor der ersten NIS-Fassung das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG), das in seiner Zielsetzung weitestgehend deckungsgleich ist und für kritische Infrastrukturen ebenfalls einen Katalog aus technischen und organisatorischen Maßnahmen vorsieht.
Nach Überarbeitung ist im Mai 2021 das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in Kraft getreten und erweitert die deutsche KRITIS-Regulierung von 2015 deutlich. Damit besteht zum Beispiel zum 1. Mai 2023 die Verpflichtung zum Einsatz von sogenannten Systemen zur Angriffserkennung. Demnach müssen regulierte Betreiber im Kontext des BSIG und EnWG ein System zur Angriffserkennung (SzA) implementieren, um durch technische Werkzeuge und organisatorische Maßnahmen Anomalien und Angriffe auf informationstechnische Systeme rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen. Das IT-SiG 2.0 nimmt einige Änderungen der NIS2-Direktive vorweg mit angepassten Sektoren und mehr Informations- und Kooperationspflichten.
Speziell für die Energiewirtschaft erstellte die Bundesnetzagentur im Benehmen mit dem BSI zwei IT-Sicherheitskataloge (IT-SiKat):
- der IT-SiKat gemäß §11 Abs. 1a EnWG gilt seit 2015 für Betreiber von Energieversorgungsnetzen,
- der IT-SiKat gemäß §11 Abs. 1b EnWG wurde im Dezember 2018 für Betreiber von Energieanlagen (Erzeugung) veröffentlicht.
In den beiden IT-Sicherheitskatalogen sind Mindestanforderungen zum Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme aufgestellt, die für einen sicheren Netzbetrieb bzw. Energieanlagenbetrieb notwendig sind.
Die IT-Sicherheitskataloge enthalten die verpflichtende Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS), das den Schutz von Informationen strategisch und ganzheitlich verankert. Dieses ist gemäß den Anforderungen und Prinzipien der international gültigen Norm ISO 27001 umzusetzen. Dabei gilt es, dass die in dritter Ausgabe überarbeitete ISO 27002:2022 mit ihren Umsetzungsempfehlungen spätestens am 01. März 2024 in den Audits zu berücksichtigen ist.
Die speziell für den Energiesektor geltende ISO 27019 erweitert die Anforderungen an das ISMS zudem um Informationssicherheitsmaßnahmen für die Energieversorgung. Die Umsetzung der IT-SiKat müssen der BNetzA durch Vorlage eines Zertifikats von einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft bestätigt werden..
Im Juni 2023 wurde die DQS als eine der ersten Zertifizierungsstellen in Deutschland durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert, um neben den Netzbetreibern (IT-SiKat § 11 Abs. 1a EnWG) auch die Betreiber von Energieanlagen gemäß IT-Sicherheitskatalog § 11 Abs. 1b EnWG (12/2018) zu zertifizieren.