Control 8.10 fordert die sichere und nachvollziehbare Löschung nicht mehr benötigter Daten (Information Deletion), um deren unbefugte Offenlegung zu verhindern und gesetzliche sowie vertragliche Anforderungen einzuhalten.
Die Maßnahme adressiert die Risiken, die von nicht mehr benötigten Informationen ausgehen, die sich aber noch auf Informationssystemen, Geräten oder anderen Speichermedien befinden. Die Löschung dieser ohnehin unnötigen Daten verhindert deren Offenlegung – und gewährleistet so die Einhaltung gesetzlicher, satzungsmäßiger, behördlicher und vertraglicher Anforderungen an die Datenlöschung. Dadurch sinkt das Risiko einer unbefugten Offenlegung zusätzlich.
Dabei sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:
- Wahl eines Löschverfahrens, welches im Hinblick auf das geschäftliche und gesetzliche Umfeld geeignet ist, beispielsweise elektronisches Überschreiben oder kryptographische Löschung
- Dokumentation der Ergebnisse
- Nachweisführung bei der Inanspruchnahme von Dienstleistern für die Löschung von Informationen
Übernehmen Dritte die Datenspeicherung im Namen Ihres Unternehmens, sollten Anforderungen zur Löschung in der Vertragsvereinbarung festgehalten werden, um dies während und auch nach Beendigung dieser Dienste durchzusetzen.
Sichere Datenlöschung in der Praxis
Um die zuverlässige Entfernung sensibler Informationen zu gewährleisten und dabei die Einhaltung der einschlägigen Richtlinien zur Datenaufbewahrung sowie der geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen, sieht die ISMS-Norm folgende Verfahren, Dienste und Technologien vor:
- Einrichtung dedizierter Systeme, die eine sichere Vernichtung der Informationen ermöglichen, zum Beispiel nach Aufbewahrungsrichtlinien oder auf Antrag betroffener Personen
- Löschung von veralteten Versionen, Kopien oder temporären Dateien auf allen Speichermedien
- Verwendung von ausschließlich zugelassener und sicherer Löschsoftware, um Informationen dauerhaft und endgültig zu entfernen
- Löschung über zugelassene und zertifizierte Anbieter von sicheren Entsorgungsdiensten
- Nutzung von Entsorgungsverfahren, die für das jeweils zu entsorgende Speichermedium geeignet sind, wie zum Beispiel die Entmagnetisierung von Festplatten
Bei der Nutzung von Cloud-Diensten gilt es, die Zulässigkeit der angebotenen Löschverfahren zu prüfen. Ist diese gegeben, sollte die Organisation das Löschverfahren nutzen oder den Cloud-Anbieter auffordern die Informationen zu löschen. Sofern möglich, sind diese Löschvorgänge im Rahmen der themenspezifischen Richtlinien zu automatisieren.
Um die unbeabsichtigte Preisgabe von sensiblen Informationen zu verhindern, sollten alle Gerätespeicher, die an Lieferanten retourniert werden, vor der Rückgabe entfernt werden. Auf einigen Geräten, beispielsweise Smartphones, ist die Datenentfernung nur durch Zerstörung oder interne Funktionen (zum Beispiel Wiederherstellung der Werkseinstellungen) möglich. Je nach der Klassifizierung der Informationen gilt es, ein geeignetes Verfahren zu wählen.
Löschvorgänge sollten je nach Sensibilität dokumentiert werden, um die Entfernung von Daten im Zweifelsfall nachweisen zu können.