Über­prü­fung ge­neh­mi­gungs­re­le­van­ter An­for­de­run­gen (GRA) im Rahmen von Typ­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren

Als Her­stel­ler von Kraft­fahr­zeu­gen, Kraftfahrzeuganhängern sowie von Sys­te­men, Bau­tei­len und selbstständigen tech­ni­schen Ein­hei­ten wissen Sie, wie ent­schei­dend die Ein­hal­tung ge­neh­mi­gungs­re­le­van­ter An­for­de­run­gen (GRA) im Rahmen von Typ­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren des Kraft­fahrt-Bun­des­am­tes (KBA) ist. Die Vor­aus­set­zung dafür ist die Durchführung einer An­fangs­be­wer­tung mit regelmäßig wie­der­keh­ren­den Konformitätsüberprüfungen. Als be­nann­ter „Technischer Dienst der Ka­te­go­rie C“ halten wir für Sie die dafür not­wen­di­ge Au­to­mo­ti­ve-Ex­per­ti­se in Zu­sam­men­ar­beit mit dem KBA be­reit.

Nachweis Ihrer qualitätssichernden Maßnahmen

Nachweis einer genehmigungskonformen Produktion

Erfüllung technischer Regelwerke und Typgenehmigungspflichten

Sicherstellung von Rückverfolgbarkeit, Änderungs- und Rückrufverfahren

Beschreibung Standard/Regelwerk
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Was sind die Vor­aus­set­zun­gen für eine Über­prü­fung ge­neh­mi­gungs­re­le­van­ter An­for­de­run­gen?

Wenn Sie für den Nachweis Ihrer qualitätssichernden Maßnahmen die DQS als vom KBA be­nann­ten Tech­ni­schen Dienst der Ka­te­go­rie C mit der Aus­stel­lung einer Be­schei­ni­gung sowie der CoP-Aus­kunft auf Basis der ge­neh­mi­gungs­re­le­van­ten An­for­de­run­gen (GRA) be­auf­tra­gen möchten, müssen Sie über ein wirk­sa­mes und zer­ti­fi­zier­tes Qualitätsmanagementsystem verfügen – zum Beispiel nach ISO 9001 oder IATF 16949. Al­ter­na­tiv kann die Zer­ti­fi­zie­rung des Qualitätsmanagementsystems auch im Rahmen der GRA-Überprüfung durch einen an­er­kann­ten Tech­ni­schen Dienst wie die DQS er­fol­gen.

Die ge­neh­mi­gungs­re­le­van­ten An­for­de­run­gen ergänzen das Qualitätsmanagementsystem, zum Beispiel nach DIN EN ISO 9001, welches jedoch zu 100% mit au­di­tiert werden muss und die Grund­la­ge für die Zer­ti­fi­zie­rung der ge­neh­mi­gungs­re­le­van­ten An­for­de­run­gen (GRA) des KBA ist.

Dar­aus ergeben sich für Sie folgende Vorteile:

  • verlässlicher Nachweis der Übereinstimmung Ihrer Pro­duk­ti­on unter Berücksichtigung der ent­spre­chen­den Richt­li­nie durch die DQS-Zertifikatsergänzung mit KBA-Be­zug
  • international an­er­kann­ter Nachweis Ihrer qualitätssichernden Maßnahmen durch ein Zertifikat nach ISO 9001 oder einer ver­gleich­ba­ren Norm
  • fortlaufende Ver­bes­se­rung Ihrer Prozesse und der Ergebnisqualität
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Für wen eignet sich die KBA Zer­ti­fi­zie­rung?

Für alle Un­ter­neh­men, die mit Ge­neh­mi­gungs­ob­jek­ten zu tun haben – von kom­plet­ten Fahr­zeu­gen bis hin zu ein­zel­nen Systemen und Bau­tei­len: Her­stel­ler von Kom­plett­fahr­zeu­gen (oder Vor­stu­fen davon), wie PKW (M1), Leicht-LKW (N1), LKW (N2 und N3) einschließlich Sattel- und Straßenzugmaschinen, KOM (M2 und M3), Elek­tro­fahr­zeu­ge, zwei- und dreirädrige Fahr­zeu­ge, Ar­beits­ma­schi­nen, Anhängerfahrzeuge und von Fahr­zeug­auf­bau­ten (O).

Wei­ter­hin betreuen wir Her­stel­ler von Bau­tei­len, Systemen und selbstständigen tech­ni­schen Ein­hei­ten, zum Beispiel Motoren, Ab­gas­an­la­gen, Brems­an­la­gen, Bremsbelägen, Lenk­an­la­gen, Fe­de­rung, Rädern, Reifen, In­nen­aus­stat­tung, Rückhaltesystemen (einschließlich Sitze und Kopfstützen), Schutz­hel­men, Mess- und Kontrollgeräten, Alarm­an­la­gen, Schall­zei­chen, Weg­fahr­sper­ren, Hei­zun­gen, Kraftstoffbehälter, EUB (Teile mit EMV-An­for­de­run­gen), Licht­ma­schi­nen, (Fahr­rad-) Be­leuch­tungs­ein­rich­tun­gen, Glühlampen/Gasentladungslampen, Rückstrahlern, Rückspiegeln, Glas, fahr­zeug­ver­bin­den­den Ein­rich­tun­gen, Un­ter­fahr­schutz, Fahr­zeug­an­bau­ten (bei­spiels­wei­se Spoi­ler).

Wie funktioniert
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Wie erhalte ich eine KBA-Typ­ge­neh­mi­gung?

Im Merk­blatt zur An­fangs­be­wer­tung (MAB) legt das KBA als Genehmigungsbehörde fest, dass im Rahmen eines Neu­an­trags auf Typ­ge­neh­mi­gung eine An­fangs­be­wer­tung durchzuführen ist. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, mit denen geprüft wird, ob ein ge­fer­tig­tes Produkt der be­an­trag­ten Typ­ge­neh­mi­gung ent­spricht, be­zie­hungs­wei­se, ob die im Un­ter­neh­men in­stal­lier­ten Vor­keh­run­gen erwarten lassen, dass die ge­fer­tig­ten Produkte dau­er­haft dem ge­neh­mig­ten Typ ent­spre­chen. Das Merk­blatt dient in­ter­es­sier­ten Un­ter­neh­men außerdem als Ori­en­tie­rungs­hil­fe: Es zeigt, ob sie als Inhaber einer Typ­ge­neh­mi­gung in Frage kommen und welche Vor­aus­set­zun­gen sie vor Er­tei­lung einer Typ­ge­neh­mi­gung gegenüber dem KBA nach­wei­sen müssen.

Auch nach Er­tei­lung der Typ­ge­neh­mi­gung und Aufnahme der Se­ri­en­fer­ti­gung sind weitere Maßnahmen zur Si­che­rung der Konformität in Übereinstimmung mit der Pro­duk­ti­on er­for­der­lich. Ty­pen­ge­neh­mi­gun­gen für Systeme (KBA-Zu­las­sun­gen) können nach Vor­schrif­ten für den Bereich der EU (EG-Richt­li­ni­en, EG-Ver­ord­nun­gen und EU-Ver­ord­nun­gen) und nach UN-ECE-Vor­schrif­ten (ECE-Re­ge­lun­gen) erteilt wer­den. Bau­teil­ge­neh­mi­gun­gen zusätzlich nach na­tio­na­len Vor­schrif­ten der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§§ 22 oder 22a StV­ZO).

Anforderungen
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Was sind die Vor­aus­set­zun­gen für eine An­fangs­be­wer­tung?

Die An­fangs­be­wer­tung ist ein ver­pflich­ten­der Be­stand­teil des Typ­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­rens und dient dem Nach­weis, dass Ihr Un­ter­neh­men in der Lage ist, seine Produkte dau­er­haft ge­neh­mi­gungs­kon­form zu fer­ti­gen. Sofern Typ­ge­neh­mi­gun­gen für ab­wei­chen­de Ge­neh­mi­gungs­ob­jek­te be­an­tragt werden, kann eine Aus­deh­nung der bereits be­stehen­den An­fangs­be­wer­tung er­for­der­lich sein. Vor­aus­set­zung für eine er­folg­rei­che An­fangs­be­wer­tung ist der Nachweis eines wirk­sa­men und zer­ti­fi­zier­ten Qualitätsmanagementsystems, das die ge­neh­mi­gungs­re­le­van­ten An­for­de­run­gen vollständig ab­deckt.

Im Rahmen der An­fangs­be­wer­tung durch das KBA können Sie durch ein ge­eig­ne­tes ISO 9001 Zer­ti­fi­kat qualitätssichernde Maßnahmen nach­wei­sen. Nach Er­tei­lung der Ty­pen­ge­neh­mi­gung durch das KBA und Aufnahme der Se­ri­en­fer­ti­gung sind nach­fol­gen­de Maßnahmen zu Si­che­rung der Produktkonformität in Übereinstimmung mit den Prüfmustern zwingend not­wen­dig. Nachprüfungen be­zie­hungs­wei­se Produktprüfungen müssen je­der­zeit durch Entnahme von Fahr­zeu­gen oder Fahr­zeug­tei­len aus der Pro­duk­ti­on möglich sein.

Ei­ne Kom­bi­na­ti­on der GRA-Zer­ti­fi­zie­rung mit weiteren au­to­mo­bi­len Re­gel­wer­ken wie zum Beispiel die IATF 16949 ist eben­falls möglich.

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Wie läuft die Über­prü­fung ge­neh­mi­gungs­re­le­van­ter An­for­de­run­gen ab?

Die DQS GmbH ist ein vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) benannter Technischer Dienst der Kategorie C im Sinne der Rahmenverordnungen VO (EU) 2018/858, 167/2013 und 168/2013 sowie des UNECE-Übereinkommens von 1958. Die Benennung ist sowohl bei der Europäischen Kommission als auch beim Sekretariat der UNECE notifiziert. Unsere fachliche und organisatorische Kompetenz wird regelmäßig durch die Benennungsstelle des KBA überprüft und bestätigt.

Entscheidet sich der Genehmigungsinhaber für die Begutachtung durch den Technischen Dienst Kategorie C, dann liegen folgende Rahmenbedingen zugrunde:

  • DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015 und die Akkreditierung D-ZM-16074 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) unter Berücksichtigung des in der Verordnung (EU) 2018/858 beschriebenen Verfahrens
  • Regeln für die Benennung von Technischen Diensten (C)
  • Anforderungskatalog – Begutachtung von Technischen Diensten (C)

Sofern die Bewertung im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens erfolgt, muss die Bescheinigung (Zertifikatsergänzung) an das Zertifikat nach ISO 9001 der eigenen Zertifizierungsstelle gebunden sein. Respektive müssen die Anforderungen aus den oben genannten Regelwerken im Gesamtzusammenhang berücksichtigt und umgesetzt werden.

Nach Erteilung der Typgenehmigung verifizieren wir regelmäßig, ob Ihr Qualitätsmanagementsystem wirksam und weiterhin geeignet ist, die Konformität der Produktion mit dem genehmigten Typ sicherzustellen.

Bei positivem Abschluss der Bewertung erhalten unsere Kunden eine Zertifikatsergänzung, auf der die Einhaltung der genehmigungsrelevanten Anforderungen bestätigt wird (CoP-Auskunft). Diese Konformitätsbestätigung gilt wie das zugrunde liegende ISO 9001 Zertifikat für 3 Jahre und ist an jährliche Überwachungsaudits gebunden. 

Die Zertifikatsergänzung ist Basis für das Verfahren der Anfangsbewertung im Rahmen von Typgenehmigungsverfahren für die oben genannten Erzeugnisse und Nachweis für eine regelmäßige Serienüberwachung (Conformity of Production (CoP)).

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Was kostet die Über­prü­fung ge­neh­mi­gungs­re­le­van­ter An­for­de­run­gen?

Wenn Sie die DQS als Tech­ni­schen Dienst mit dem Ver­fah­ren zur Er­lan­gung einer KBA-An­fangs­be­wer­tung be­auf­tra­gen, erhebt das KBA keine Gebühren. Alle weiteren Kosten, die Ihnen im Zu­sam­men­hang mit dem Ver­fah­ren ent­ste­hen, hängen von den spe­zi­fi­schen Ge­ge­ben­hei­ten in Ihrem Un­ter­neh­men ab.

So spielt es zum Beispiel eine Rolle, ob Sie bereits über ein ge­eig­ne­tes, zer­ti­fi­zier­tes Qualitätsmanagementsystem verfügen, oder ob eine not­wen­di­ge Zer­ti­fi­zie­rung zum Beispiel nach ISO 9001 noch erfolgen muss. Setzen Sie sich mit uns in Ver­bin­dung, wir un­ter­brei­ten Ihnen gern ein optimal auf Ihr Un­ter­neh­men zu­ge­schnit­te­nes An­ge­bot.

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Das können Sie von uns erwarten

  • Die DQS ist vom KBA als Tech­ni­scher Dienst der Ka­te­go­rie C benannt, sodass ihre Überprüfungen und Zer­ti­fi­ka­te im Typ­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren an­er­kannt wer­den.
  • Mehr als 40 Jahre Er­fah­rung in der Zer­ti­fi­zie­rung von Ma­nage­ment­sys­te­men und Pro­zes­sen
  • Bran­chen­er­fah­re­ne Auditoren mit großer Fach­ex­per­ti­se
  • Persönliche, rei­bungs­lo­se Be­treu­ung durch unsere Spe­zia­lis­ten – re­gio­nal, national und in­ter­na­tio­nal
  • In­di­vi­du­el­le Angebote mit fle­xi­blen Ver­trags­lauf­zei­ten ohne ver­steck­te Kos­ten

 

An­ge­bots­an­fra­ge

Ihr An­sprech­part­ner Se­bas­ti­an Kas­pe­ro­wicz

„Gerne er­stel­len wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für die KBA Zertifizierung.“