Ak­tu­el­le In­for­ma­tio­nen zum § 16k SGB II

Am 22. Gestern wurde der Webauftritt der BA um den Umsetzungshinweis 1/2023 zu Maßnahmen nach § 16k SGB II veröffentlicht.

Entsprechende Merkblätter und Formulare für Bildungsanbieter und Bildungsträger stellt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Bird flight at sunset
Loading...

Um­set­zungs­hin­weis 1/2023 zu Maßnahmen nach § 16k SGB II veröffentlicht.

Bür­ger­geld­ge­setz

Die Re­ge­lun­gen des Bürgergeldgesetz zum § 16k SGB II (S. 2333) treten zum 01.07.2023 in Kraft.

Jetzt down­loa­den

Hinweis:

Für die Förderung im Gutscheinverfahren von Maßnahmen nach § 16k SGB II sind sowohl Träger- wie auch Maßnahmezulassung nach AZAV erforderlich.

Trä­ger­zu­las­sung

Sie­he Gesetzesbegründung Bun­des­rats­druck­sa­che

Dort ergibt sich auf den Seiten 16 und 39, dass die Träger von Maßnahmen nach § 16k SGB II einer Trägerzulassung für den Fach­be­reich des § 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 AZAV bedürfen.

Jetzt down­loa­den

Maßnahmezulassung

Aus dem Verweis auf § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 SGB III ergibt sich, dass es sich um eine zugelassene Maßnahme handeln muss. Die fachkundige Stelle DQS wird ab 03.07.2023 eine entsprechend ergänzte Meldedatei zur Verfügung stellen.

Autor

DQS AZAV

Ex­per­ten­team

Loading...

Das könnte Sie auch in­ter­es­sie­ren. 

Weitere Fach­bei­trä­ge und Ver­an­stal­tun­gen der DQS 
Blog
Loading...

In­for­ma­ti­on zu § 16k SGB II ab dem 01.07.2023 – Teil 3

Blog
Loading...

Ein­deu­ti­ge Bil­dungs­ziel­be­zeich­nung in Über­ein­stim­mung mit der Sys­te­ma­tik­po­si­ti­on

Blog
Loading...

Kom­bi­na­ti­on von Maß­nah­me­bau­stei­nen §45