Seit dem 01.01.2023 erfolgt die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ge­setz­lich Ver­si­cher­ter elek­tro­nisch (eAU)

Infolgedessen kam es in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder zu Nachfragen von Seiten der Träger und fachkundigen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit.

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DQS AZAV

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