Seit Mai 2016 in Kraft, seit Mai 2018 in Umsetzung – die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) lässt noch immer viele Unternehmen grübeln: Sind wir betroffen? Und wenn ja: Wie erreichen wir Rechtssicherheit? Und was können wir für die Compliance im Datenschutz tun?
Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten umgehen – und das sind nicht wenige –, müssen sich seit Mai 2018 darauf gefasst machen, ein deftiges Bußgeld einzufangen. Die Strafen bei Datenschutzverletzungen können erheblich sein. Und zwar immer dann, wenn sie die Anforderungen der DS-GVO nicht vollumfänglich erfüllen. Darüber hinaus ergänzt und konkretisiert das BDSG in seiner Neufassung die DSGVO. Hier aber herrscht allenthalben Unsicherheit:
- Was sind überhaupt „personenbezogene Daten“?
- Sind wir gemäß DS-GVO eine „verantwortliche Stelle“?
- Wer ist ein „Betroffener“?
- Was genau heißt „automatisierte Verarbeitung“ personenbezogener Daten?
- Müssen wir einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Welche Maßnahmen sind umzusetzen
Die Liste der Fragen zur Datenschutz-Compliance, die es zu klären gibt, ist lang.
Zwar lässt sich die Definition von Begriffen, die in der Verordnung verwendet werden, in FAQ-Listen nachlesen. Klarheit mit Blick auf die konkrete Bedeutung für das einzelne Unternehmen ist damit aber nicht zwangsläufig gewährleistet. Spätestens wenn die Umsetzung und Einhaltung notwendiger (weil geforderter) Maßnahmen und Pflichten durch die Mitarbeiter ansteht, muss es die richtigen Antworten zum Beispiel auf solche Fragen geben:
- Was sind „technisch-organisatorische Maßnahmen“?
- Wann sind sie notwendig?
- Wie sieht es mit der „Verhältnismäßigkeit“ aus?
- Was hat es mit den vielen, von der DS-GVO geforderten „Kontrollen“ auf sich, beispielsweise „Zugangs- oder Weitergabekontrolle“?
- Wie kann Datenschutz-Compliance sichergestellt werden?
Datenschutz vs. Informationssicherheit
Der richtige Schritt für ein betroffenes Unternehmen ist in jedem Fall der Aufbau eines wirksamen Datenschutz-Managementsystems – und zwar zugeschnitten auf seine individuellen Bedürfnisse, gegebenenfalls bereits mit Blick auf eine akkreditierte Zertifizierung.
Was dabei oft verwechselt wird: Datenschutz und Informationssicherheit sind zwei Paar Schuhe, auch wenn es Überschneidungen gibt (zum Beispiel diverse Kontrollmaßnahmen). So decken Unternehmen, die über ein vollumfängliches Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO 27001 verfügen, das Thema Datenschutz zu einem gewissen Grad ab.
„Der grundsätzliche Unterschied zwischen den beiden Themen: Informationssicherheit schützt Daten eines Unternehmens vor Missbrauch durch Dritte, Datenschutz zielt auf den Schutz personenbezogener Daten.“
Im August 2019 wurde mit ISO 27701 eine neue Norm veröffentlicht, die Anforderungen an den Datenschutz im Informationssicherheitsmanagement formuliert. ISO 27701 stellt eine Ergänzung zu ISO 27001 dar und spezifiziert so ein Datenschutzmanagementsystem auf der Grundlage von:
- ISO 27001, der internationalen Norm für ein Inforationssicherheitsmanagementsystem
- ISO 27002, dem Leitfaden für Informationssicherheitsmaßnahmen, und
- ISO 29100, dem Rahmenwerk für Datenschutz.
ISO 27001 trifft Datenschutz
Profitieren Sie von Know-how unserer Experten und erfahren Sie mehr über
- den Zusammenhang zwischen der DS-GVO und der Norm
- die 7 Schritte zum Datenschutz-Managementsystem
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- Kenntnis über verdecktes Potenzial
- mehr Handlungs- und Rechtssicherheit beim Umgang mit Daten nach Umsetzung geeigneter Maßnahmen
DQS - von Anfang an der richtige Partner
Die DQS Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen wurde 1985 als Deutschlands erster Managementsystem-Zertifizierer gegründet. Als einzige große Zertifizierungsgesellschaft fokussieren wir uns seit jeher auf Managementsysteme und Prozesse. So haben wir 1986 das deutschlandweit erste Zertifikat nach ISO 9001, der weltweit bedeutendsten Norm für Managementsysteme, ausgestellt. Heute führen über 3000 top-qualifizierte und erfahrene Auditoren jährlich weltweit über 125.000 maßgeschneiderte Audits nach über 200 anerkannten Normen und Standards durch.
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Unsere Texte und Broschüren werden ausschließlich von unseren Normexperten oder langjährigen Auditoren verfasst. Sollten Sie Fragen zu den Textinhalten oder unseren Dienstleistungen an unseren Autor haben, senden Sie uns gerne eine E-Mail: [email protected]
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