Laut den neuesten Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III sind nun auch asynchrone Lernphasen in den jeweiligen Zulassungsdokumenten auszuweisen und bei der jeweiligen Kalkulation von Maßnahmen nach § 45 und § 81 zu berücksichtigen.
Die fachkundige Stelle der DQS hat dies in den erforderlichen Dokumenten
- Maßnahmen Antrag,
- Erhebungsbogen
- Maßnahmen Kalkulation
einfließen lassen.
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Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III
Bekanntmachung am: 10.06.2025
Lesen Sie hier alle Änderungen zur vorherigen Version.
Bitte beachten Sie ab dem 1. Juli 2025 nur die neuen gültigen Dokumente der fachkundigen Stelle DQS zu nutzen sind, um die asynchronen Lernphasen entsprechend den Empfehlungen des Beirats explizit auszuweisen.
Antragsverfahren, die nach dem 1. Juli 2025 mit veralteten Dokumenten gestellt werden, können leider nicht bearbeitet werden.
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