Laut den neuesten Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III sind nun auch asynchrone Lernphasen in den jeweiligen Zulassungsdokumenten auszuweisen und bei der jeweiligen Kalkulation von Maßnahmen nach § 45 und § 81 zu berücksichtigen.
Die fachkundige Stelle der DQS hat dies in den erforderlichen Dokumenten
- Maßnahmen Antrag
- Erhebungsbogen
- Maßnahmen Kalkulation
einfließen lassen.
AZAV 2026 – Aktuelle Änderungen und ihre praktische Umsetzung
Die Anforderungen der AZAV entwickeln sich kontinuierlich weiter und betreffen sowohl bestehende Träger als auch Organisationen mit Zulassungsabsicht. Änderungen in Dokumenten, Verfahren und Rahmenbedingungen erfordern eine gezielte Einordnung, um Auswirkungen auf bestehende Prozesse frühzeitig zu erkennen.
Diese Aufzeichnung vom 28.05.2026 bietet Ihnen eine kompakte und praxisnahe Orientierung zu den wichtigsten aktuellen Entwicklungen.
Bitte beachten Sie ab dem 1. Juli 2025 nur die neuen gültigen Dokumente der fachkundigen Stelle DQS zu nutzen sind, um die asynchronen Lernphasen entsprechend den Empfehlungen des Beirats explizit auszuweisen.
Antragsverfahren, die nach dem 1. Juli 2025 mit veralteten Dokumenten gestellt werden, können leider nicht bearbeitet werden.
Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III
Bekanntmachung am: 10.06.2025
Lesen Sie hier alle Änderungen zur vorherigen Version.