Das Thema Le­bens­mit­tel­be­trug hat in den letzten Jahren rasch an Be­deu­tung ge­won­nen: Nahezu alle Stan­dards für Le­bens­mit­tel­si­cher­heit fordern mitt­ler­wei­le ein System zur Bekämpfung von Betrug. Doch nicht nur Le­bens­mit­tel, sondern auch Pack­mit­tel können be­trof­fen sein. In einem Leit­fa­den hat der IFS zu­sam­men­ge­fasst, wie Un­ter­neh­men die An­for­de­run­gen in Bezug auf Pro­dukt­be­trug der diversen IFS Stan­dards ein­hal­ten können.

Was mit “Food Fraud” gemeint ist, müssen wir Ihnen wahrscheinlich nicht mehr erklären. In allen GFSI-anerkannten Standards für Lebensmittelsicherheit ist der Begriff kaum noch wegzudenken. Aber die Diskussion geht über die Lebensmittelindustrie hinaus. Auch bei Packmitteln und sonstigen Produkten besteht ein Betrugsrisiko. Der Begriff „Produktbetrug“ (im Englischen „Product Fraud“) wird deshalb als Oberbegriff verwendet.

Die Anforderungen verstehen

Der Leitfaden stellt keine neuen Anforderungen an zertifizierte Standorte, sondern erläutert und veranschaulicht die bereits bestehenden Anforderungen der oben genannten Standards. Im Wesentlichen fordern die Standards drei Punkte:

  • Eine Schwachstellenbewertung („Vulnerability Assessment“), um Betrugsrisiken zu ermitteln
  • Die Umsetzung eines dokumentierten Plans zur Bekämpfung von Produktbetrug, inklusive Kontrollmechanismen
  • Eine regelmäßige Evaluation und ggf. Aktualisierung der Risikoanalyse und des Plans

In den Standards ist allerdings nicht näher definiert, wie eine Schwachstellenbewertung durchgeführt werden sollte. Auch für den Plan zur Bekämpfung von Produktbetrug ist nicht festgelegt, wie der Plan aufgesetzt werden sollte.

Autor

Dr. Thijs Willaert

Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sus­taina­bi­li­ty Ser­vices. In dieser Funktion ver­ant­wor­tet er das gesamte Dienst­leis­tungs­port­fo­lio der DQS rundum ESG. Zu seinem In­ter­es­sens­ge­biet gehören unter anderem nach­hal­ti­ge Be­schaf­fung, men­schen­recht­li­che Sorg­falts­pflich­ten und ESG-Audits. 

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