Besser spät als nie: Im Juli 2017 hat die Europäische Kommission ihre Leitlinien für die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen veröffentlicht. Ziel der Leitlinien ist es, Unternehmen die von der sogenannte CSR-Berichtspflicht betroffen sind, eine unverbindliche Hilfestellung für die Berichterstattung zu bieten. Ob die Leitlinien Unternehmen auch wirklich weiterhelfen, ist allerdings eine offene Frage.
Sie erinnern sich: Die EU-Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 schreibt vor, dass Unternehmen von öffentlichem Interesse und mit mehr als 500 Mitarbeitern Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen bereitstellen sollen. Zudem müssen Unternehmen über Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung berichten. Am 9. März 2017 wurde die EU-Richtlinie vom deutschen Bundestag in nationales Recht umgesetzt.
Betroffene Unternehmen stehen in der Pflicht, in 2018 die geforderten Nachhaltigkeitsinformationen für das Geschäftsjahr 2017 zu veröffentlichen. Hilfestellung versprachen die für Mai 2017 angekündigten Leitlinien der Europäischen Kommission: Anhand von Beispielen sollte das Dokument die Interpretation der Anforderungen erleichtern.