Informationen zum betrieblichen Arbeitsschutz muss jeder Beschäftigte verstehen können – in Notfallsituationen kann dies Leben retten. ISO 45001 benennt die Anforderungen an die Kommunikation, die ein Arbeitsschutzmanagementsystem erfüllen muss. Altan Dayankac, DQS-Normexperte für Arbeitsschutz, beantwortet wichtige Fragen zur Kommunikation im Arbeitsschutz.
ISO 45001 – Normanforderungen zur Kommunikation
Im März 2018 wurde die internationale Norm ISO 45001 nach fünfjähriger Entwicklungszeit erstmals veröffentlicht. Die Absicht dahinter: Mit der Anwendung dieser Norm soll die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) spürbar verbessert werden. Sie soll Unternehmen in die Lage versetzen, Risiken für Beschäftigte, etwa durch gesundheitliche Schäden, Unfälle oder Verletzungen, frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Dabei spielen die interne und externe Kommunikation der Organisation eine zentrale Rolle.
Die aktuelle Norm ist bei DIN Media erhältlich:
DIN EN ISO 45001:2023-12 – Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung
Um die Kommunikation im Rahmen des SGA-Managementsystems normgerecht zu gestalten, muss Ihr Unternehmen einen geeigneten Prozess festlegen, umsetzen und aufrechterhalten. Mithilfe dieses Kommunikationsprozesses ist insbesondere festzulegen, worüber, wann, mit wem und wie intern und extern kommuniziert wird. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen sowie die Berücksichtigung relevanter interessierter Parteien.
Die Kernforderungen zur Kommunikation sind in Kapitel 7.4 beschrieben. Verknüpfungen mit anderen Normkapiteln – insbesondere Kapitel 8.2 „Notfallplanung und Reaktion“ – verdeutlichen, an welchen Stellen interne und externe Kommunikation eine wichtige Rolle spielen. Weitere Anforderungen zur Informationspflicht sowie kommunikationsrelevante Themen finden sich in folgenden Normkapiteln:
- Verstehen der Organisation und ihres Kontextes (4.1)
- Verstehen der Erwartungen von Beschäftigten und anderen Interessierten Parteien (4.2)
- Führung und Verpflichtung (5.1)
- Ermittlung von Gefährdungen und Beurteilung von Risiken und Chancen (6.1.2)
- Bestimmung rechtlicher und anderer Verpflichtungen (6.1.3)
- Planung von Maßnahmen (6.1.4)
- Notfallplanung und Reaktion (8.2)
- Bewertung der Compliance (9.1.2)
- Vorfall, Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen (10.2)
Arbeitsschutz und Kommunikation – wichtige Fragen und Antworten
Der Erfolg eines Arbeitsschutzmanagementsystems hängt von der Führung, der Verpflichtung und dem Verhalten sämtlicher Hierarchieebenen und Funktionen innerhalb eines Unternehmens ab. Dabei spielt auch die Kommunikation eine wesentliche Rolle. Altan Dayankac, DQS-Normexperte und langjähriger Auditor für Gesundheits- und Arbeitsschutz, beantwortet wichtige Fragen rund um die Kommunikation in ISO 45001.
Arbeitsschutz braucht Kommunikation
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- geeignete Kommunikationsprozesse
- Kommunikation in Notfallsituationen
- Erfüllung rechtlicher Anforderungen
Was versteht ISO 45001 unter Kommunikation?
Das Kapitel 3 „Begriffe“ liefert anders als erwartet keine Definition von „Kommunikation“. Was die Norm genau darunter versteht, wird erst im Kontext der Anforderungen deutlich – und dann auch sehr konkret:
Mit Kommunikation ist nicht nur der Austausch von Informationen gemeint, sondern auch deren Mitteilung, also das reine Senden von Informationen.
Dies zu wissen, kann für das Verständnis einiger Normanforderungen durchaus hilfreich sein.
Informationen müssen also zuverlässig ankommen, richtig?
Ja, typisch ist zum Beispiel die Formulierung der folgenden Passage aus Kapitel 7.4: „Die Organisation muss sicherstellen, dass die zu kommunizierenden SGA-Informationen mit den Informationen übereinstimmen, die innerhalb des SGA-Managementsystems erzeugt werden, und dass diese verlässlich sind.“ Es geht hier ganz klar nur um die Mitteilung von SGA-Informationen, nicht etwa um einen Austausch darüber.
Kommunizieren im Arbeitsschutz bedeutet nicht diskutieren, sondern das Vermitteln und Verstehen eindeutiger Botschaften.
Gibt es eine übergeordnete Normanforderung zur Kommunikation?
Grundlegend ist sicher die Anforderung nach der Festlegung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines geeigneten Kommunikationsprozesses. Dieser schließt insbesondere auch die zentrale Festlegung ein,
- worüber,
- wann,
- mit wem und
- wie
kommuniziert wird. Interessanterweise sucht man in der Arbeitsschutz-Norm aber vergeblich nach der Anforderung, „wer“ kommuniziert. Antworten darauf ergeben sich nur über einen Umkehrschluss, ganz anders als in der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001.
Kommunikation im Arbeitsschutz: Wer muss kommunizieren?
Eine explizite Festlegung, wer kommuniziert, gibt es in ISO 45001 also nicht. Es braucht daher einen Umkehrschluss: Aus der Normforderung, festzulegen, „mit wem“ unter welchen Umständen intern zu kommunizieren ist, ergibt sich quasi automatisch, „wer“ diese Aufgabe des „Sendens“ verbindlich übernimmt.
Lesetipp: ISO 45001 erfolgreich einführen.
Sie möchten ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) nach ISO 45001 erfolgreich einführen, wissen aber nicht wie? Wir nennen Ihnen die wichtigsten Erfolgsfaktoren! Zum Blogbeitrag ISO 45001 einführen
Grundsätzlich gilt: Für einen funktionierenden Kommunikationsprozess bedarf es einer koordinierenden Stelle, zum Beispiel einer Stabsstelle „Krisenkommunikation“. Ebenso braucht es unmittelbar zugängliche Informationen, wer an welcher Stelle im Haus kommuniziert.
Worum geht es in der Krisenkommunikation?
In der Krisenkommunikation geht es vor allem um Arbeitsunfälle. Um die Unfallzahlen weiter zu verringern, ist eine geeignete Kommunikation eine wesentliche Voraussetzung. Und nicht zu vergessen: Hier stehen auch gesetzliche Anforderungen und damit rechtliche Verpflichtungen einer Organisation im Raum, die – unabhängig von der SGA-Norm – unbedingt erfüllt werden müssen.
ISO 45001 – Internes Audit
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Interne Audits stellen ein unverzichtbares Element im Rahmen von Managementsystemen dar und dienen als Instrument zur effektiven Selbstbewertung. Lesen Sie in unserem kostenfreien Whitepaper, was genau die SGA-Norm mit Blick auf die internen Audits, das Auditprogramm und die Managementbewertung fordert.
Welche rechtlichen Verpflichtungen müssen beachtet werden?
Bei einem Notfall müssen oft Rettungsdienste alarmiert werden. Klar festgelegte Abläufe für die Alarmierung können für die Betroffenen lebensrettend sein. Wichtig ist, dass nicht nur die Fachkraft für Arbeitssicherheit weiß, was im Detail zu tun ist, sondern auch die Beschäftigten.
Manche Notfallsituationen, wie die Freisetzung von Schadstoffen nach einer Explosion oder der unsachgemäße Umgang mit Gefahrstoffen, verlangen nicht nur nach einer schnellen und koordinierten Alarmierung von Rettungsdiensten. Sie ziehen in der Regel auch eine unverzügliche Meldung an die zuständigen Behörden nach sich. In solchen Fällen geht es eventuell auch um den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung.
Wo liegen die organisatorischen Risiken?
Das Unternehmen muss bei bestehender Meldepflicht genau wissen, welche Behörden anhand welcher Vorgaben benachrichtigt werden müssen. Aber das ist noch nicht alles. Ist diese Notfallsituation tragischerweise mit einem Todesfall verbunden, muss der Arbeitgeber umgehend eine Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft einreichen – dies alles berührt im Übrigen auch das Thema relevante interessierte Parteien.
Wer im Unternehmen für eine solche Anzeige zuständig ist, hat meist keine Zeit für lange Recherchen, an wen und auf welche Weise was gemeldet werden muss. Wird der Unfall zu spät oder an der falschen Stelle gemeldet, zieht das unweigerlich rechtliche Folgen nach sich.
Wer muss bei Notfällen noch informiert werden?
Denken Sie bitte in der eben beschriebenen Notfallsituation nicht nur an die Beschäftigten und zuständigen Behörden. Auch andere relevante interessierte Parteien müssen wahrheitsgemäß informiert werden, beziehungsweise wollen wahrheitsgemäß informiert werden, zum Beispiel die Polizei, Staatsanwaltschaft und Presse. Wichtig dabei ist auch ein passender Kommunikationsstil. Denn diesen interessierten Parteien müssen kompetente Personen Rede und Antwort stehen können, damit keine Falschmeldungen an die Öffentlichkeit gelangen, die Ihrem Unternehmen schaden.
ISO 45001 – Planung von Maßnahmen
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Die Bestimmung und Bewertung von Risiken (z.B. gesundheitliche Schäden oder Unfälle) und Chancen (z.B. sichere Arbeitsplatzgestaltung) ist eine grundlegende Anforderung in der SGA-Norm. Entscheidend dabei ist, wie Ihr Unternehmen mit den Ergebnissen der Bewertung umgeht und welche Maßnahmen zur Verringerung von Risiken umgesetzt werden.
Muss mein Unternehmen auf Notfälle vorbereitet sein?
Unbedingt, da genügt ein Blick in das Normkapitel 8.2 „Notfallplanung und Reaktion“. Hier wird vom Betrieb gefordert, sich anhand eines festgelegten Kommunikationsprozesses auf mögliche Notfallsituationen vorzubereiten, damit eine planvolle Reaktion möglich ist. Dabei spielt auch Kapitel 6.1.2.1 „Ermittlung von Gefährdungen“ eine wesentliche Rolle. Anhand dieser Verknüpfungen innerhalb der Norm lässt sich sehr gut erkennen, welchen Stellenwert die richtige Kommunikation einnimmt.
Der Austausch und die Bereitstellung von Informationen sind Schlüsselfaktoren, um die Arbeitssicherheit und Gesundheit für Beschäftigte im Betrieb zu erhöhen!
Arbeitsschutz: Wann funktioniert Kommunikation?
Allgemein kann man sagen, dass die Kommunikation im SGA-Managementsystem dann ihren Zweck erfüllt, wenn die Kommunikationspartner einander verstehen, beziehungsweise alle Adressaten von SGA-Informationen deren Inhalt problemlos erfassen können.
ISO 45001 legt deshalb großen Wert darauf, dass Aspekte, die geeignet sind, das gegenseitige Verstehen zu beeinträchtigen oder gar zu verhindern, von der Organisation berücksichtigt werden – die Norm spricht in diesem Zusammenhang auch von Diversitätsaspekten.
Was sind Diversitätsaspekte?
Die „Vielfalt von Menschen“ ist ein ganz wichtiger Aspekt, zum Beispiel mit Blick auf Fähigkeiten und Möglichkeiten von Menschen, bezogen etwa auf Geschlecht, Sprache, Kultur, Lese- und Schreibfähigkeit, Behinderung et cetera. Für die Praxis bedeutet das: SGA-Informationen müssen so verfasst sein, dass ein beliebiger Beschäftigter sie verstehen kann.
Wenn Kommunikation ihren Zweck erfüllen soll, müssen die Kommunikationspartner einander verstehen können.
Dies schließt auch Beschäftigte mit eingeschränkter Lesefähigkeit ein oder solche, die die Sprache, in der die Mitteilung verfasst ist, nicht beherrschen. Am Ende muss eine entsprechende SGA-Information gegebenenfalls mündlich überbracht beziehungsweise übersetzt werden.
Wie stellt eine Organisation sicher, dass Informationen verstanden werden?
Vor allem durch die Festlegung geeigneter, also normkonformer Kommunikationsprozesse – im Einzelnen mit konkreten Arbeitsanweisungen und Unterweisungen. Auch an den Inhalt von Mitteilungen sowie an die Kommunikationsprozesse selbst stellt die SGA-Norm eine Reihe von Anforderungen. Rechtliche und andere Verpflichtungen der Organisation müssen ebenso berücksichtigt werden wie die Ansichten und Bedürfnisse externer interessierter Parteien.
Worum geht es bei den Bedürfnissen externer interessierter Parteien?
Das heißt zum Beispiel, dass SGA-Informationen, die mitgeteilt werden, sachlich formuliert, plausibel, konsistent, vollständig und natürlich zuverlässig sein müssen. Außerdem müssen sie die Bedürfnisse der Adressaten treffen, und sie sollten auch transparent sein, zum Beispiel mit Blick auf die Frage, wie eine Nachricht zustande gekommen ist. Umgekehrt müssen relevante Äußerungen oder Eingaben seitens der Beschäftigten, jedenfalls soweit sie das SGA-Managementsystem betreffen, vom Unternehmen beachtet werden, und zwar in Form einer angemessenen Reaktion.
Arbeitsschutz braucht Kommunikation
Arbeitsschutz hat viele Facetten.
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- geeignete Kommunikationsprozesse
- Kommunikation in Notfallsituationen
- Erfüllung rechtlicher Anforderungen
Was macht interne Kommunikation aus – und was externe?
Man kann es so zusammenfassen: Intern muss zwischen den verschiedenen Ebenen und Funktionen über SGA-relevante Informationen sowie über Änderungen des SGA-Managementsystems kommuniziert werden. Die Beschäftigten müssen zudem die Möglichkeit haben, an der fortlaufenden Verbesserung des Managementsystems teilzuhaben.
Bei der externen Kommunikation liegt der Schwerpunkt hingegen auf der Weitergabe beziehungsweise Mitteilung relevanter SGA-Informationen nach außen, und zwar unter Berücksichtigung rechtlicher Verpflichtungen und anderer Anforderungen.
Arbeitsschutz braucht Kommunikation – Fazit
Worüber wird wann, mit wem und wie intern und extern kommuniziert? Welche Rolle spielen die Führungskräfte, um die Bedeutung von Gesundheit und Arbeitsschutz im alltäglichen Handeln zu verdeutlichen? Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte, Informationen über Gefährdungen und Beinahe-Unfälle weiterzugeben? Auf welche Weise ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Sicherheitsbeauftragter eingebunden?
All dies muss Ihr Unternehmen nach der bekannten Norm ISO 45001 festlegen, damit Kommunikation auch wirklich ankommt. Prozesse und Verfahren in der betrieblichen Kommunikation aber auch Unterweisungen und Arbeitsschutz-Checklisten müssen plausibel, vollständig, zuverlässig und für alle Beteiligten verständlich sein – Stichwort Diversität. In der externen Kommunikation geht es zudem um die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen, zum Beispiel bei der Notfallplanung und Reaktion auf Notfälle.
Direkt kommunizieren, persönliche Gespräche und gegebenenfalls nachfragen, ob Aussagen verstanden werden – unterm Strich kommt der Normexperte Altan Dayankac zu folgendem Ergebnis: Der Austausch und die Bereitstellung von Informationen sind ein Schlüsselfaktor, um den Arbeitsschutz im Betrieb zu erhöhen.
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Die DQS – von Anfang an der richtige Partner
Die Einführung eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen SGA-Managementsystems ist eine zukunftsweisende Möglichkeit, Vertrauen zu stärken und Marktchancen zu erweitern. Erfolgreiche Unternehmen sehen in der Zertifizierung zudem die Chance, durch einen neutralen, unabhängigen Blick von außen Risiken und Potenziale klarer zu erkennen.
Die DQS wurde im Jahr 1985 als erste Zertifizierungsgesellschaft Deutschlands gegründet. Seit dieser Zeit zählen wir zu den führenden Auditspezialisten und Zertifizierern weltweit. Unsere Gründungsgesellschafter DGQ (Deutsche Gesellschaft für Qualität e. V.) und DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) sind noch heute wichtige Partner für die Aus- und Weiterbildung sowie die Normungsarbeit.
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