Beabsichtigte Ergebnisse – Das ist das Minimum
Die beabsichtigten Ergebnisse eines Umweltmanagementsystems umfassen als Minimalergebnis:
- die Verbesserung der Umweltleistung
- die Erfüllung von bindenden Verpflichtungen
- das Erreichen von Umweltzielen
Üblicherweise legt das Unternehmen jedoch weitere beabsichtigte Ergebnisse fest, die darüber hinausgehen. So kann es sich beispielsweise zu sozialen und umweltbezogenen Grundsätzen verpflichten. Dabei spielt das Verstehen des Kontextes der Organisation eine essenzielle Rolle. Kein Unternehmen schwebt im „luftleeren Raum“. Es wird immer von externen und internen Themen beeinflusst, wie beispielsweise sich ändernden Marktanforderungen, der Verfügbarkeit von Ressourcen oder der Beteiligung von Beschäftigten. Nicht zu vergessen sind Investoren, die als Kapitalgeber ihr Engagement entsprechend gewürdigt sehen wollen.
Dieses sind Minimalanforderung. Es steht dem Unternehmen frei, weitere Betrachtungsfelder einzubeziehen. Gemäß Kapitel 6.1.1 hat die Organisation Prozesse aufzubauen, zu verwirklichen und aufrechtzuhalten, um die Umweltrisiken und Chancen zu bestimmen. Diese Prozesse sollen sicherstellen, dass das Umweltmanagementsystem seine beabsichtigten Ergebnisse erreichen kann und unerwünschte Auswirkungen verhindert oder verringert werden. Dies schließt auch externe Umweltzustände ein, die das Unternehmen beeinflussen.
Beispielsweise können Zufahrtstraßen aufgrund flutartiger Überschwemmungen oder Baumbruch als Ergebnis lokaler Wirbelstürme unpassierbar werden. Wie sähe das Szenario aus, wenn dadurch kein Abtransport der IBC (Intermediate Bulk Container) mit Produktionsschlämmen mehr möglich ist? Oder die Lagerkapazität im Betrieb erschöpft wäre? Daneben tut sich indes vielfach ein weiteres Problem auf: Die Ermittlung der Umweltaspekte in Notfallsituationen. Gemäß den Anforderungen in Kapitel 6.1.2 sind auch nicht bestimmungsgemäße Zustände und vernünftigerweise vorhersehbare Notfallsituationen zu bewerten.
Risikobeurteilung mittels Risikomatrix – ein Beispiel
Ein Logistikunternehmen beantwortet die Frage nach potenziell auslaufendem Kraftstoff oder Motorenöl damit, dass alle Fahrer Aufnahmemittel im Fahrzeug haben und entsprechend geschult sind. Doch wie ist die Situation am Wochenende zu bewerten? Die LKW-Flotte steht auf normalem Verbundsteinpflaster, das von Regenrinnen inklusive Sammelschächten durchzogen ist. Der Hauptsammler entleert sich an der Grundstücksgrenze in die örtliche Kanalisation. Es gibt jedoch keine Absperrschieber oder Öl-Abscheider. Eine vorhersehbare Notfallsituation wäre insofern der Austritt von Kraftstoff oder Motorenöl am Wochenende. Eine beispielhafte Risikobeurteilung mittels Risikomatrix kann wie folgt aussehen:
Risikoidentifikation: das ungehinderte Einleiten von Kraftstoff oder Motorenöl in die Mischkanalisation.
Risikoanalyse: die Eintrittswahrscheinlichkeit ist wegen regelmäßiger Wartungsintervalle der LKW gering. Das Schadensausmaß für die Umwelt ist hoch. Insbesondere, da die kommunale Kläranlage recht nah liegt (kurze Fließwege) und dort nicht gepuffert werden kann.
Risikobewertung: das Risiko liegt im gelben, mittleren Grenzbereich und ist damit nicht tolerierbar.
Risikobewältigung: Verringerung des Schadensausmaßes durch Kombination organisatorischer Maßnahmen (Werksschutz schaut nach Leckagen unter den Fahrzeugen) und technischer Maßnahmen (Einbau eines Flüssigkeitsabscheiders oder Box auf dem Parkplatz mit Auffangmittel und Abdeckmatten).
Überwachung und Überprüfung: Schulung/Sensibilisierung der Logistik-Mitarbeiter und des Wachschutzes inklusive Einbeziehung in die nächste Notfallübung, wiederkehrende Revisionen des Abscheiders.
Das Beispiel zeigt, wie Umweltaspekte für den Notfall bewertet werden können. Ein positiver Nebeneffekt in diesem Unternehmen ist, dass zur besseren Leckage-Erkennung der Parkplatz von alten Verunreinigungen gesäubert wurde. Alle Mitarbeiter achten fortan akribisch darauf, dass dies auch so bleibt. Dieses Vorgehen steht insofern im Einklang mit den Anforderungen zur Planung von Maßnahmen. Demnach müssen entsprechende Maßnahmen geplant werden für den Umgang mit bedeutenden Umweltaspekten, bindenden Verpflichtungen sowie Risiken und Chancen, wie sie laut Kapitel 6.1.1 ermittelt wurden.