KRITIS-Dachgesetz 2026 – Was Betreiber jetzt tun müssen
Weinaraufzeichnung
Resilienz, Meldepflichten und physische Sicherheit
Mit dem KRITIS-Dachgesetz schafft der Gesetzgeber erstmals einheitliche, sektorübergreifende Mindestanforderungen für den Schutz Kritischer Infrastrukturen. Ziel ist es, die Resilienz gegenüber physischen, organisatorischen und hybriden Bedrohungen nachhaltig zu stärken – vor dem Hintergrund einer angespannten geopolitischen Lage und zunehmender Stör- und Cyberereignisse.
Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollten sich Betreiber Kritischer Infrastrukturen bereits jetzt mit den künftigen Anforderungen befassen. In dieserAufzeichnung erhalten Sie einen kompakten Überblick über den aktuellen Stand des KRITIS-Dachgesetzes und erfahren, welche Maßnahmen frühzeitig sinnvoll und notwendig sind.
Das erwartet Sie:
Aktueller Stand des KRITIS-Dachgesetzes und zeitlicher Rahmen nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Was Resilienz künftig konkret bedeutet: Meldepflichten, Risiko- und Krisenmanagement, BCM, Personalsicherheit und physische Sicherheit
Zusammenspiel mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz und bestehenden Managementsystemen
Überblick über zentrale Maßnahmen, mit denen sich Betreiber jetzt vorbereiten können
Zielgruppe
Die Aufzeichnung richtet sich an Leitungsorgane von Betreibern Kritischer Infrastrukturen sowie an Sicherheitsbeauftragte, Qualitätsbeauftragte und Informationssicherheitsbeauftragte, die sich frühzeitig und fundiert auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereiten möchten.
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Sprecherin
Meike Ruppert ist Produktmanagerin Cybersecurity bei der DQS GmbH, Auditorin für ISO/IEC 27001, IT-Sicherheitskatalog und §8a Prüferin für Kritische Infrastrukturen. Bei der DQS verantwortet sie neben der Auditorentätigkeit die Weiterentwicklung existierender Zertifizierungen sowie neue Zertifizierungsprodukte.