AZAV-Zulassungsverfahren 

der Fachkundigen Stelle der DQS

Das Verfahren nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) stellt sicher, dass Bildungsträger und ihre Maßnahmen den Anforderungen der Arbeitsförderung entsprechen. Um eine Maßnahme anzubieten, die über einen Gutschein von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden kann, benötigen Sie sowohl eine Träger- als auch eine Maßnahmezulassung. Zunächst wird die Trägerzulassung erteilt – sie bestätigt, dass Ihre Organisation berechtigt ist, förderfähige Maßnahmen durchzuführen. Darauf folgt die Maßnahmenzulassung, mit der einzelne Bildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen genehmigt werden, etwa für Angebote mit Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit.

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Unterlagen zum AZAV-Zulassungsverfahren der Fachkundigen Stelle der DQS. Bitte laden Sie die Formulare bei jedem Antrag neu herunter – sie werden regelmäßig an aktuelle Vorgaben angepasst.

AZAV-An­trag Trä­ger­zu­las­sung

  • An­trag auf Trägerzulassung ent­spre­chend § 178 SGB III
  • Nach­weis für eine zentral gelenkte Mul­ti-Stand­ort-Or­ga­ni­sa­ti­on (op­tio­nal)
  • All­ge­mei­ne Kun­den­in­for­ma­ti­on zur Mul­ti-Stand­ort-Or­ga­ni­sa­ti­on
Do­ku­men­te zur Trä­ger­zu­las­sung her­un­ter­la­den

AZAV-An­trag Maß­nah­men­zu­las­sung

  • Pro­zess­be­schrei­bung mit Fristen und An­for­de­run­gen
  • An­trag zur Förderung be­ruf­li­cher Wei­ter­bil­dung nach §81 SGB III
  • An­trag zur Ak­ti­vie­rung und be­ruf­li­chen Ein­glie­de­rung nach §45 SGB III
Do­ku­men­te zur Maß­nah­men­zu­las­sung her­un­ter­la­den

Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit