Das Verfahren nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) stellt sicher, dass Bildungsträger und ihre Maßnahmen den Anforderungen der Arbeitsförderung entsprechen. Um eine Maßnahme anzubieten, die über einen Gutschein von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden kann, benötigen Sie sowohl eine Träger- als auch eine Maßnahmezulassung. Zunächst wird die Trägerzulassung erteilt – sie bestätigt, dass Ihre Organisation berechtigt ist, förderfähige Maßnahmen durchzuführen. Darauf folgt die Maßnahmenzulassung, mit der einzelne Bildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen genehmigt werden, etwa für Angebote mit Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit.
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Unterlagen zum AZAV-Zulassungsverfahren der Fachkundigen Stelle der DQS. Bitte laden Sie die Formulare bei jedem Antrag neu herunter – sie werden regelmäßig an aktuelle Vorgaben angepasst.
Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit