Medizinprodukte mit DQS: eine benannte Stelle für die Zukunft.

Die DQS ist eine benannte EU-Stelle (NB 0297) gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR). Wir bieten Konformitätsbewertungen für die CE-Kennzeichnung, ISO 13485, ISO 15378, TCP III und MDSAP-Zertifizierung mit Auditoren, die Ihre Technologie verstehen.

Benannte Stelle 0297

Im Rahmen der EU-MDR benannt zur Be­wer­tung eines breiten Spek­trums aktiver und nicht­ak­ti­ver Me­di­zin­pro­duk­te.

ISO 13485 + MDSAP

Welt­weit an­er­kann­te ISO 13485-Zer­ti­fi­zie­rung und MDS­AP-Au­dits für fünf Schlüsselmärkte.

SaMD & Cybersicherheit

Eine eigene Ab­tei­lung für Soft­ware-Me­di­zin­pro­duk­te und Cy­ber­si­cher­heits­stan­dards wie ISO 27001.

Digitale Überprüfungen, intelligentere Synergien

Unser di­gi­ta­les Re­view-Tool sorgt für mehr Trans­pa­renz, steigert die Ef­fi­zi­enz und ver­bes­sert die Zu­sam­men­ar­beit.

Der Übergangskalender, auf den es wirklich ankommt

MDR-Übergangsfristen: bis 2028 und darüber hinaus.

Die EU-MDR trat am 26. Mai 2021 vollständig in Kraft. Die Verordnung (EU) 2023/607, die am 20. März 2023 in Kraft trat, verlängerte die Übergangsfristen nur für berechtigte Altgeräte, die die Bedingungen in Artikel 120 erfüllen. Produkte, die nach dem Datum des Inkrafttretens der MDR in Verkehr gebracht wurden, sowie Produkte, die nicht als Altprodukte gelten, müssen die MDR unmittelbar befolgen und profitieren nicht von einer Übergangsfrist.

 

 

Aktuelle Phase

 

 

26. Mai 2021

20. März 2023

2025 / 2026

31. Dezember 2027

31. Dezember 2028

MDR-Anwendungsdatum

Die MDR trat in Kraft. Die AIMDD und die MDD wurden für neue Medizinprodukte aufgehoben.

Verlängerung der Übergangsfrist

Die Verordnung (EU) 2023/607 trat für berechtigte Altgeräte in Kraft.

Aktive Übergangsphase

Übergangsprojekte für Altgeräte werden fortgesetzt, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bestehende Produkte mit höherem Risiko

Frist für Produkte der Klasse III und implantierbare Produkte der Klasse IIb, mit Ausnahme bestimmter bewährter Technologien.

Sonstige in Frage kommende Altgeräte

Frist für nicht implantierbare Produkte der Klasse IIb sowie für Produkte der Klassen IIa, I, Im und Ir.

Das DQS MED-Portfolio

Fünf Kernleistungen:

CE-Kennzeichnung gemäß MDR, QMS-Audits, Structured Dialogue, Software Operation Unit und Global Market Access.

 

Das DQS-Portfolio für Medizinprodukte ist darauf ausgelegt, Hersteller über den gesamten Regulierungs- und Zertifizierungszyklus hinweg zu unterstützen. Von der CE-Kennzeichnung gemäß MDR und Audits nach ISO 13485 bis hin zu Dienstleistungen im Rahmen des Structured Dialogue in der Frühphase hilft DQS Herstellern dabei, komplexe regulatorische Anforderungen klarer und effizienter zu bewältigen. Unsere spezialisierte Fachabteilung für Software und KI unterstützt digitale Gesundheitstechnologien, während unser globales Netzwerk und unsere spezialisierten technischen Teams Fachwissen zu einem breiten Spektrum an Medizintechnik, Zulassungsverfahren und internationalen Marktzugangsanforderungen bereitstellen.

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Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle: das Zertifikat, das Ihr Medizinprodukt auf den EU-Markt bringt

Eine Zer­ti­fi­zie­rung durch eine benannte Stelle ist für alle Produkte ab Klasse I sowie für Produkte der Klasse I er­for­der­lich, die steril sind, eine Mess­funk­ti­on haben oder wie­der­ver­wend­ba­re chir­ur­gi­sche In­stru­men­te sind (Klassen Is, Im und Ir). Andere Produkte der Klasse I können selbst zer­ti­fi­ziert werden. Die CE-Zer­ti­fi­zie­rung ermöglicht den Zugang zu allen EU-Mit­glied­staa­ten und dem Europäischen Wirt­schafts­raum.

MDR-Konformitätsbewertung: Anhang IX (vollständiges QMS + technische Dokumentation)

Der Stan­dard­weg der Konformitätsbewertung gemäß MDR. Er kom­bi­niert das Audit des Qualitätsmanagementsystems und die Prüfung der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on mit Überwachungsaudits über einen 5-jährigen Zer­ti­fi­kats­zy­klus. Im­plan­tier­ba­re Produkte der Klassen III und IIb durch­lau­fen ei­ne pro­dukt­be­zo­ge­ne Prüfung der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on; für Klasse IIa gilt ein stich­pro­ben­ar­ti­ger An­satz.

MDR-Konformitätsbewertung: Anhang XI Teil A

An­hang XI Teil A ist ein MDR-Konformitätsbewertungsverfahren, das auf der Qualitätssicherung in der Pro­duk­ti­on basiert. Anstelle der Be­wer­tung des vollständigen QMS-Ver­fah­rens gemäß Anhang IX kon­zen­triert sich die benannte Stelle auf das zu­ge­las­se­ne Qualitätssicherungssystem des Her­stel­lers für die Pro­duk­ti­on und die Endproduktprüfung und bestätigt, dass die Produkte durch­ge­hend in Übereinstimmung mit der ge­neh­mig­ten tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on und den gel­ten­den MDR-An­for­de­run­gen her­ge­stellt werden. Dies ist ins­be­son­de­re dann re­le­vant, wenn die Konformitätsstrategie den Nachweis der Aus­le­gung von der Si­cher­stel­lung der Pro­duk­ti­ons­kon­trol­le trennt.

Bewertung wesentlicher Änderungen

Änderungen an Pro­duk­ten, am Ver­wen­dungs­zweck oder am Qualitätsmanagementsystem während des Pro­dukt­le­bens­zy­klus müssen dar­auf­hin geprüft werden, ob sie eine we­sent­li­che Änderung dar­stel­len. Die DQS bietet struk­tu­rier­te Überprüfungen we­sent­li­cher Änderungen an – anstelle von In­ter­pre­ta­tio­nen mit offenem Ausgang –, sodass Änderungen ef­fi­zi­ent geplant, do­ku­men­tiert und bewertet werden können.

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Qualitätsmanagementsysteme: die Grundlage für eine effiziente Konformitätsbewertung

ISO 13485 ist die wich­tigs­te Norm für die Zer­ti­fi­zie­rung von Me­di­zin­pro­duk­ten, sie ist mit der MDR har­mo­ni­siert und ori­en­tiert sich eng an den Er­war­tun­gen der FDA an Qualitätsmanagementsysteme. Je nach den Märkten, die Sie erschließen möchten, können auch MDSAP oder ISO 9001 relevant sein. Die Kom­bi­na­ti­on dieser Normen in einem ko­or­di­nier­ten Au­dit­pro­gramm spart Zeit, ver­mei­det Dop­pel­ar­beit und er­leich­tert die behördliche Auf­sicht.

ISO 13485: Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte

Die in­ter­na­tio­na­le QMS-Norm für Her­stel­ler von Me­di­zin­pro­duk­ten. Sie deckt Kon­zep­ti­on und Ent­wick­lung, Pro­duk­ti­on, In­stal­la­ti­on, Wartung und Marktüberwachung ab – durch­ge­hend mit ri­si­ko­ba­sier­ter Ent­schei­dungs­fin­dung. Er­for­der­lich als QMS-Grund­la­ge für die Be­wer­tung durch eine benannte Stelle gemäß MDR und weltweit als Referenz für QMS im Bereich Me­di­zin­pro­duk­te an­er­kannt.

MDSAP: Medical Device Single Audit Program

Ein ein­heit­li­ches Au­dit­pro­gramm, das von fünf Aufsichtsbehörden an­er­kannt wird: TGA (Aus­tra­li­en), ANVISA (Bra­si­li­en), Health Canada, MHLW/PMDA (Japan) und FDA. Ein Audit, ein Bericht, fünf Rechts­ord­nun­gen. In Kanada ver­pflich­tend; in den anderen Ländern als Ersatz- oder ergänzendes Audit an­er­kannt. Die DQS ist eine au­to­ri­sier­te MDS­AP-Au­di­tie­rungs­or­ga­ni­sa­ti­on: Die Kom­bi­na­ti­on von MDSAP mit der ISO 13485-Überwachung ist die gängigste Kon­fi­gu­ra­ti­on.

Integriertes Audit nach ISO 9001 + ISO 13485

Für Or­ga­ni­sa­tio­nen, die sowohl Me­di­zin­pro­duk­te als auch nicht­me­di­zi­ni­sche Produkte her­stel­len. Die beiden Normen basieren auf der An­nex-SL-Struk­tur, un­ter­schei­den sich jedoch hin­sicht­lich des ri­si­ko­ba­sier­ten Designs, der Überwachung nach dem In­ver­kehr­brin­gen und der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Aufsichtsbehörden. Ein Au­di­to­ren­team, ein Au­dit­ka­len­der: Ge­mein­sa­me Prüfung der ge­mein­sa­men Klauseln beider Nor­men.

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Structured Dialogue: regulatorische Abstimmung vor und während der Konformitätsbewertung

Der Struc­tu­red Dialogue ist ein trans­pa­ren­ter Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­zess zwischen dem Her­stel­ler und der be­nann­ten Stelle. Er trägt dazu bei, Fragen, Er­war­tun­gen, den Umfang und die Logik der Do­ku­men­ta­ti­on vor und während der Konformitätsbewertung zu klären, ohne die formelle Be­wer­tung selbst zu er­set­zen.

Schritt 1: Einreichung der Anfrage und Bewertung des Themas

Der Her­stel­ler reicht einen Antrag zu Themen wie Ein­stu­fung, Konformitätsbewertung, tech­ni­sche Do­ku­men­ta­ti­on oder er­for­der­li­che Nach­wei­se ein. Die DQS prüft, ob das Thema geeignet ist, und legt klare Rah­men­be­din­gun­gen fest, um den Aus­tausch ef­fi­zi­ent, trans­pa­rent und konform zu ge­stal­ten. Reichen Sie Ihren Antrag ein hier.

Schritt 2: Bewertung der Anfrage

Je nach Thema werden re­le­van­te DQS-Spe­zia­lis­ten zu­ge­wie­sen, bei­spiels­wei­se für MDR-Rou­ten­pla­nung, tech­ni­sche Do­ku­men­ta­ti­on, QMS, Soft­ware, KI, Cy­ber­si­cher­heit, kli­ni­sche Nach­wei­se oder Marktüberwachung.

Schritt 3: Structured Dialogue: Durchführung der Sitzung

Die Sitzung wird durchgeführt, und das Ergebnis wird do­ku­men­tiert und ar­chi­viert. Ziel ist es, die Ef­fi­zi­enz und Vor­her­seh­bar­keit zu ver­bes­sern, Missverständnisse und Verzögerungen zu ver­mei­den sowie eine Ab­stim­mung auf die re­gu­la­to­ri­schen Er­war­tun­gen zu er­rei­chen.

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Software Operations Unit: eine eigene Einheit für regulatorische Exzellenz in den Bereichen Software, KI und Cybersicherheit

DQS verfügt über eine eigene Software Ope­ra­ti­ons Unit mit Experten für Soft­ware, KI und Cy­ber­si­cher­heit. Da die MDR den Großteil der dia­gnos­ti­schen und the­ra­peu­ti­schen Software in die Klasse IIa oder höher ein­stuft, ist die Ein­be­zie­hung einer be­nann­ten Stelle mitt­ler­wei­le in der Regel er­for­der­lich. Die wich­tigs­ten An­for­de­run­gen sind in den Normen IEC 62304, IEC 62366-1, IEC 82304-1, IEC 81001-5-1 und MDCG 2019-16 fest­ge­legt.

IEC 62304: Lebenszyklus von Medizinproduktesoftware

Die Norm für den Le­bens­zy­klus­pro­zess von Software für Me­di­zin­pro­duk­te. De­fi­niert Soft­ware-Si­cher­heits­klas­sen (A, B, C), die pro Klasse er­for­der­li­chen Prozessaktivitäten sowie die Ab­gren­zung zwischen Software in­ner­halb eines Produkts und eigenständiger SaMD. Die un­ver­zicht­ba­re Grund­la­ge für jede Software im Gel­tungs­be­reich der MDR: Prüfer be­nann­ter Stellen wenden die IEC 62304 auch dann an, wenn ein Her­stel­ler dies nicht ausdrücklich geltend gemacht hat.

IEC 82304-1: Gesundheitssoftware

Während die IEC 62304 den Soft­ware-Le­bens­zy­klus abdeckt, regelt die IEC 82304-1 die An­for­de­run­gen auf Pro­dukt­ebe­ne für eigenständige Ge­sund­heits­soft­ware: Si­cher­heit, Schutz, vor­ge­se­he­nes Ein­satz­um­feld und In­for­ma­tio­nen für den Nutzer. Am re­le­van­tes­ten für SaMD-Pro­duk­te, die über App-Stores oder als in­stal­lier­te Software ver­trie­ben werden, nicht als Teil eines Hardwaregeräts.

IEC 81001-5-1: Cybersicherheit für Gesundheitssoftware gemäß ISO 27001

Die Norm zur Cy­ber­si­cher­heit über den gesamten Pro­dukt­le­bens­zy­klus für Ge­sund­heits­soft­ware. Legt An­for­de­run­gen für eine „Secure-by-Design“-Entwicklung, ein sicheres Up­date-Ma­nage­ment, die Of­fen­le­gung von Schwach­stel­len und die Sicherheitsüberwachung nach dem In­ver­kehr­brin­gen fest. Dient nun als Referenz für benannte Stellen bei der Be­wer­tung der An­for­de­run­gen gemäß MDR Anhang I.17 für elek­tro­ni­sche pro­gram­mier­ba­re Sys­te­me.

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Globaler Marktzugang: FDA, Südafrika, MDSAP und darüber hinaus

Die meisten Her­stel­ler von Me­di­zin­pro­duk­ten sind auf mehreren in­ter­na­tio­na­len Märkten tätig. Sowohl aus kom­mer­zi­el­ler als auch aus re­gu­la­to­ri­scher Sicht gehören die EU, die USA, Kanada, Aus­tra­li­en, Bra­si­li­en und Japan zu den weltweit be­deu­tends­ten und stra­te­gisch re­le­van­tes­ten Gesundheitsmärkten. Da sich die re­gu­la­to­ri­schen Rah­men­be­din­gun­gen weltweit ständig wei­ter­ent­wi­ckeln, pro­fi­tie­ren Her­stel­ler zu­neh­mend davon, die An­for­de­run­gen für die CE-Kenn­zeich­nung, die FDA, Health Canada (über MDSAP), die bra­si­lia­ni­sche ANVISA, die südafrikanische SAHPRA und die ja­pa­ni­sche PMDA durch einen ko­or­di­nier­ten Ansatz auf­ein­an­der ab­zu­stim­men, anstatt jeden Markt einzeln zu bearbeiten. 

Angleichung von ISO 13485 und dem FDA-Qualitätssystem
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Die FDA-Ver­ord­nung zum Qualitätsmanagementsystem ersetzt ab dem 2. Februar 2026 21 CFR Part 820 und bezieht ISO 13485:2016 durch Verweis ein. Für Her­stel­ler, die bereits nach ISO 13485 zer­ti­fi­ziert sind, schließt dies die Lücke zwischen den An­for­de­run­gen an Qualitätsmanagementsysteme in der EU und den USA we­sent­lich. Die DQS-Zer­ti­fi­zie­rung nach ISO 13485 unterstützt Her­stel­ler dabei, ihre An­for­de­run­gen an das Qualitätsmanagement an die Er­war­tun­gen der FDA an­zu­pas­sen, und schafft so eine solidere Grund­la­ge für eine ef­fi­zi­en­te Markteinführung in den USA.

Südafrika – SAHPRA-Marktzugang: ISO 13485 als verbindliche Grundlage für das Qualitätsmanagementsystem
Südafrika · SAHPRA

Südafrika verlangt von Me­di­zin­pro­dukte­her­stel­lern den Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485:2016 als Teil der An­for­de­run­gen der SAHPRA für die Zu­las­sung und Verlängerung von Be­triebs­ge­neh­mi­gun­gen. Die DQS-Zer­ti­fi­zie­rung nach ISO 13485 hilft Her­stel­lern, Im­por­teu­ren und Händlern dabei, die für die Ein­hal­tung der südafrikanischen Vor­schrif­ten und den Markt­zu­gang er­for­der­li­chen QMS-Nach­wei­se zu struk­tu­rie­ren.

Health Canada: MDSAP und Anträge für Medizinprodukte der Klassen III und IV
CMDR: MDSAP verpflichtend

He­alth Canada verlangt die MDS­AP-Zer­ti­fi­zie­rung als Grund­la­ge des Qualitätsmanagementsystems für die Zu­las­sung von Me­di­zin­pro­duk­ten der Klassen II, III und IV in Kanada. DQS ist eine au­to­ri­sier­te MDSAP-Prüfungsorganisation: Das Audit fließt direkt in den ka­na­di­schen Zu­las­sungs­an­trag für Me­di­zin­pro­duk­te ein, ohne dass dop­pel­ter Aufwand ent­steht.

Entdecken Sie unsere Zertifizierungsdienstleistungen für Medizinprodukte

Unsere Zer­ti­fi­zie­rungs­dienst­leis­tun­gen für Her­stel­ler von Me­di­zin­pro­duk­ten und phar­ma­zeu­ti­schen Ver­pa­ckun­gen.

Das oben aufgeführte stra­te­gi­sche Port­fo­lio umfasst unsere zen­tra­len Zer­ti­fi­zie­rungs­dienst­leis­tun­gen, für die Sie noch heute ein Angebot an­for­dern können: Konformitätsbewertung gemäß EU-MDR, QMS-Zer­ti­fi­zie­rung nach ISO 13485, MDSAP, ISO 15378 für phar­ma­zeu­ti­sche Ver­pa­ckun­gen sowie Unterstützung beim Markt­zu­gang gemäß Taiwan TCP III.

EU · CE-Kennzeichnung für die EU

Zertifizierung nach der EU-MDR 2017/745

Vollständige Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle gemäß Ver­ord­nung (EU) 2017/745: QMS-Au­dit, Prüfung der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on und Aus­stel­lung des Zer­ti­fi­kats durch die benannte Stelle 0297 für Me­di­zin­pro­duk­te der Klassen IIa, IIb und III.

QMS · GLOBALER STANDARD

ISO 13485-Zertifizierung

Die in­ter­na­tio­nal an­er­kann­te QMS-Norm für Her­stel­ler von Me­di­zin­pro­duk­ten. Drei­jah­res­zy­klus mit jährlicher Überwachung und die Grund­la­ge, auf der die An­for­de­run­gen der MDR, des MDSAP, der FDA-Qualitätssysteme sowie der südafrikanischen SAHPRA be­ru­hen.

1 AUDIT · 5 MÄRKTE

MDSAP: Medical Device Single Audit Program

Ein ein­heit­li­ches Au­dit-Pro­gramm, das von der aus­tra­li­schen TGA, der bra­si­lia­ni­schen ANVISA, Health Canada, dem ja­pa­ni­schen MHLW/PMDA und der FDA an­er­kannt wird. Ein Audit, ein Bericht, fünf Aufsichtsbehörden: Re­du­ziert die Ge­samt­zahl der Au­dit-Ta­ge im gesamten globalen QMS-Pro­gramm er­heb­lich.

PHARMAVERPACKUNG

ISO 15378-Zertifizierung für Pharmaunternehmen

Für Her­stel­ler von Primärverpackungsmaterialien für Arz­nei­mit­tel. Kom­bi­niert ISO 9001 mit GMP-kon­for­men An­for­de­run­gen, die speziell auf die Integrität, Hygiene und Rückverfolgbarkeit von phar­ma­zeu­ti­schen Ver­pa­ckun­gen zu­ge­schnit­ten sind.

Nach Produktklasse

Ihre MDR-Pro­dukt­klas­se bestimmt den Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­weg, die Stich­pro­ben­lo­gik und den Umfang der Prüfung durch die benannte Stelle.

MDR-An­hang VIII klas­si­fi­ziert Me­di­zin­pro­duk­te in Ri­si­koklas­sen. Dies dient nicht nur als Kenn­zeich­nung für das Zer­ti­fi­kat: Es be­stimmt, ob die DQS als benannte Stelle be­tei­ligt ist, welcher Anhang zur Konformitätsbewertung an­ge­mes­sen ist, wie die tech­ni­schen Un­ter­la­gen geprüft werden und welche Nach­wei­se vor der Ein­rei­chung am aussagekräftigsten sein müssen.

MDR-Ri­si­koklas­sen und Ein­be­zie­hung einer be­nann­ten Stelle

Je höher die Klasse, desto pro­dukt­spe­zi­fi­scher ist die Be­wer­tung. Klasse I wird in der Regel selbst erklärt, während die Klassen IIa, IIb und III nor­ma­ler­wei­se die Ein­be­zie­hung einer be­nann­ten Stelle er­for­dern. Die Klassen Im, Is und Ir sind Sonderfälle der Klasse I, bei denen die benannte Stelle die Aspekte der Messung, der Sterilität oder der Wie­der­ver­wend­bar­keit chir­ur­gi­scher Produkte be­wer­tet.

Geringstes Risiko

Klasse I

Selbst­de­kla­ra­ti­on des Her­stel­lers für nicht sterile, nicht mes­sen­de, nicht wie­der­ver­wend­ba­re chir­ur­gi­sche Pro­duk­te. Ein­be­zie­hung der DQS nur bei Aspekten der Klassen Is, Im oder Ir.

Mittleres Risiko

Klasse IIa

Be­wer­tung des Qualitätsmanagementsystems durch eine benannte Stelle sowie stich­pro­ben­ar­ti­ge Prüfung der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on für repräsentative Pro­dukt­grup­pen.

Höheres Risiko

Klasse IIb

In­ten­si­ve­re Ein­bin­dung der be­nann­ten Stelle. Bei nicht im­plan­tier­ba­ren Pro­duk­ten erfolgt in der Regel eine stich­pro­ben­ar­ti­ge Prüfung; bei im­plan­tier­ba­ren Pro­duk­ten ist eine pro­dukt­be­zo­ge­ne Prüfung der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on er­for­der­lich.

Höchstes Risiko

Klasse III

Prüfung der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on für jedes einzelne Produkt, ergänzt durch eine ein­ge­hen­de kli­ni­sche Be­wer­tung und Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­ren in fest­ge­leg­ten Fällen.

Die MDR-Klas­si­fi­zie­rung legt den formalen Konformitätsbewertungsweg fest. Die fol­gen­den Infokästen er­leich­tern das Verständnis des prak­ti­schen Be­wer­tungs­um­fangs. Sie zeigen, welche Nach­weis­be­rei­che in der Regel für ver­schie­de­ne Me­di­zin­pro­dukt­tech­no­lo­gien und Geschäftsrollen ent­schei­dend sind: bei­spiels­wei­se Soft­ware­ar­chi­tek­tur und Cy­ber­si­cher­heit für SaMD, bio­lo­gi­sche Si­cher­heit für Produkte mit Pa­ti­en­ten­kon­takt, Pro­zess­va­li­die­rung für sterile Produkte oder Lie­fe­ran­ten- und Im­port­ver­ant­wort­lich­kei­ten für Wirt­schafts­ak­teu­re. Nutzen Sie diese als Leit­fa­den zur Vor­be­rei­tung, nachdem die MDR-Klas­se bestätigt wurde – nicht als Ersatz für die Ein­stu­fung gemäß Anhang VIII.

Aktive und nichtaktive Medizinprodukte
Technologieprofil
  • Stellt klar, ob der Schwer­punkt der Be­wer­tung auf me­cha­ni­schen, elek­tri­schen, soft­ware­be­zo­ge­nen oder sterilen Ei­gen­schaf­ten liegt
  • MDR-An­hang-IX-Ver­fah­ren mit QMS-Au­dit und Überprüfung der tech­ni­schen Un­ter­la­gen für Klasse IIa und höher
  • Risikomanagement nach ISO 14971 und Rückverfolgbarkeit gemäß GSPR als Grund­la­ge der Un­ter­la­gen
  • Bio­lo­gi­sche Be­wer­tung gemäß ISO 10993, sofern Pa­ti­en­ten­kon­takt relevant ist
  • IEC 60601: Nachweis der elek­tri­schen Si­cher­heit und der EMV für aktive Pro­duk­te
Software, SaMD und KI-gestützte Produkte
Technologieprofil
  • Stellt klar, ob die Software einen eigenen me­di­zi­ni­schen Ver­wen­dungs­zweck hat oder ein Hard­ware-Me­di­zin­pro­dukt unterstützt
  • Die meisten dia­gnos­ti­schen oder the­ra­peu­ti­schen SaMD fallen gemäß MDR-Re­gel 11 in die Klasse IIa oder höher
  • Anforderungen an den Soft­ware-Le­bens­zy­klus gemäß IEC 62304 und auf Pro­dukt­ebe­ne gemäß IEC 82304-1
  • ISO 27001 und IEC 81001-5-1: Cy­ber­si­cher­heit und Umgang mit Schwach­stel­len nach dem Inverkehrbringen
  • Anknüpfungspunkte für die KI-Go­ver­nan­ce, einschließlich ISO/IEC 42001, sofern re­le­vant. KI-Ge­setz und JTC21-Nor­men – die den Stand der Technik wi­der­spie­geln – Künstliche In­tel­li­genz.
Implantierbare Medizinprodukte der Klassen IIb und III
Risikoprofil
  • Stellt klar, wann eine Überprüfung der pro­dukt­spe­zi­fi­schen tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on erwartet wird
  • Im­plan­tier­ba­re Produkte der Klassen III und IIb er­for­dern vor der Ein­rei­chung den höchsten Rei­fe­grad der Nach­wei­se
  • Kli­ni­sche Be­wer­tung, PMCF und Nutzen-Risiko-Abwägung müssen eng mit­ein­an­der verknüpft sein
  • Die Datenqualität von SSCP, UDI und EUDAMED wird ent­schei­dend für den Markt­zu­gang
  • Die Änderungskontrolle muss die Be­wer­tung we­sent­li­cher Änderungen während der Gültigkeitsdauer der Zu­las­sung vor­weg­neh­men
Kombinations- und Grenzprodukte
Produktabgrenzung
  • Klärt, ob die Haupt­wirk­wei­se einem Me­di­zin­pro­dukt, einem Arz­nei­mit­tel, einem Kos­me­ti­kum oder einem anderen re­gu­la­to­ri­schen Weg zu­zu­ord­nen ist
  • Ei­ne Kon­sul­ta­ti­on gemäß Artikel 117 kann er­for­der­lich sein, wenn ein Arz­nei­mit­tel eine Me­di­zin­pro­dukt­kom­po­nen­te enthält
  • Für Hilfs­stof­fe oder bio­lo­gi­sche Ma­te­ria­li­en kann eine Kon­sul­ta­ti­on externer Behörden er­for­der­lich sein
  • Die Schnitt­stel­len zu ISO 13485, GMP und der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on müssen auf­ein­an­der ab­ge­stimmt wer­den
  • Ei­ne frühzeitige Qua­li­fi­zie­rung ver­hin­dert spätere Änderungen am Zu­las­sungs­weg
Hersteller, Importeure und Händler
Rolle des Wirtschaftsakteurs
  • Stellt klar, welche MDR-Ver­pflich­tun­gen für die je­wei­li­ge Rolle eines Wirt­schafts­ak­teurs in der Lie­fer­ket­te gel­ten
  • Her­stel­ler sind für die Konformitätsbewertung und die tech­ni­sche Do­ku­men­ta­ti­on ver­ant­wort­lich
  • Im­por­teu­re überprüfen die CE-Kenn­zeich­nung, die Re­gis­trie­rung, die Kenn­zeich­nung sowie die Konformitätshinweise des Herstellers
  • Händler überprüfen die er­for­der­li­chen In­for­ma­tio­nen und unterstützen die Ab­wick­lung von Be­schwer­den und Vigilanzmaßnahmen
  • UDI, EUDAMED, Rückverfolgbarkeit und die Wei­ter­lei­tung von Be­schwer­den müssen operativ kon­trol­liert wer­den
Sicherheitsnachweis-Paket

Nach­wei­se zu Ri­si­ko­ma­nage­ment, Bio­kom­pa­ti­bi­li­tät, Ste­ri­li­sa­ti­on und Ge­brauchs­taug­lich­keit.

Re­gu­la­to­ri­scher Wert: Wenn diese Un­ter­la­gen auf­ein­an­der ab­ge­stimmt sind, kann die benannte Stelle der Logik vom Ver­wen­dungs­zweck über die Gefahr, die Ri­si­ko­kon­trol­le, die Über­prü­fung, die kli­ni­schen Nach­wei­se bis hin zum Feedback nach dem In­ver­kehr­brin­gen ohne Wi­der­sprü­che folgen.

Diese übergreifenden Nach­weis­be­rei­che stützen die MDR-Zer­ti­fi­zie­rung für viele Gerätetypen. Sie stellen keine separate kom­mer­zi­el­le Zu­satz­leis­tung dar: Sie sind der Si­cher­heits­nach­weis, der GSPR-An­ga­ben, Prüfberichte, kli­ni­sche Be­wer­tung, Pro­duk­ti­ons­kon­trol­len und Marktüberwachung zu einem schlüssigen tech­ni­schen Dossier verknüpft.

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Risikomanagement nach ISO 14971

De­fi­niert den Le­bens­zy­klus­pro­zess für Ge­fah­ren, Ri­si­ko­kon­trol­len, Rest­ri­si­ken und die Nut­zen-Ri­si­ko-Be­wer­tung. Prüfer er­war­ten, dass Ri­si­ko­kon­trol­len bis hin zur Ve­ri­fi­zie­rung, Be­nut­zer­freund­lich­keit, Marktüberwachung und Kenn­zeich­nung nach­voll­zieh­bar sind.

2

Biologische Bewertung nach ISO 10993

Unterstützt die Stra­te­gie zur bio­lo­gi­schen Si­cher­heit für Me­di­zin­pro­duk­te, die mit Pa­ti­en­ten in Kontakt kommen. Die Be­wer­tung muss die Ma­te­ri­al­cha­rak­te­ri­sie­rung, die Art und Dauer des Kon­takts, die Auswahl der Tests und die to­xi­ko­lo­gi­sche Begründung mit­ein­an­der verknüpfen.

3

Sterilisationsvalidierung

Bei sterilen Me­di­zin­pro­duk­ten müssen die Nach­wei­se zur Ste­ri­li­sa­ti­ons­va­li­die­rung und zur routinemäßigen Kon­trol­le belegen, dass das gewählte Ver­fah­ren va­li­diert, überwacht und über den gesamten Pro­duk­ti­ons­le­bens­zy­klus hinweg auf­recht­erhal­ten wird.

4

IEC 62366-1 Usability-Engineering

Benutzeroberfläche, an­wen­dungs­be­zo­ge­ne Risiken, for­ma­ti­ve Maßnahmen und sum­ma­ti­ve Be­wer­tung müssen zeigen, dass vor­her­seh­ba­re An­wen­dungs­feh­ler berücksichtigt werden, ins­be­son­de­re bei Geräten für Laien, für den Heim­ge­brauch und bei soft­ware­ge­steu­er­ten Geräten.

Aufbau der MDR

Wie MDR-Nach­wei­se von einer be­nann­ten Stelle bewertet werden.

Die Konformitätsbewertung nach der MDR ist keine reine Do­ku­men­ten­samm­lung. Es handelt sich um eine Be­weis­ket­te: Qua­li­fi­zie­rung, Klas­si­fi­zie­rung, Si­cher­heit und Leis­tung, kli­ni­sche Be­wer­tung, Ri­si­ko­ma­nage­ment, QMS-Kon­trol­le, Überwachung nach dem In­ver­kehr­brin­gen und Rückverfolgbarkeit müssen alle den­sel­ben Ver­wen­dungs­zweck und die­sel­ben Angaben stützen.

Artikel 1 bis 3, Anhang VIII
Handelt es sich bei dem Produkt überhaupt um ein Medizinprodukt, und welcher Klasse gehört es an?

Die erste re­gu­la­to­ri­sche Ent­schei­dung betrifft die Qua­li­fi­zie­rung und Klas­si­fi­zie­rung: Ver­wen­dungs­zweck, Angaben, Wirk­wei­se, An­wen­der­grup­pe, kli­ni­scher Kontext, Zubehör, Grenz­fall­sta­tus und geltende Klas­si­fi­zie­rungs­re­geln. Ei­ne falsche Klas­si­fi­zie­rung ist der häufigste Grund für Verzögerungen bei der Ein­rei­chung. Eine struk­tu­rier­te Begründung für die Qua­li­fi­zie­rung und Klas­si­fi­zie­rung, die frühzeitig ge­neh­migt wird, ver­hin­dert kost­spie­li­ge Nach­ar­bei­ten und sorgt dafür, dass der Weg zur Konformitätsbewertung ver­tret­bar bleibt.

Anhang I (MDR)
Erfüllt das Produkt die allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen?

Die GSPR-Ma­trix ist der re­gu­la­to­ri­sche Leit­fa­den des Dos­siers. Sie verknüpft jede an­wend­ba­re An­for­de­rung mit ob­jek­ti­ven Nach­wei­sen: Normen, Prüfberichte, bio­lo­gi­sche Be­wer­tung, elek­tri­sche Si­cher­heit, Soft­war­e­va­li­die­rung, Be­nut­zer­freund­lich­keit, Kenn­zeich­nung und Ri­si­ko­kon­trol­len. Ei­ne fun­dier­te GSPR-Ma­trix zeigt dem Prüfer, wo sich die Nach­wei­se befinden und warum sie aus­rei­chend sind.

Artikel 61, Artikel 62 bis 82, Anhang XIV (MDR)
Sind die klinischen Nachweise für den Verwendungszweck und die Risikoklasse ausreichend?

Die kli­ni­sche Be­wer­tung gemäß MDR muss die Si­cher­heit, die Leis­tung, den kli­ni­schen Nutzen und die Ak­zep­tanz von Rest­ri­si­ken für das je­wei­li­ge Produkt und die je­wei­li­gen Angaben begründen. Bei Bedarf wird eine PMCF geplant, um offene kli­ni­sche Fragen über den gesamten Le­bens­zy­klus hinweg zu klären. Gleichwertigkeitsbegründungen werden gemäß der MDR genauer geprüft, daher muss die Stra­te­gie für die kli­ni­sche Evidenz verhältnismäßig, aktuell und auf den be­ab­sich­tig­ten Ver­wen­dungs­zweck zurückführbar sein.

Anhang I + ISO 14971
Wird das Risikomanagement über den gesamten Lebenszyklus des Produkts hinweg durchgeführt?

Das Ri­si­ko­ma­nage­ment ist ein kon­ti­nu­ier­li­cher Le­bens­zy­klus­pro­zess und kein ein­zel­nes Do­ku­ment. Die Ri­si­ko­ma­nage­ment­ak­te muss Ge­fah­ren, Risikokontrollmaßnahmen, Ve­ri­fi­zie­rung, Ge­brauchs­taug­lich­keit, kli­ni­sche Be­wer­tung, PMS und Kenn­zeich­nung mit­ein­an­der verknüpfen. Kohärenz ist ent­schei­dend: Die Prüfer der be­nann­ten Stellen ver­fol­gen die Risikokontrollmaßnahmen durch die gesamte tech­ni­sche Do­ku­men­ta­ti­on und er­war­ten, dass die Nach­wei­se ein ein­heit­li­ches Bild ver­mit­teln.

Anhang IX + ISO 13485
Stellt das QMS zuverlässig konforme Medizinprodukte her?

Das QMS muss Kon­struk­ti­on und Ent­wick­lung, Pro­duk­ti­on, Lie­fe­ran­ten­ma­nage­ment, Be­schwer­de­be­ar­bei­tung, PMS, Vi­gi­lanz, UDI, Änderungskontrolle und Ak­tua­li­sie­run­gen der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on steuern. Schwächen im QMS können den Fort­schritt bei der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on blo­ckie­ren, da die Zer­ti­fi­zie­rung sowohl von den Pro­dukt­nach­wei­sen als auch von kon­trol­lier­ten Pro­zes­sen abhängt.

Artikel 83 bis 92 + Anhang III
Liefert die Marktüberwachung verwertbare Nachweise für die Zulassungsbehörde?

Im Rahmen der Marktüberwachung fließen Daten aus der Praxis zurück in das Ri­si­ko­ma­nage­ment, die kli­ni­sche Be­wer­tung, die Nutzen-Risiko-Abwägung und Korrekturmaßnahmen. PSURs, Trend­be­rich­te und Vigilanz dürfen nicht nur ad­mi­nis­tra­ti­ve Er­geb­nis­se sein. Ei­ne gute Marktüberwachung gibt der be­nann­ten Stelle die Ge­wiss­heit, dass der Her­stel­ler Signale erkennen und die Konformität nach der Zer­ti­fi­zie­rung auf­recht­erhal­ten kann.

Artikel 27 bis 31 + UDI / EUDAMED
Ist das Medizinprodukt entlang der Lieferkette rückverfolgbar?

UDI, die Re­gis­trie­rung bei EUDAMED und die Pflich­ten der Wirt­schafts­ak­teu­re unterstützen die Rückverfolgbarkeit, Sicherheitsmaßnahmen im Feld und die Marktüberwachung. Die Rückverfolgbarkeit muss in die Kenn­zeich­nung, die Stamm­da­ten, die Ver­triebs­kon­trol­len und die Be­ar­bei­tung von Be­schwer­den in­te­griert wer­den und darf nicht als Aufgabe be­han­delt werden, die erst spät um­ge­setzt wird.

Ihr Weg zur CE-Kennzeichnung: Schritt für Schritt

MDR-Zer­ti­fi­zie­rungs­pro­zess: von den ersten In­for­ma­tio­nen bis zum Zer­ti­fi­zie­rungs­zy­klus.

Der MDR-Zer­ti­fi­zie­rungs­pro­zess folgt einem struk­tu­rier­ten sechs­stu­fi­gen Ablauf, der sich an der Präsentation von DQS Medical Devices ori­en­tiert: Erst­in­for­ma­tio­nen und Kostenschätzung, Ein­rei­chung und Prüfung des Antrags, Au­dit­pla­nung und Erst­be­wer­tun­gen, Sys­tem­be­wer­tung, Zer­ti­fi­zie­rungs­ent­schei­dung und Zer­ti­fi­kats­aus­stel­lung sowie Fort­set­zung des Zer­ti­fi­zie­rungs­zy­klus. Als Pla­nungs­richt­wert dauert der Prozess in der Regel etwa 12 bis 15 Mo­na­te, abhängig vom Rei­fe­grad des Qualitätsmanagementsystems, der Qualität der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on, der Komplexität des Pro­dukts, der Klas­si­fi­zie­rung sowie der Verfügbarkeit von Au­di­to­ren und Gut­ach­tern.

1

Erste Informationen und Kostenschätzung

Der Her­stel­ler stellt die Pro­jekt­be­schrei­bung, den Ver­wen­dungs­zweck, die Ri­si­koklas­si­fi­zie­rung sowie die DQS-Grund­da­ten­vor­la­ge zur Verfügung. Die DQS nutzt diese In­for­ma­tio­nen, um den Umfang zu er­fas­sen, den er­for­der­li­chen Aufwand für das Audit und die Prüfung der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on abzuschätzen und eine vorläufige Kostenschätzung zu er­stel­len.

Er­geb­nis: Ein erster Überblick über den Umfang, den zu er­war­ten­den Aufwand und die wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, noch bevor der formelle Antrag ein­ge­reicht wird.

2

Einreichung und Prüfung des Antrags

Der Her­stel­ler reicht das An­trags­for­mu­lar und die er­for­der­li­chen tech­ni­schen Un­ter­la­gen ein. Die DQS prüft den Antrag, do­ku­men­tiert das Er­geb­nis, führt eine Vollständigkeitsprüfung der tech­ni­schen Un­ter­la­gen durch, fordert bei Bedarf Klar­stel­lun­gen an und bestätigt, ob der Antrag an­ge­nom­men werden kann.

Er­geb­nis: Formelle Annahme des Antrags und Ein­lei­tung des MDR-Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß der Ver­ord­nung (EU) 2017/745.

3

Auditplanung und erste Bewertungen

Die DQS plant das Au­dit­pro­gramm auf der Grund­la­ge der ein­ge­reich­ten In­for­ma­tio­nen. Dies umfasst die Prüfung der tech­ni­schen Un­ter­la­gen auf Pro­dukt­ebe­ne und die Be­wer­tung des Qualitätsmanagementsystems (QMS) auf Sys­tem­ebe­ne. Die tech­ni­schen Un­ter­la­gen werden stich­pro­ben­ar­tig ausgewählt, um den Pro­dukt­um­fang ab­zu­de­cken – in der Regel nach Code und Ri­si­koklas­se –, und die Sys­tem­ana­ly­se der Stufe 1 prüft die Be­reit­schaft des QMS für den nächsten Schritt.

Er­geb­nis: Au­dit­pro­gramm, Plan zur Prüfung der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on, Er­geb­nis­se der Stufe 1 sowie etwaige Ak­tua­li­sie­run­gen, die vor der vollständigen Sys­tem­be­wer­tung er­for­der­lich sind.

4

Systembewertung, Stufe 2

Die DQS führt die Vor-Ort-Be­wer­tung der Stufe 2 durch, um die Um­set­zung des QMS und die Konformität mit den Vorgaben der tech­ni­schen Un­ter­la­gen zu überprüfen. Der Bericht zur Sys­tem­be­wer­tung fasst die Au­dit­be­fun­de, Nichtkonformitäten und die Zer­ti­fi­zie­rungs­emp­feh­lung zu­sam­men. Der Zeitraum zwischen Stufe 1 und Stufe 2 wird in­ner­halb des gel­ten­den ma­xi­ma­len Zeit­fens­ters ge­plant.

Er­geb­nis: Do­ku­men­tier­te Er­geb­nis­se der Sys­tem­be­wer­tung, einschließlich der Fest­stel­lun­gen und der Grund­la­ge für die Zer­ti­fi­zie­rungs­emp­feh­lung.

5

Zertifizierungsentscheidung und Zertifikatsausstellung

Der Zer­ti­fi­zie­rungs­aus­schuss prüft den Be­wer­tungs­be­richt und bestätigt, ob die Zer­ti­fi­zie­rung erteilt werden kann. Falls Nach­bes­se­run­gen er­for­der­lich sind, werden diese vor der Ent­schei­dung ab­ge­wi­ckelt. Sobald die Konformität bestätigt ist, werden das Zer­ti­fi­kat und der de­tail­lier­te Sys­tem­be­wer­tungs­be­richt aus­ge­stellt, womit der Erst­zer­ti­fi­zie­rungs­pro­zess ab­ge­schlos­sen ist.

Er­geb­nis: Aus­stel­lung eines MDR-Zer­ti­fi­kats für den ge­neh­mig­ten Gel­tungs­be­reich, wobei die Produkte durch den gel­ten­den Stich­pro­ben- und Be­wer­tungs­an­satz ab­ge­deckt sind.

6

Fortsetzung des Zertifizierungszyklus

Die Zer­ti­fi­zie­rung wird durch regelmäßige Überwachungsmaßnahmen fort­ge­setzt. Dazu gehören jährliche Überwachungsaudits des Qualitätsmanagementsystems, Be­wer­tun­gen der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on gemäß dem fest­ge­leg­ten Stich­pro­ben­plan, ge­ge­be­nen­falls unangekündigte Audits sowie die Überprüfung we­sent­li­cher Änderungen am Qualitätsmanagementsystem oder an der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on. MDR-Zer­ti­fi­ka­te haben eine Gültigkeitsdauer von maximal fünf Jahren und können durch Re­zer­ti­fi­zie­rung verlängert wer­den.

Er­geb­nis: Auf­recht­erhal­tung der Konformität über den gesamten Zer­ti­fi­kats­zy­klus hinweg, wobei die Überwachung auf die MDR-An­for­de­run­gen und die neuesten gel­ten­den re­gu­la­to­ri­schen Er­war­tun­gen ab­ge­stimmt ist.

Warum DQS

Eine benannte Stelle mit fun­dier­tem tech­ni­schem Fach­wis­sen, globaler Präsenz und einem um­fas­sen­den Leis­tungs­port­fo­lio.

Hard-working young scientist wearing rubber gloves and white coat looking through microscope while w
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Was Sie mit DQS erhalten

Eine ak­kre­di­tier­te Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le mit fun­dier­ter tech­ni­scher Spe­zia­li­sie­rung auf aktive, nicht­ak­ti­ve, In-vi­tro-, Soft­ware- und Kom­bi­na­ti­ons­pro­duk­te. Klare Kapazitäten, na­ment­lich benannte An­sprech­part­ner und Audit-Zeitpläne, die Sie in Ihren Markteinführungsplan ein­be­zie­hen können.

  • NB 0297, europäische benannte Stelle gemäß MDR, in Deutsch­land benannt durch die Zentrale Landesbehörde für Ge­sund­heits­schutz (ZLG)
  • Au­to­ri­sier­te MDS­AP-Au­di­t­or­ga­ni­sa­ti­on: USA (FDA), Kanada (Health Canada), Japan (MHLW/PMDA), Aus­tra­li­en (TGA) und Bra­si­li­en (AN­VI­SA)
  • Spe­zia­lis­ten für „Software als Medizinprodukt“: IEC 62304, IEC 81001-5-1, KI/ML
  • Vor­her­seh­ba­re Zeitpläne: trans­pa­ren­te Kapazitäten, geplante Ter­min­ver­ga­be
  • Fes­te An­sprech­part­ner: Ein Pro­jekt­ma­na­ger betreut Ihr Projekt von der An­trag­stel­lung bis zur Zer­ti­fi­kats­er­tei­lung
  • Bran­chen­er­fah­rung: Au­di­to­ren mit Bran­chen­er­fah­rung, keine Ge­ne­ra­lis­ten
  • Ko­or­di­nier­te Au­dit­pro­gram­me: ein einziges Au­dit­team für MDR, ISO 13485 und MDS­AP

Beziehen Sie DQS früh­zei­tig ein: Das macht den Un­ter­schied zwischen einer plan­mä­ßi­gen und einer ver­zö­ger­ten Markt­ein­füh­rung aus.

Tei­len Sie uns Ihr Gerät, Ihre Pro­dukt­klas­se und Ihren Ziel­markt mit. Wir melden uns mit Umfang, Zeitplan und Kapazität zurück – und nicht mit einer Broschüre. Die meisten Gespräche vor der An­trag­stel­lung sind nach zwei kurzen Te­le­fo­na­ten ab­ge­schlos­sen.

Ver­ein­ba­ren Sie ein Be­ra­tungs­ge­spräch vor der An­trag­stel­lung
Stimmen von Experten

Per­spek­ti­ven von DQS-Spe­zia­lis­ten für Me­di­zin­pro­duk­te.

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Klaus Lindenberg

Spe­zia­list für Zer­ti­fi­zie­rungs­be­wer­tung

„Als Prüfer für tech­ni­sche Un­ter­la­gen und Auditor bei der DQS vereine ich beide Per­spek­ti­ven: Bei Audits erlebe ich Ma­nage­ment­sys­te­me aus erster Hand, und als Prüfer stelle ich deren nor­ma­ti­ve Qualität sicher. Gerade bei Me­di­zin­pro­duk­ten trägt jede präzise Be­wer­tung direkt zur Pa­ti­en­ten­si­cher­heit bei – das ist eine echte Triebfeder.“

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Dr. Andrei Ninu

Leiter der Soft­ware-Ope­ra­ti­ons-Ein­hei­ten

„Als Leiter der Software Ope­ra­ti­ons Unit bei DQS-MED kon­zen­trie­re ich mich auf den Ausbau der Fach­kom­pe­tenz in den Be­rei­chen Soft­ware, KI, Cy­ber­si­cher­heit, Cloud Com­pu­ting und digitale Tech­no­lo­gien, die für moderne Me­di­zin­pro­duk­te und SaMD relevant sind. Die Einheit wurde gegründet, um eine zu­kunfts­ori­en­tier­te und kom­pe­ten­te Konformitätsbewertung durch kon­ti­nu­ier­li­che Wis­sens­ent­wick­lung, re­gu­la­to­ri­sche Vor­be­rei­tung und den Aus­tausch von Be­wer­tungs­er­fah­run­gen zu unterstützen.“

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Dr. Yuan Li

Leiter des Ge­schäfts­be­reichs Medizin in den USA

„Während Me­di­zin­pro­dukte­her­stel­ler sich auf einem kom­ple­xen Markt mit Her­aus­for­de­run­gen in den Be­rei­chen Kos­ten­er­stat­tung und Re­gu­lie­rung aus­ein­an­der­set­zen, agiert DQS nicht nur als Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le oder benannte Stelle, sondern als lang­fris­ti­ger Partner. Von der Zer­ti­fi­zie­rung nach ISO 13485 und MDSAP bis hin zur MDR-Zer­ti­fi­zie­rung unterstützen wir die stra­te­gi­sche globale Markt­ex­pan­si­on mit einem ko­or­di­nier­ten Zertifizierungsansatz.“

Verwandte Schwerpunktbereiche und Zertifizierungskontaktpunkte

Wo die MDR auf an­gren­zen­de DQS-Schwer­punkt­be­rei­che trifft.

Vector English Revolutionizing Healthcare The Impact of Machine Learning-Enabled Medical Devices now
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Ein plan­ba­rer Weg zur CE-Zer­ti­fi­zie­rung mit einer be­nann­ten Stelle, die ihre Termine selbst festlegt

  • Tei­len Sie uns Ihr Produkt, die Klasse und Ihre Zielmärkte mit
  • Wir bestätigen Umfang, Kapazität und Zeitplan in­ner­halb von zwei Te­le­fo­na­ten
  • Sie erhalten eine benannte Stelle, die ge­mein­sam mit Ihnen den Au­dit-Zeit­plan fest­legt
Sprechen Sie mit DQS
Fragen und Antworten

Häufig ge­stell­te Fragen.

Was umfasst die Benennung als benannte Stelle NB 0297?

Die DQS ist gemäß der Ver­ord­nung (EU) 2017/745 (MDR) als benannte Stelle NB 0297 benannt. Die Be­nen­nung deckt ein breites Spektrum an Me­di­zin­pro­dukt­tech­no­lo­gien und Pro­dukt­ka­te­go­rien ab, darunter aktive und nicht­ak­ti­ve Pro­duk­te, im­plan­tier­ba­re Pro­duk­te, Software und SaMD, Ste­ri­li­sa­ti­ons­ver­fah­ren, Kom­bi­na­ti­ons­pro­duk­te sowie ausgewählte Produkte gemäß Anhang XVI. Der Gel­tungs­be­reich umfasst auch damit ver­bun­de­ne Fer­ti­gungs­tech­no­lo­gien und -ver­fah­ren, die für die Konformitätsbewertung gemäß MDR relevant sind. Der aktuelle und ver­bind­li­che Gel­tungs­be­reich der Be­nen­nung, einschließlich der genauen MDR-Pro­dukt- und Tech­no­lo­gie­codes, die von NB 0297 ab­ge­deckt werden, ist in der NAN­DO-Da­ten­bank der Europäischen Kom­mis­si­on veröffentlicht.

Was hat sich durch die Verordnung (EU) 2023/607 geändert: Gibt es noch eine Übergangsfrist?

Ja, jedoch nur für be­rech­tig­te Altgeräte. Mit der Ver­ord­nung (EU) 2023/607 wurden die MDR-Übergangsfristen verlängert, während die MDR-An­for­de­run­gen wei­ter­hin in Kraft blieben. Für Me­di­zin­pro­duk­te, die bereits am 26. Mai 2021 über eine gültige MDD/AIMDD-Be­schei­ni­gung verfügten und die Be­din­gun­gen gemäß Artikel 120 erfüllen, gelten folgende Fristen: 31. Dezember 2027 für im­plan­tier­ba­re Produkte der Klassen III und IIb sowie 31. Dezember 2028 für nicht­im­plan­tier­ba­re Produkte der Klasse IIb sowie für Produkte der Klassen IIa, Im, Is und Ir. Her­stel­ler mussten bis zum 26. Sep­tem­ber 2024 einen for­mel­len Antrag bei einer be­nann­ten Stelle ein­rei­chen und eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung un­ter­zeich­nen, um im Übergangsverfahren zu ver­blei­ben. Pro­duk­te, die nach In­kraft­tre­ten der MDR zur Konformitätsbewertung nach der MDR ein­ge­reicht wurden und nicht als Be­stands­pro­duk­te gelten, pro­fi­tie­ren nicht von den Übergangsfristen und müssen direkt der MDR ent­spre­chen.

Gehört Software als Medizinprodukt gemäß MDR automatisch zur Klasse IIa?

Nicht au­to­ma­tisch: Dies ergibt sich aus Anhang VIII Regel 11 der MDR. Soft­ware, die dazu bestimmt ist, In­for­ma­tio­nen für dia­gnos­ti­sche oder the­ra­peu­ti­sche Ent­schei­dun­gen be­reit­zu­stel­len, fällt im All­ge­mei­nen unter Klasse IIa; sie wird in Klasse IIb ein­ge­stuft, wenn die Ent­schei­dun­gen zu einer schwer­wie­gen­den Ver­schlech­te­rung des Ge­sund­heits­zu­stands oder zu einem chir­ur­gi­schen Eingriff führen, und in Klasse III, wenn sie den Tod oder eine ir­rever­si­ble Ver­schlech­te­rung des Ge­sund­heits­zu­stands ver­ur­sa­chen können. Software zur Überwachung phy­sio­lo­gi­scher Prozesse fällt im All­ge­mei­nen unter die Klasse IIa, bei der Überwachung kri­ti­scher Pa­ra­me­ter unter die Klasse IIb. Die Ein­stu­fung vor In­kraft­tre­ten der MDR gemäß Regel 9 der MDD war für die meisten Soft­ware­pro­duk­te deutlich nied­ri­ger: Diese Höhereinstufung hat dazu geführt, dass der Großteil der SaMD in den Zuständigkeitsbereich der be­nann­ten Stellen fiel.

Wie funktioniert MDSAP im Zusammenhang mit der MDR?

MDSAP ist ein eigenständiges Au­dit­pro­gramm: Es ist nicht Teil der MDR. Beide basieren jedoch auf der Norm ISO 13485 und beide prüfen dasselbe Qualitätsmanagementsystem (QMS). Die DQS führt als benannte Stelle und als au­to­ri­sier­te MDS­AP-Au­di­t­or­ga­ni­sa­ti­on kom­bi­nier­te Audits durch: ein Au­dit­team, eine Au­dit­wo­che, wobei der QMS-Teil beiden Zwecken dient. Die Überprüfung der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on gemäß MDR ist eine vom MDS­AP-Au­dit ge­trenn­te Aktivität, die Nach­wei­se zum Qualitätsmanagementsystem werden jedoch ge­mein­sam ge­nutzt.

Was ändert sich im Februar 2026 an den Anforderungen der FDA an Qualitätsmanagementsysteme?

Ab dem 2. Februar 2026 ergänzt die FDA-Ver­ord­nung zum Qualitätsmanagementsystem (QMSR) 21 CFR Part 820 durch die Ein­be­zie­hung der Norm ISO 13485:2016 als Kern­rah­men­werk für das Qualitätsmanagementsystem von Me­di­zin­pro­dukte­her­stel­lern. Dies sorgt für eine stärkere An­glei­chung an in­ter­na­tio­na­le An­for­de­run­gen an Qualitätsmanagementsysteme, bedeutet jedoch nicht, dass eine Zer­ti­fi­zie­rung nach ISO 13485 au­to­ma­tisch einer Konformität mit den FDA-Vor­schrif­ten gleich­kommt. Her­stel­ler müssen wei­ter­hin die FDA-spe­zi­fi­schen An­for­de­run­gen erfüllen, darunter die gel­ten­den Be­stim­mun­gen zu Kenn­zeich­nung und Ver­pa­ckung, Be­schwer­de­be­ar­bei­tung, Auf­zeich­nun­gen, UDI, MDR-Mel­dun­gen, Kor­rek­tur- und Rückrufmaßnahmen sowie weitere US-ame­ri­ka­ni­sche re­gu­la­to­ri­sche Ver­pflich­tun­gen außerhalb von Teil 820. Die DQS-Zer­ti­fi­zie­rung nach ISO 13485 kann Her­stel­ler dabei unterstützen, ein global aus­ge­rich­te­tes Qualitätsmanagementsystem auf­zu­bau­en und die FDA-spe­zi­fi­schen Ab­wei­chun­gen zu iden­ti­fi­zie­ren, die für den Zugang zum US-Markt noch be­stehen.

Kann die DQS die MDR-Zertifizierung und die Anpassung an die Marktzugangsanforderungen gemäß ISO 13485 unterstützen?

Ja. DQS kann die MDR-Konformitätsbewertung mit der ISO 13485-Zer­ti­fi­zie­rung, MDS­AP-Au­dits und der markt­spe­zi­fi­schen An­pas­sung an ISO 13485 ko­or­di­nie­ren. Für weltweit tätige Her­stel­ler bedeutet dies ein ko­or­di­nier­tes QMS-Pro­gramm, ge­ge­be­nen­falls einen ein­heit­li­chen Au­dit­ka­len­der und einen klareren Weg von den Zer­ti­fi­zie­rungs­nach­wei­sen zu den An­for­de­run­gen für den Markt­zu­gang.

Wie lange dauert die Konformitätsbewertung von Anfang bis Ende?

Für einen Her­stel­ler mit einem aus­ge­reif­ten ISO 13485-Ma­nage­ment­sys­tem und vollständiger tech­ni­scher Do­ku­men­ta­ti­on: in der Regel 12 bis 15 Monate vom for­mel­len Antrag bis zum Zer­ti­fi­kat, abhängig von der Klasse und der Anzahl der Pro­duk­te. Im­plan­tier­ba­re Produkte der Klassen III und IIb verlängern die Prüfungszeit hin­sicht­lich der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on. Die Fak­to­ren, die den Zeitplan be­ein­flus­sen, sind die Vollständigkeit der Do­ku­men­ta­ti­on, die Reaktionsfähigkeit des Her­stel­lers auf Fest­stel­lun­gen sowie die Kapazitäten der be­nann­ten Stelle. DQS legt den vor­aus­sicht­li­chen Zeitplan bereits in der Pla­nungs- und Ver­trags­pha­se fest, sodass der Au­dit­ka­len­der vor Pro­jekt­be­ginn klar ist.

Macht es einen Unterschied, bereits vor der Einreichung eine benannte Stelle einzubeziehen?

Einen we­sent­li­chen Un­ter­schied. Der wich­tigs­te Faktor für den Zeit­rah­men bis zur Zer­ti­fi­zie­rung ist der Rei­fe­grad der Do­ku­men­ta­ti­on zum Zeit­punkt der Ein­rei­chung – nicht die Länge der War­te­lis­te bei der be­nann­ten Stelle. Ein Beratungsgespräch mit der DQS vor der An­trag­stel­lung, das sich auf die Klas­si­fi­zie­rung, den Konformitätsbewertungsweg und die Struktur der tech­ni­schen Do­ku­men­ta­ti­on kon­zen­triert, er­for­dert in der Regel nur zwei kurze Te­le­fo­na­te und spart im weiteren Verlauf Monate ein. Wir führen keine Vor­ab­be­wer­tung des Produkts durch, können jedoch bestätigen, dass die re­gu­la­to­ri­sche Stra­te­gie auf solider Grund­la­ge steht, bevor Sie sich zur for­mel­len An­trag­stel­lung ver­pflich­ten.