Fast fertig: Sie haben Ihr erstes Remote Audit erfolgreich abgeschlossen. In diesem letzten Teil unserer Artikelreihe über Remote Audits geben wir einige abschließende Tipps zur Berichterstattung und Nachbereitung eines Remote Audits.
Die Berichterstattung und die Nachbereitung sind bei Remote Audits nicht wesentlich anders. Das bedeutet, dass der Auditor genau wie bei einem Audit vor Ort einen Bericht verfassen muss, in dem die wichtigsten Feststellungen, wie z.B. Abweichungen, gute Praktiken, Verbesserungsmöglichkeiten usw., dargelegt werden.
Obwohl natürlich die Möglichkeit besteht, Webkonferenzen aufzuzeichnen, um das Audit zu dokumentieren, können diese Aufzeichnung den Auditbericht nicht ersetzen. Ton oder Bildaufzeichnungen sollten nicht ohne vorherige Zustimmung gemacht werden. Es muss auch schriftlich festgelegt werden, was nach dem Audit mit der Aufzeichnung geschehen soll (Speicherung, Verteilung, Sicherheit, Löschung).