Fast fertig: Sie haben Ihr erstes Remote Audit er­folg­reich ab­ge­schlos­sen. In diesem letzten Teil unserer Ar­ti­kel­rei­he über Remote Audits geben wir einige abschließende Tipps zur Be­richt­erstat­tung und Nach­be­rei­tung eines Remote Au­dits.

Die Berichterstattung und die Nachbereitung sind bei Remote Audits nicht wesentlich anders. Das bedeutet, dass der Auditor genau wie bei einem Audit vor Ort einen Bericht verfassen muss, in dem die wichtigsten Feststellungen, wie z.B. Abweichungen, gute Praktiken, Verbesserungsmöglichkeiten usw., dargelegt werden.

Obwohl natürlich die Möglichkeit besteht, Webkonferenzen aufzuzeichnen, um das Audit zu dokumentieren, können diese Aufzeichnung den Auditbericht nicht ersetzen. Ton oder Bildaufzeichnungen sollten nicht ohne vorherige Zustimmung gemacht werden. Es muss auch schriftlich festgelegt werden, was nach dem Audit mit der Aufzeichnung geschehen soll (Speicherung, Verteilung, Sicherheit, Löschung).

Autor

Dr. Thijs Willaert

Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sus­taina­bi­li­ty Ser­vices. In dieser Funktion ver­ant­wor­tet er das gesamte Dienst­leis­tungs­port­fo­lio der DQS rundum ESG. Zu seinem In­ter­es­sens­ge­biet gehören unter anderem nach­hal­ti­ge Be­schaf­fung, men­schen­recht­li­che Sorg­falts­pflich­ten und ESG-Audits. 

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