Viele Un­ter­neh­men in der EU müssen seit der Be­richts­pe­ri­ode 2023 auf stren­ge­re An­for­de­run­gen an ihre Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung ein­stel­len.

Warum war eine Überarbeitung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) notwendig?

Die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung führte wichtige Regeln für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ein, um über ihre Nachhaltigkeitspolitik und -praktiken zu berichten. Die Kommission ist allerdings der Ansicht, dass die derzeitigen Richtlinien nicht ausreichen: Die Berichterstattung ist häufig unvollständig, es fehlt die Vergleichbarkeit und die Auskunft über Risiken ist oft lückenhaft. 

In Zukunft werden auch Unternehmen mit 
weniger als 500 Mitarbeitenden zu einer 
Berichterstattung verpflichtet

Mit der neuen Verordnung werden weitere Unternehmen in die Pflicht genommen. Mit dem neuen Vorschlag wird der Anwendungsbereich auf alle Großunternehmen ausgeweitet – unabhängig von der Börsennotierung und ohne die bisherige Schwelle von 500 Beschäftigten. Diese Änderung bedeutet, dass künftig sämtliche Großunternehmen gegenüber der Öffentlichkeit über ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck Rechenschaft ablegen müssen. 

EU-Berichtsstandards im Internationalen Kontext

Die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen mit den Zielen und Regelungen des europäischen Green Deals und dem bestehenden Rechtsrahmen übereinstimmen. Außerdem sollten sie nicht nur die Risiken von Unternehmen abdecken, sondern auch die Auswirkungen ihres Handelns auf Gesellschaft und Umwelt. Dabei unterstützt die Kommission die Bemühungen der G20, des Financial Stability Board und anderer internationaler Organisationen, einen Grundstock an nachhaltigen Berichtsstandards zu entwickeln und auf der Arbeit der Task Force on Climate Disclosures aufzubauen.

Externe Audits werden zur Pflicht

Der Vorschlag sieht vor, dass alle betroffene Unternehmen ein externes Audit in Auftrag geben müssen, um die Verlässlichkeit der von ihnen berichteten Nachhaltigkeitsinformationen zu überprüfen. 

Autor

Dr. Thijs Willaert

Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sus­taina­bi­li­ty Ser­vices. In dieser Funktion ver­ant­wor­tet er das gesamte Dienst­leis­tungs­port­fo­lio der DQS rundum ESG. Zu seinem In­ter­es­sens­ge­biet gehören unter anderem nach­hal­ti­ge Be­schaf­fung, men­schen­recht­li­che Sorg­falts­pflich­ten und ESG-Audits. 

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