Was versteht man unter Webfilterung ?
Webfilterung (Control 8.23) bezeichnet die präventive Kontrolle und Einschränkung von Webzugriffen, um den Zugang zu schädlichen oder unerwünschten Online-Ressourcen zu verhindern und Systeme vor Malware und anderen Bedrohungen zu schützen.
Das Internet ist Segen und Fluch zugleich. Der Zugriff auf zweifelhafte Websites ist nach wie vor ein Einfallstor für bösartige Inhalte und Schadsoftware. Mit der Sicherheitsmaßnahme 8.23 wird präventiv bezweckt, eigene Systeme einer Organisation vor dem Eindringen von Schadsoftware zu schützen und den Zugang zu nicht autorisierten Webressourcen zu verhindern.
Organisationen sollten hierfür Regeln für die sichere und angemessene Nutzung von Online-Ressourcen aufstellen, einschließlich verbindlicher Zugangsbeschränkungen auf unerwünschte oder ungeeignete Websites und webbasierte Anwendungen. Der Zugang zu folgenden Arten von Websites sollte unternehmensseitig gesperrt werden:
- Websites, die über eine Funktion zum Hochladen von Informationen verfügen – es sei denn, dies wäre aus berechtigten, geschäftlichen Gründen notwendig
- bekannte oder auch vermutete bösartige Websites
- Command- und Control-Server
- bösartige Websites, die aus den Bedrohungsdaten (siehe Control 5.7) als solche identifiziert wurden
- Websites mit illegalen Inhalten
Die Maßnahme zur Webfilterung funktioniert nur mit geschultem Personal, das in der sicheren und angemessenen Nutzung von Online-Ressourcen ausreichend sensibilisiert ist.
Prävention und Detektion im Kontext von ISO 27001
Fazit
Die beschriebenen Detektions- und Präventionsmaßnahmen stärken nachhaltig das Informationssicherheits- und Cyber-Security-Management von Unternehmen. Ihnen kommt bei der Abwehr organisierter Cyberkriminalität eine Schlüsselrolle zu, weshalb sie in die aktuellen Fassungen von ISO 27001 und ISO 27002 aufgenommen wurden.
Durch die kontinuierliche Analyse verfügbarer Bedrohungsinformationen sowie die umfassende Überwachung der eigenen IT-Infrastruktur stärken Unternehmen ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen nachhaltig. Zusätzlich reduziert die Absicherung gegen unsichere Websites das Risiko des Eindringens von Schadsoftware. Gleichzeitig schaffen Unternehmen die Grundlage, Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen und geeignete Reaktionsmaßnahmen einzuleiten.
Unternehmen und Organisationen sind nun gefordert, die drei Maßnahmen beziehungsweise Controls zur Prävention und Detektion wirksam umzusetzen und konsistent in ihr Informationssicherheitsmanagement zu integrieren, um die Anforderungen zukünftiger Zertifizierungsaudits zu erfüllen.
Die DQS verfügt seit mehr als 40 Jahren über umfassende Expertise im Bereich unparteilicher Audits und Zertifizierungen – und unterstützt Sie gerne bei Ihrem Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001.