Was versteht man unter Webfilterung ?
Webfilterung (Control 8.23) bezeichnet die präventive Kontrolle und Einschränkung von Webzugriffen, um den Zugang zu schädlichen oder unerwünschten Online-Ressourcen zu verhindern und Systeme vor Malware und anderen Bedrohungen zu schützen.
Das Internet ist Segen und Fluch zugleich. Der Zugriff auf zweifelhafte Websites ist nach wie vor ein Einfallstor für bösartige Inhalte und Schadsoftware. Mit der Sicherheitsmaßnahme 8.23 wird präventiv bezweckt, eigene Systeme einer Organisation vor dem Eindringen von Schadsoftware zu schützen und den Zugang zu nicht autorisierten Webressourcen zu verhindern.
Organisationen sollten hierfür Regeln für die sichere und angemessene Nutzung von Online-Ressourcen aufstellen, einschließlich verbindlicher Zugangsbeschränkungen auf unerwünschte oder ungeeignete Websites und webbasierte Anwendungen. Der Zugang zu folgenden Arten von Websites sollte unternehmensseitig gesperrt werden:
- Websites, die über eine Funktion zum Hochladen von Informationen verfügen – es sei denn, dies wäre aus berechtigten, geschäftlichen Gründen notwendig
- bekannte oder auch vermutete bösartige Websites
- Command- und Control-Server
- bösartige Websites, die aus den Bedrohungsdaten (siehe Control 5.7) als solche identifiziert wurden
- Websites mit illegalen Inhalten
Die Maßnahme zur Webfilterung funktioniert nur mit geschultem Personal, das in der sicheren und angemessenen Nutzung von Online-Ressourcen ausreichend sensibilisiert ist.
Detektion und Prävention gezielt stärken – ein Fazit
Die hier beschriebenen neuen Detektions- und Präventionsmaßnahmen bringen mehr Sicherheit im Management von Informationssicherheit und Cyber Security. Ihnen kommt bei der Abwehr organisierter Cyber-Kriminalität eine Schlüsselrolle zu, und sie haben zu Recht Einzug in die aktuellen Fassungen von ISO 27001 und ISO 27002 gefunden.
Mit der kontinuierlichen Aktualisierung und Analyse verfügbarer Bedrohungsinformationen, einer umfangreichen Aktivitätsüberwachung in eigenen IT-Infrastrukturen und einer Absicherung eigener Systeme gegen zweifelhafte Websites verstärken Unternehmen nachhaltig den Schutz gegen das Eindringen gefährlicher Schadsoftware. Zudem versetzen sie sich in die Lage, frühzeitig angemessene Reaktionsmaßnahmen einzuleiten.
Für Unternehmen und Organisationen gilt es nun, die 3 Controls zur Prävention und Detektion entsprechend umzusetzen und konsistent in ihr Informationsicherheitsmanagement zu integrieren, um die Anforderungen zukünftiger Zertifizierungsaudits zu erfüllen. Die DQS verfügt seit mehr als 40 Jahren über umfassende Expertise im Bereich unparteilicher Audits und Zertifizierungen – und unterstützt Sie gerne bei Ihrem Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO 27001.