Schutz vor Cy­ber­an­grif­fen

Bank- und Ver­si­che­rungs­dienst­leis­tun­gen gehören wegen ihrer Be­deu­tung für das Ge­mein­we­sen zu den Kri­ti­schen In­fra­struk­tu­ren. Anbieter müssen gemäß IT-Si­cher­heits­ge­setz ab einem Schwel­len­wert die Si­cher­heit ihrer IT-Sys­te­me durch eine Prüfung gemäß §8a (3) BSIG nach­wei­sen. Um die ge­setz­li­chen IT-Si­cher­heits­an­for­de­run­gen gemäß §8a BSIG zu erfüllen und einen Nachweis darüber zu er­brin­gen, haben Sie mehrere Möglichkeiten.

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Was kostet eine KRI­TIS-Prü­fung durch die DQS?

Neh­men Sie Kontakt mit uns auf – wir er­ar­bei­ten gerne ein verlässliches Angebot für Sie – mit in­di­vi­du­el­lem Zu­schnitt auf Ihr Un­ter­neh­men.

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An­ge­bots­an­fra­ge

Ihr An­sprech­part­ner Se­bas­ti­an Kas­pe­ro­wicz

„Gerne er­stel­len wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für die KRITIS Finanzen und Ver­si­che­run­gen Zertifizierung.“