NIS2 ist seit Ende 2025 in Kraft. Wer nicht über Compliance-Versäumnisse stolpern möchte, sollte seine Security-Maßnahmen auf ein sys­te­ma­ti­sches und be­last­ba­res Fun­da­ment stel­len.

Fünf NIS2-Stol­per­stei­ne, die Un­ter­neh­men beachten müssen

Mit dem NIS2-Um­set­zungs­ge­setz gelten in Deutsch­land um­fas­sen­de An­for­de­run­gen an die Cy­ber­re­si­li­enz be­trof­fe­ner Un­ter­neh­men. Ent­schei­dend für die NIS2-Com­pli­ance sind jedoch nicht allein tech­ni­sche Sicherheitslösungen, sondern vor allem an­ge­mes­se­ne, do­ku­men­tier­te Risikomanagementmaßnahmen sowie klare or­ga­ni­sa­to­ri­sche Prozesse und Struk­tu­ren. Gerade diese or­ga­ni­sa­to­ri­schen An­for­de­run­gen stellen für viele Un­ter­neh­men die größte Her­aus­for­de­rung dar.

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