GFSI hat Version 2020 der Bench­mar­king Re­qui­re­ments veröffentlicht und diese bringt eine be­deu­ten­de Änderung mit sich: Unangekündigte Audits werden für GFSI-an­er­kann­te Stan­dards ob­li­ga­to­risch. Wir haben uns diese An­for­de­rung genauer an­ge­schaut und fassen im Fol­gen­den alle wich­ti­gen In­for­ma­tio­nen für Sie zu­sam­men.

Die Global Food Safety Initiative wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen mit dem Ziel, gemeinschaftliche Lösungen für kollektive Bedenken im Bereich Lebensmittelsicherheit zu finden. Eins der Ziele der GFSI ist die Harmonisierung von Zertifizierungssystemen. Für diesen Zweck hat GFSI sog. Benchmarking Requirements entwickelt, die dazu dienen, die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Standards sicherzustellen.

Standardgeber wie IFS, BRCGS und FSSC 22000 haben diese Anforderungen implementiert und sind von GFSI anerkannt. Um die Anerkennung weiterhin aufrecht zu erhalten, ist es für Standardgeber notwendig, neue/veränderte GFSI-Anforderungen zeitnah im eigenen Standard zu implementieren.

Autor

Con­stan­ze Illner

Con­stan­ze Illner (sie/ihr) ist Research und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­auf­trag­te im Bereich Nach­hal­tig­keit und Le­bens­mit­tel­si­cher­heit. In dieser Position behält sie alle wich­ti­gen Ent­wick­lun­gen in diesem Zu­sam­men­hang im Auge und in­for­miert unsere Kund­schaft in einem mo­nat­li­chen News­let­ter. Außerdem mo­de­riert sie die alljährliche Sus­taina­bi­li­ty Heroes Kon­fe­renz.

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