Seit dem 12. August 2026 verschärft die EU-Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung PPWR (Ver­ord­nung (EU) 2025/40 über Ver­pa­ckun­gen und Verpackungsabfälle) die An­for­de­run­gen an den Einsatz und Nachweis von Re­zy­kla­ten in Kunst­stoff­ver­pa­ckun­gen. Kund­schaft, Han­dels­kon­tak­te und Ge­setz­ge­ben­de erwarten nach­voll­zieh­ba­re Angaben darüber, wie viel Rezyklat ein Produkt enthält und woher das ein­ge­setz­te Material stammt. 

Für Un­ter­neh­men stellt sich damit eine prak­ti­sche Frage: Wie lässt sich ein aus­ge­wie­se­ner Re­zy­klat­an­teil entlang der Lie­fer­ket­te nach­voll­zieh­bar do­ku­men­tie­ren und durch eine unabhängige Zer­ti­fi­zie­rung bestätigen? 

Dieser Artikel zeigt in fünf Schrit­ten, wie Un­ter­neh­men einen Re­zy­klat­an­teil zer­ti­fi­zie­ren lassen können, welche Un­ter­la­gen dafür er­for­der­lich sind und wann Re­cy­Class oder ISCC PLUS der passende Zer­ti­fi­zie­rungs­an­satz sind. 

Was bedeutet es, einen Rezyklatanteil zertifizieren zu lassen? 

Die Angabe „enthält 30 Prozent recycelten Kunststoff“ wirkt zunächst eindeutig. Für einen belastbaren Nachweis reicht eine Prozentzahl auf einem Datenblatt jedoch nicht aus. 

Im Rahmen einer Zertifizierung wird geprüft, 

  • woher das recycelte Material stammt, 
  • ob es sich um Pre-Consumer- oder Post-Consumer-Material handelt, 
  • wie die Materialmengen erfasst und berechnet werden, 
  • wie der Materialfluss durch Einkauf, Lagerung und Produktion nachvollzogen wird, 
  • ob zertifizierte und nicht zertifizierte Materialien getrennt oder gemeinsam verarbeitet werden und 
  • ob die daraus abgeleiteten Aussagen korrekt und belegbar sind. 

Zertifiziert wird somit nicht nur eine einzelne Prozentangabe. Im Mittelpunkt stehen die Prozesse, Daten und Kontrollmechanismen, auf deren Grundlage ein Unternehmen den Rezyklatanteil ausweist. 

Je nach Zertifizierungssystem und Chain-of-Custody-Modell kann sich auch die Aussage (Claim) unterscheiden, die später über das Produkt getroffen werden darf. Deshalb sollte bereits vor dem Audit klar sein, welcher Nachweis benötigt wird und wie das Unternehmen ihn gegenüber Kunden oder anderen Interessengruppen kommunizieren möchte. 

 

In fünf Schritten zum zertifizierten Rezyklatanteil 

Schritt 1: Produkt und gewünschte Aussage festlegen 

Am Anfang steht nicht die Auswahl eines Standards, sondern die Frage: Was genau soll nachgewiesen werden? 

Mögliche Aussagen sind beispielsweise: 

  • Das Kunststoffprodukt enthält einen bestimmten Anteil Post-Consumer-Rezyklat. 
  • Der Rezyklatanteil eines Produkts wurde anhand nachvollziehbarer Materialflüsse berechnet. 
  • Einer Produktmenge wurde über ein Massenbilanzverfahren eine bestimmte Menge zirkulärer Rohstoffe zugeordnet.  
  • Die eingesetzten zirkulären Rohstoffe stammen aus einer zertifizierten Lieferkette. 
  • Die Kunststoffverpackung wurde hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit bewertet. 

Unternehmen sollten daher zunächst bestimmen, für welches Produkt, welchen Standort und welchen Zeitraum der Nachweis gelten soll. Ebenso wichtig ist die Frage, ob der Nachweis für Kundenanforderungen, Nachhaltigkeitsberichte, Produktclaims oder regulatorische Zwecke benötigt wird. 

Schritt 2: Material und Lieferkette analysieren 

Im zweiten Schritt wird betrachtet, wie das recycelte Material in das Unternehmen und in das Produkt gelangt. 

Relevant sind: 

  • die Art des Kunststoffs, 
  • das eingesetzte Recyclingverfahren, 
  • die Herkunft des eingespeisten Abfallmaterials (Rohstoff am Anfang der Lieferkette) 
  • die Zahl der beteiligten Lieferanten und Standorte, 
  • die Vermischung mit Neuware oder anderen Rohstoffen, 
  • die Rückverfolgbarkeit der Materialmengen und 
  • die vorhandenen Lieferanten- und Materialnachweise. 

Bei mechanisch recycelten Kunststoffen ist der Weg vom Abfall über das Rezyklat bis zum Endprodukt häufig vergleichsweise direkt nachvollziehbar. Bei chemischen Recyclingverfahren können zirkuläre und fossile Rohstoffe dagegen innerhalb komplexer Produktionsanlagen gemeinsam verarbeitet werden. In solchen Fällen kann ein Massenbilanzansatz zum Einsatz kommen. 

Je komplexer die Lieferkette ist, desto wichtiger sind einheitliche Daten, eindeutige Materialbezeichnungen und klar definierte Verantwortlichkeiten. 

Schritt 3: Den passenden Zertifizierungsstandard auswählen 

Welcher Zertifizierungsansatz geeignet ist, hängt vom konkreten Anwendungsfall ab. Maßgeblich sind insbesondere das Produkt, das Recyclingverfahren, die Struktur der Lieferkette und die Aussage, die gegenüber Kunden oder anderen Interessengruppen getroffen werden soll. 

Sowohl RecyClass als auch ISCC PLUS unterstützen die Rückverfolgbarkeit recycelter Kunststoffe, verfolgen dabei jedoch unterschiedliche Ansätze. 

RecyClass: Fokus auf Kunststoffprodukte und konkrete Rezyklatanteile 

Die RecyClass Recycled Plastics Traceability Certification richtet sich speziell an Unternehmen innerhalb der Kunststoffwertschöpfungskette. Sie überprüft die Rückverfolgbarkeit recycelter Materialien und bestätigt den berechneten Anteil recycelten Kunststoffs in Produkten. Das System arbeitet mit einem Controlled-Blending-Ansatz und orientiert sich unter anderem an EN 15343 und ISO 22095

RecyClass eignet sich vor allem, wenn 

  • ein konkreter Rezyklatanteil in einem Kunststoffprodukt nachgewiesen werden soll, 
  • mechanisch recycelte Materialien eingesetzt werden, 
  • Pre-Consumer- und Post-Consumer-Anteile unterschieden werden sollen, 
  • eine klar abgegrenzte Kunststoffwertschöpfungskette vorliegt oder 
  • Kunden eine produktspezifische Bestätigung des Rezyklatanteils verlangen. 

Die Zertifizierung richtet sich an Chemieunternehmen, Kunststoffverarbeiter, Produzenten und Händler. 

ISCC PLUS: Fokus auf komplexe und zirkuläre Lieferketten 

Das ISCC-PLUS-Basissystem stellt Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und den Umgang mit zertifizierten Materialströmen entlang der Lieferkette. Soll darüber hinaus der Rezyklatanteil eines Kunststoffprodukts nach den Anforderungen der EN 15343 nachgewiesen werden, kann ISCC PLUS um das entsprechende EN-15343-Add-on ergänzt werden. Dieses enthält zusätzliche Anforderungen an die Identifikation, Rückverfolgbarkeit und Verifizierung recycelter Kunststoffmaterialien und ist für mechanisch recycelte Kunststoffe bei physischer Segregation vorgesehen. 

Für Unternehmen, die bereits nach ISCC PLUS zertifiziert sind, kann das Add-on eine Möglichkeit sein, bestehende Zertifizierungsstrukturen gezielt um den Nachweis von Rezyklatanteilen zu erweitern. Welcher zusätzliche Aufwand damit verbunden ist, hängt vom jeweiligen Geltungsbereich, den Materialflüssen und den bereits etablierten Prozessen ab. 

Während ISCC PLUS branchen- und rohstoffübergreifend ausgerichtet ist, konzentriert sich RecyClass spezifischer auf Kunststoffprodukte und Kunststoffwertschöpfungsketten. Welcher Zertifizierungsansatz geeignet ist, hängt daher vor allem vom gewünschten Nachweis, dem eingesetzten Recyclingverfahren und der Struktur der Lieferkette ab. 
 

Rays of sunlight fall on a forest path
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Sus­tai­na­bi­li­ty Heroes 2026

Die Sus­taina­bi­li­ty Heroes Kon­fe­renz ist ein eta­blier­tes On­line-Event rund um nach­hal­ti­ges Wirt­schaf­ten und ESG-The­men. Es wird jährlich von DQS und DGQ ver­an­stal­tet und findet in diesem Jahr bereits zum 12. Mal statt. 

Erfahrene Ex­pert:in­nen aus der Praxis sprechen am 24. November 2026 über aktuelle Her­aus­for­de­run­gen und Chancen und geben Ihnen reale Ein­bli­cke. Sie erhalten konkrete Lösungswege, die Sie selbst in Ihrem Un­ter­neh­men anwenden können. Die Kon­fe­renz be­han­delt die zen­tra­len The­men­fel­der Nach­hal­tig­keits­ma­nage­ment, Umwelt und So­zia­les. Außerdem werden die Sus­taina­bi­li­ty Heroes Awards in den Ka­te­go­rien In­no­va­ti­on, Climate oder Social Impact an Un­ter­neh­men mit Vor­rei­ter­rol­le vergeben. 

Schritt 4: Dokumentation und Mengenführung vorbereiten 

Eine belastbare Mengenführung ist das Herzstück der Zertifizierung. Das Unternehmen muss zeigen können, welche Mengen recycelter Materialien eingekauft, verarbeitet, gelagert und verkauft wurden. 

Typischerweise werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Einkaufs- und Verkaufsbelege, 
  • Lieferscheine und Rechnungen, 
  • Material- und Produktspezifikationen, 
  • Nachweise der Lieferanten, 
  • Angaben zur Herkunft und Art des Abfallmaterials, 
  • Produktionsaufzeichnungen, 
  • Rezepturen oder Stücklisten, 
  • Lagerbestände und Bestandsbewegungen, 
  • Berechnungen des Rezyklatanteils, 
  • Mengen- oder Massenbilanzen, 
  • Verfahrensanweisungen und 
  • Regelungen zu Verantwortlichkeiten und internen Kontrollen. 

Die Angaben in den verschiedenen Systemen müssen zusammenpassen. Enthält beispielsweise die Produktspezifikation einen Rezyklatanteil von 40 Prozent, muss dieser Anteil anhand der Einkaufs-, Produktions- und Bestandsdaten plausibel nachvollzogen werden können. 

Besonders häufig entstehen Abweichungen durch uneinheitliche Materialbezeichnungen, fehlende Lieferantennachweise, unterschiedliche Bezugszeiträume oder nicht dokumentierte

Materialverluste. Eine vorbereitende interne Prüfung hilft, solche Lücken vor dem Zertifizierungsaudit zu erkennen. 

Schritt 5: Audit durchführen und Claims korrekt verwenden 

Im Audit prüft die Zertifizierungsstelle, ob das Unternehmen die Anforderungen des gewählten Systems umgesetzt hat. 

Dazu gehören üblicherweise: 

  • die Prüfung der dokumentierten Prozesse, 
  • Interviews mit verantwortlichen Mitarbeitenden, 
  • Stichproben aus Einkauf, Produktion und Verkauf, 
  • die Überprüfung der Mengenberechnungen, 
  • die Plausibilisierung von Materialflüssen, 
  • die Prüfung der Lieferantennachweise und 
  • die Bewertung der verwendeten Produkt- und Nachhaltigkeitsaussagen. 

Werden Abweichungen festgestellt, muss das Unternehmen entsprechende Korrekturmaßnahmen umsetzen. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird das Zertifikat für den festgelegten Geltungsbereich ausgestellt. 

Claims und Logos müssen den Vorgaben des jeweiligen Systems entsprechen. Bei massenbilanziellen Ansätzen muss klar erkennbar bleiben, dass zertifizierte Rohstoffmengen bilanziell zugeordnet wurden und nicht zwingend vollständig physisch im einzelnen Produkt enthalten sind.

 Physischer Rezyklatanteil oder Massenbilanz? 

Diese Unterscheidung ist für die Auswahl des Zertifizierungsansatzes und für die spätere Kommunikation besonders wichtig. 

Bei einer physischen Trennung werden zertifizierte Materialien getrennt von nicht-zertifizierten Materialien gelagert und verarbeitet. Bei einer kontrollierten Mischung werden definierte Materialmengen vermischt, wobei sich der Anteil anhand der tatsächlichen Inputs berechnen lässt. 

Bei der Massenbilanz können zertifizierte und nicht zertifizierte Rohstoffe gemeinsam verarbeitet werden. Die eingesetzten zertifizierten Mengen werden buchhalterisch erfasst und bestimmten Ausgangsprodukten zugeordnet. Insgesamt darf nicht mehr zertifiziertes Material ausgewiesen werden, als in das System eingebracht wurde. 

Für Anlagen, in denen eine vollständige physische Trennung technisch oder wirtschaftlich kaum möglich ist, ist die Massenbilanz relevant. Sie ermöglicht es, den Einsatz zirkulärer Rohstoffe schrittweise zu erhöhen. Die daraus abgeleiteten Aussagen müssen jedoch präzise formuliert werden. 

Die Aussage „Das Produkt enthält 30 Prozent Rezyklat“ ist nicht automatisch mit der Aussage „Dem Produkt wurden 30 Prozent zirkuläre Rohstoffe massenbilanziell zugeordnet“ gleichzusetzen.  

Rezyklatanteil ist nicht gleich Recyclingfähigkeit 

Ein häufiger Irrtum besteht darin, Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit gleichzusetzen. Der Rezyklatanteil beschreibt, welcher Anteil eines Produkts aus recycelten Materialien stammt und wie dieser Anteil berechnet und zurückverfolgt werden kann. 

Die Recyclingfähigkeit beschreibt dagegen, ob eine Verpackung nach ihrer Nutzung gesammelt, sortiert und in einem geeigneten Verfahren recycelt werden kann. Dabei spielen Materialkombinationen, Etiketten, Klebstoffe, Farben, Verschlüsse und die vorhandene Entsorgungsinfrastruktur eine Rolle.  

Ein hoher Rezyklatanteil macht eine Verpackung daher nicht automatisch recyclingfähig. Umgekehrt kann eine gut recyclingfähige Verpackung zunächst vollständig aus Neuware hergestellt sein. 

RecyClass bietet für diese Fragestellungen unterschiedliche Zertifizierungen an. Die Recycled Plastics Traceability Certification betrachtet den Einsatz und die Rückverfolgbarkeit recycelter Kunststoffe. Die Recyclability Certification bewertet dagegen die Kompatibilität einer Kunststoffverpackung mit Sammlung, Sortierung und Recycling sowie die mögliche Wiederverwendung des daraus entstehenden Materials.  

Damit bietet RecyClass einen zusätzlichen Ansatz für Unternehmen, die neben dem Rezyklatanteil auch Aussagen zur Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen absichern möchten. 

PPWR: Warum belastbare Rezyklatnachweise wichtiger werden 

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR schafft einen einheitlichen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie enthält Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen, darunter Vorgaben zu Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und zum Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten in Kunststoffverpackungen. Die EU-Verpackungsverordnung PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026. 

Welche Anforderungen für ein konkretes Unternehmen gelten, hängt unter anderem von der Verpackungsart, dem Material, dem Verwendungszweck und möglichen Ausnahmen ab. 

Checkliste: Sind Sie auf das Zertifizierungsaudit vorbereitet? 

Vor der Beauftragung einer Zertifizierungsstelle sollten Unternehmen folgende Fragen beantworten können: 

  • Für welche Produkte oder Produktgruppen soll der Rezyklatanteil nachgewiesen werden? 
  • Welche konkrete Aussage soll gegenüber Kunden oder auf dem Produkt verwendet werden? 
  • Handelt es sich um Pre-Consumer- oder Post-Consumer-Rezyklat? 
  • Wird mechanisch oder chemisch recyceltes Material eingesetzt? 
  • Ist das Material physisch getrennt, kontrolliert gemischt oder massenbilanziell zugeordnet? 
  • Sind alle relevanten Lieferanten- und Materialnachweise vorhanden? 
  • Lassen sich Einkaufs-, Produktions-, Lager- und Verkaufsmengen miteinander abgleichen? 
  • Ist die Berechnungsmethode schriftlich festgelegt? 
  • Sind Zuständigkeiten und interne Kontrollen definiert? 
  • Entsprechen geplante Claims den Vorgaben des Zertifizierungssystems? 

DQS – Ihr Partner für die Zer­ti­fi­zie­rung von Re­zy­klat­an­tei­len

Ein glaubwürdiger Re­zy­klat­nach­weis beginnt mit klar de­fi­nier­ten Materialflüssen, einer be­last­ba­ren Mengenführung und der Auswahl des pas­sen­den Zertifizierungssystems. 

Die DQS unterstützt Un­ter­neh­men bei der unabhängigen Zer­ti­fi­zie­rung ihrer Prozesse und Lie­fer­ket­ten nach Re­cy­Class und ISCC PLUS. Ge­mein­sam klären wir, welcher Zer­ti­fi­zie­rungs­an­satz zu Ihren Kunst­stoff­pro­duk­ten, Ihren Ver­pa­ckun­gen und Ihrem gewünschten Nachweis passt. 

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihren Re­zy­klat­an­teil zer­ti­fi­zie­ren lassen oder sich gezielt auf ein Audit vor­be­rei­ten möchten. 

Zer­ti­fi­zie­rung anfragen
Autor

Karsten von der Ohe

Kars­ten von der Ohe ist Global Product Manager ESG Services bei der DQS. In dieser Funktion ist er für ver­schie­de­ne ESG-Dienst­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich. Nach seinem Studium des Wirt­schafts­in­ge­nieur­we­sens mit Schwer­punkt Umwelt ar­bei­te­te Herr von der Ohe zunächst in den Be­rei­chen Um­welt­be­ra­tung, Qualitäts- und Ar­beits­si­cher­heits­ma­nage­ment. Anschließend kon­zen­trier­te er sich auf den Aufbau, Im­ple­men­tie­rung und Zer­ti­fi­zie­rung von Ma­nage­ment­sys­te­men und wech­sel­te zu einem global tätigen Che­mie­kon­zern. Herr von der Ohe ist seit 2025 Jahren für die DQS im Bereich Ma­nage­ment­sys­tem­zer­ti­fi­zie­rung tätig und arbeitet außerdem als Auditor für ver­schie­de­ne Nach­hal­tig­keits-Stan­dards für die DQS

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