Am 11. Juni 2021 war es soweit: Der Bundestag hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen. Das Gesetz, auch als Lieferkettengesetz und Sorgfaltspflichtengesetz bezeichnet, tratam 1. Januar 2023 in Kraft.
Hintergrund
Wollte man bei der Namensgebung eine ironische Anspielung auf die Länge der geführten Debatten machen? Vermutlich eher nicht – dass das Gesetz eine schwere Geburt war, steht jedoch außer Frage. Bereits am 10. Februar 2019 berichtete die Nachrichtenseite TAZ von einem Vorschlag für ein sog. Wertschöpfungskettengesetz, erarbeitet vom Bundesentwicklungsministerium (BMZ) unter Gerd Müller. Dieses Gesetz soll Unternehmen dazu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, die dazu dienen, Menschenrechte in der Wertschöpfungskette zu schützen – die sogenannte menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.
Kaum waren die Pläne an die Öffentlichkeit gelangt, entbrannte eine heftige Debatte: Haben Unternehmen in Deutschland überhaupt einen Einfluss darauf, was in deren Lieferkette passiert? Wird ein solches Gesetz zu Wettbewerbsnachteilen anderen Ländern gegenüber führen? Sollte man Umweltauswirkungen mit aufnehmen?
Das nun beschlossene LkSG ist ein Kompromiss:
- einerseits bedeutet das Gesetz nichts weniger als einen Umbruch von der freiwilligen unternehmerischen Verantwortung hin zur gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht.
- Andererseits wurden die Anforderungen deutlich abgeschwächt, beispielsweise bei der Überwachung von indirekten Lieferanten. Auch fehlt die zivilrechtliche Haftung.