Im Februar haben die Ge­setz­ge­ber in Berlin und in Brüssel fast zeit­gleich Ihre Vor­stel­lun­gen für ein Lie­fer­ket­ten­ge­setz bzw. Sorg­falts­pflich­ten­ge­setz präsentiert. Zunächst stellten am 12.02.2021 die Bun­des­mi­nis­ter Alt­mai­er, Heil und Müller die Eck­punk­te eines Gesetzes über die un­ter­neh­me­ri­schen Sorg­falts­pflich­ten zur Ver­mei­dung von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in Lie­fer­ket­ten (Sorg­falts­pflich­ten­ge­setz) vor. Einige Tage später wurde der Entwurf einer Richt­li­nie zu Sorg­falts- und Re­chen­schafts­pflich­ten von Un­ter­neh­men geleakt, den das Eu­ro­pa­par­la­ment am 10.03.2021 mit großer Mehrheit ver­ab­schie­det hat.

Wer schafft die weitreichendsten Vorgaben – Berlin oder Brüssel?

Sowohl der Entwurf zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten als auch die Empfehlungen des Europäischen Parlaments für eine EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen sehen vor, dass Unternehmen nicht nur die Menschenrechte unter Einschluss der Kinderarbeit, sondern auch die Umwelt schützen sollen.

Der Kreis der jeweiligen Adressaten ist sehr unterschiedlich. Die EU-Richtlinie soll alle Unternehmen, auch kleinere und mittlere Unternehmen mit hohem Risiko, erfassen. In den Anwendungsbereich des deutschen Entwurfs sollen zunächst ab dem 01.01.2023 im Inland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten fallen. Ein Jahr später soll der Anwendungsbereich auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern gelten.

Während der Regierungsentwurf die zu schützenden Menschenrechte und Pflichten zum Schutze der Umwelt abschließend aufführt, sind die Schutzgüter im EU-Richtlinienentwurf nur exemplarisch aufgelistet.

Beide Entwürfe sehen vor, dass die Unternehmen ihre Strategie zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten schriftlich darlegen sollen.

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Autor

Michael Wiedmann

Von Juni 2017 bis Dezember 2020 war Michael Wiedmann als Anwalt für Com­pli­ance im Frank­fur­ter Büro von Norton Rose Ful­bright tätig. Zuvor hatte er zwei Jahr­zehn­te ver­schie­dens­te Ma­nage­ment-Po­si­tio­nen in der METRO Group inne; u. a. war er dort als Chief Com­pli­ance Officer, Se­ni­or-Vice Pre­si­dent Public Affairs, Head of Cor­po­ra­te De­ve­lo­p­ment/ General Manager, General Counsel und Company Se­cre­ta­ry tätig. Er verfügt über um­fang­rei­che Er­fah­rung in Com­pli­ance-, Go­ver­nan­ce- und Cor­po­ra­te-An­ge­le­gen­hei­ten, die er in die Beratung seiner Man­dan­ten ins­be­son­de­re bei der Ent­wick­lung und Aus­ge­stal­tung von Com­pli­ance Ma­nage­ment Systemen ein­bringt. Neben seinem En­ga­ge­ment beim Deut­schen Institut für Com­pli­ance e.V. (DICO) als Co-Ar­beits­kreis­vor­sit­zen­der CSR/Men­schen­rech­te veröffentlicht Michael Wiedmann regelmäßig zu den Themen Men­schen­rech­te und Whist­le­b­lo­wing.

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