Im Februar haben die Gesetzgeber in Berlin und in Brüssel fast zeitgleich Ihre Vorstellungen für ein Lieferkettengesetz bzw. Sorgfaltspflichtengesetz präsentiert. Zunächst stellten am 12.02.2021 die Bundesminister Altmaier, Heil und Müller die Eckpunkte eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz) vor. Einige Tage später wurde der Entwurf einer Richtlinie zu Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten von Unternehmen geleakt, den das Europaparlament am 10.03.2021 mit großer Mehrheit verabschiedet hat.
Wer schafft die weitreichendsten Vorgaben – Berlin oder Brüssel?
Sowohl der Entwurf zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten als auch die Empfehlungen des Europäischen Parlaments für eine EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen sehen vor, dass Unternehmen nicht nur die Menschenrechte unter Einschluss der Kinderarbeit, sondern auch die Umwelt schützen sollen.
Der Kreis der jeweiligen Adressaten ist sehr unterschiedlich. Die EU-Richtlinie soll alle Unternehmen, auch kleinere und mittlere Unternehmen mit hohem Risiko, erfassen. In den Anwendungsbereich des deutschen Entwurfs sollen zunächst ab dem 01.01.2023 im Inland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten fallen. Ein Jahr später soll der Anwendungsbereich auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern gelten.
Während der Regierungsentwurf die zu schützenden Menschenrechte und Pflichten zum Schutze der Umwelt abschließend aufführt, sind die Schutzgüter im EU-Richtlinienentwurf nur exemplarisch aufgelistet.
Beide Entwürfe sehen vor, dass die Unternehmen ihre Strategie zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten schriftlich darlegen sollen.
Vertrauen und Expertise
Unsere Texte und Broschüren werden ausschließlich von unseren Normexperten oder langjährigen Auditoren verfasst. Sollten Sie Fragen zu den Textinhalten oder unseren Dienstleistungen an den Autor haben, senden Sie uns gerne eine E-Mail: [email protected]